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   VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523   

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https://dejure.org/2021,31819
VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523 (https://dejure.org/2021,31819)
VG München, Entscheidung vom 23.03.2021 - M 4 K 20.2523 (https://dejure.org/2021,31819)
VG München, Entscheidung vom 23. März 2021 - M 4 K 20.2523 (https://dejure.org/2021,31819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthV § 39 Nr. 3; AufenthG § 28; AufenthG § 25 Abs. 5; VwGO § 114 S. 2; VwGO § 173; ZPO § 227
    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei Visumsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines Anspruchs ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerwG, U.v. 11.01.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 - Beckonline Rn. 16).

    Welches Visum im Sinn von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, U.v. 11.01.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 20 m.w.N.), vorliegend beantragt die Klägerin eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug.

    Dieser Regelungszweck kommt in der Begründung der Neufassung der Vorschrift durch das Richtlinienumsetzungsgesetz durch das Beispiel der Eheschließung im Ausland deutlich zum Ausdruck (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 24 ff.).

    Die Erwägung, die faktische Umgehung des Visumverfahrens nicht durch eine Abweichung im Ermessenswege zu honorieren, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines Anspruchs ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerwG, U.v. 11.01.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 - Beckonline Rn. 16).

    Allein der Umstand, dass die Eheleute möglicherweise eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumsverfahrens hinnehmen müssen, reicht auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht aus (BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523
    Aufgrund der behördlichen Begleitungspflicht der Ausländerbehörde darf diese auf nachträglich eingetretene Veränderungen reagieren und, bei nach Anhängigkeit der Klage wegen einer Sachlagenänderung erstmals eingetretener Notwendigkeit einer Ermessensausübung, ihr Ermessen im Lauf des Klageverfahrens erstmals ausüben (BVerwG; U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - ZAR 2012, 300, auf beckonline Rn. 8; BVerwG, U.v. 07.04.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 41 f.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523
    Aufgrund der behördlichen Begleitungspflicht der Ausländerbehörde darf diese auf nachträglich eingetretene Veränderungen reagieren und, bei nach Anhängigkeit der Klage wegen einer Sachlagenänderung erstmals eingetretener Notwendigkeit einer Ermessensausübung, ihr Ermessen im Lauf des Klageverfahrens erstmals ausüben (BVerwG; U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - ZAR 2012, 300, auf beckonline Rn. 8; BVerwG, U.v. 07.04.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 41 f.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG München, 23.03.2021 - M 4 K 20.2523
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14 - NVwZ-RR 2015, 313).
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 10 ZB 21.1235

    Verspätete Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung vom 23. April 2021 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. März 2021 (M 4 K 20.2523) ist mangels fristgerechter Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung unzulässig.
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