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   VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345   

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VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345 (https://dejure.org/2020,16997)
VG München, Entscheidung vom 23.06.2020 - M 25 S 20.1345 (https://dejure.org/2020,16997)
VG München, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - M 25 S 20.1345 (https://dejure.org/2020,16997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § ... 7 Abs. 1 S. 3, § 19c Abs. 3, § 28 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 u. Abs. 4, § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 58 Abs. 2 S. 2, § 81 Abs. 4, § 84 Abs. 1 Nr. 1; ARB 1/80 Art. 6, Art. 13; BayVwZVG Art. 21a; EMRK Art. 8
    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Die Ausübung einer Beschäftigung durch einen türkischen Arbeitnehmer im Rahmen einer Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt, die nur bis zur endgültigen Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht gilt, kann nicht als "ordnungsgemäß" eingestuft werden (EuGH, U. v. 7.11.2013 - C-225/12 - Demir, Rn 46, 47).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Auf Grund der nur vorläufigen Position auf dem Arbeitsmarkt fehlt es einer Beschäftigung während eines Aufenthalts basierend auf einer Titelfiktion an der notwendigen gesicherten Rechtsstellung (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, ARB 1/80 Art. 6 Rn. 64, 65; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - Rn. 22; EuGH, U. v. 20.9.1990 - C-192/89 - Sevince).
  • VGH Hessen, 10.10.2013 - 9 B 1648/13

    Berufen eines türkischen Ehepartners auf die bis 2011 geltende Voraussetzung

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Es kommt nicht auf die Frage an, zu welchem Zeitpunkt die Arbeitnehmereigenschaft vorliegen muss (vgl. VGH Hessen, B.v. 10.10.2013 - 9 B 1648/13), da der Antragsteller zu keinem der relevanten Zeitpunkte die Voraussetzung erfüllt hat.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht erst dann zu verneinen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.1992 - 1 B 48/92, BeckRS 1992, 8151).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638

    Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Eine besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen; sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrbelastungen wie die typischerweise jeden Rückkehrpflichtigen treffenden Beeinträchtigungen fallen nicht unter § 31 Abs. 2 AufenthG (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 31 Rn. 59; BVerwG, U. v. 9.6.2009 - 1 C 11.09; BayVGH, B. v. 14.6.2016 - 10 CS 16.638 - juris, Rn 10).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Im Rahmen dieser Interessensabwägung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als wesentliches, aber nicht als alleiniges Indiz zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1993 - 1 ER 301/92 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.09

    Rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Eine besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen; sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrbelastungen wie die typischerweise jeden Rückkehrpflichtigen treffenden Beeinträchtigungen fallen nicht unter § 31 Abs. 2 AufenthG (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 31 Rn. 59; BVerwG, U. v. 9.6.2009 - 1 C 11.09; BayVGH, B. v. 14.6.2016 - 10 CS 16.638 - juris, Rn 10).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
    Auf Grund der nur vorläufigen Position auf dem Arbeitsmarkt fehlt es einer Beschäftigung während eines Aufenthalts basierend auf einer Titelfiktion an der notwendigen gesicherten Rechtsstellung (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, ARB 1/80 Art. 6 Rn. 64, 65; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - Rn. 22; EuGH, U. v. 20.9.1990 - C-192/89 - Sevince).
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