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   VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909   

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VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909 (https://dejure.org/2021,41829)
VG München, Entscheidung vom 23.07.2021 - M 9 K 20.4909 (https://dejure.org/2021,41829)
VG München, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - M 9 K 20.4909 (https://dejure.org/2021,41829)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 12 CS 21.507

    Tatbestandsvoraussetzungen für zweckentfremdungsrechtliche Anordnungen

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesen Beschluss im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 19. Juli 2021 (12 CS 21.507) aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Behördenakte sowie die Akten und den Beschluss im Verfahren M 9 S 20.6832 sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.7.2021 (12 CS 21.507) Bezug genommen.

    Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und unter Berücksichtigung der Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.Juli 2021 (12 CS 21.507) sind die Nutzungsuntersagung und die Wiederbelegungsanordnung für die Wohneinheit Frauen str.12, 1.OG rechts rechtmäßig.

    Eine Zweckentfremdungsgenehmigung liegt nicht vor, weil die aufschiebende Bedingung der Herstellung des angebotenen Ersatzwohnraums nicht eingetreten ist (BayVGH, B.v. 19. Juli 2021 12 CS 21.507).

    Die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Baurechts sind zweifelsfrei Normen, aus denen sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Wohnraum und damit auch von Ersatzwohnraum ergibt, § 7 Abs. 3 ZeS (a.A. offenbar BayVGH B.v.19.7.2021 - 12 CS 21.507 aber ohne Begründung; andererseits so auch BayVGH B.v.16.12.2020 - 12 N 19.1179 zum Rechtsschutzbedürfnis einer Normenkontrolle).

    Eine Auslegung dahingehend, dass die durch den Satzungsgeber vorgenommene Zweckbestimmung über die Herstellung einer ausgeglichenen Wohnraumbilanz hinausgeht und nicht mehr von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gedeckt sein sollte (BayVGH B. v. 19.7.2021 - 12 CS 21.507) übersieht die Wertungen des Art. 14 Abs. 1 Satz1, Satz 2, Abs. 2 GG und entspricht nicht der teilweise Jahrzehnte alten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu angemessenen und verlässlichen Ausgleichsmaßnahmen durch Ersatzwohnraum, die in Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 ZwEWG, § 7 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 5 Satz 4 ZeS ihren Niederschlag gefunden hat.

    Die Wohnraumbilanz wird dadurch erhalten, da damit weder eine quantitative noch qualitative überschießende Regelung verbunden ist (BayVGH U.v. 30.5.1990 - 7 B 88.2097; a.A. BayVGH B.v. 19.7.2021 - 12 CS 21.507 aber ohne Begründung, weshalb der Begriff der Wohnraumbilanz in Abweichung zur alten Rechtslage und der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinen qualitativ gleichwertigen Ersatz mehr voraussetzten sollte).

    c) Eine andere Auslegung dahingehend, dass diese Regelung nicht mehr dem Erhalt des Gesamtwohnraumangebots durch Herstellung einer ausgeglichenen Wohnraumbilanz dient, sondern ein unzulässiges Mittel zur Unterbindung allgemein unerwünschter oder schädlicher Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt darstellt (BayVGH B v.19.7.2021 - 12 CS 21.507), widerspricht bereits dem Wortlaut und ist vermutlich der summarischen Prüfung des Eilverfahrens geschuldet.

  • VGH Bayern, 30.05.1990 - 7 B 88.2097
    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Die Wohnraumbilanz wird dadurch erhalten, da damit weder eine quantitative noch qualitative überschießende Regelung verbunden ist (BayVGH U.v. 30.5.1990 - 7 B 88.2097; a.A. BayVGH B.v. 19.7.2021 - 12 CS 21.507 aber ohne Begründung, weshalb der Begriff der Wohnraumbilanz in Abweichung zur alten Rechtslage und der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinen qualitativ gleichwertigen Ersatz mehr voraussetzten sollte).

    Eine solche Konkretisierung ist ohne weiteres vom Ermessensspielraum des Satzungsgebers gedeckt (so bereits BayVGH U.v.30.5.1990 - 7 B 88.2097 zur Vorgängerregelung).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (BVerwG B. v. 25.3. 1996 - 4 B 302.95; B. v. 20.12.2016 - 4 B 49.16).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 61/14

    Allgemeines Wohngebiet; Beherbergungsbetrieb; Dauerwohnen; Erholung;

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Denn die Gäste halten sich nach dem Nutzungskonzept und seiner typischen Verwirklichung jeweils allenfalls wenige Wochen in diesen Räumlichkeiten auf (OVG Greifswald U. v. 19.2. 2014 - 3 L 212/12; OVG Lüneburg U.v.15.1.2015 - 1 KN 61/14; VGH Mannheim B. v. 26.1.2017 - 5 S 1791/16; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 24).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 49.16

    Begriff des Wohnens; Betreuung; Minderjährige; Unterbringung; Wohngebäude;

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (BVerwG B. v. 25.3. 1996 - 4 B 302.95; B. v. 20.12.2016 - 4 B 49.16).
  • VGH Bayern, 05.05.2021 - 12 CS 21.564

    Zum Begriff der Fremdenbeherbung im Zweckentfremdungsrecht

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Auf Nachfrage des Gerichts konnte der Mitarbeiter des Klägers keine Angaben zu der Zahl der Zimmer pro Einheit machen und wusste nicht, ob tatsächlich Gemeinschaftsräumlichkeiten vorhanden sind, die ein für die WG - Nutzung typisches Element der gemeinsamen Wohnnutzung darstellen (BayVGH B. v. 5.5.2021 - 12 CS 21.564).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Denn die Gäste halten sich nach dem Nutzungskonzept und seiner typischen Verwirklichung jeweils allenfalls wenige Wochen in diesen Räumlichkeiten auf (OVG Greifswald U. v. 19.2. 2014 - 3 L 212/12; OVG Lüneburg U.v.15.1.2015 - 1 KN 61/14; VGH Mannheim B. v. 26.1.2017 - 5 S 1791/16; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Denn die Gäste halten sich nach dem Nutzungskonzept und seiner typischen Verwirklichung jeweils allenfalls wenige Wochen in diesen Räumlichkeiten auf (OVG Greifswald U. v. 19.2. 2014 - 3 L 212/12; OVG Lüneburg U.v.15.1.2015 - 1 KN 61/14; VGH Mannheim B. v. 26.1.2017 - 5 S 1791/16; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 24).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Der Eingriff im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechte muss durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (BVerfG B. v. 18.7.2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18).
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179

    Normenkontrolle

    Auszug aus VG München, 23.07.2021 - M 9 K 20.4909
    Die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Baurechts sind zweifelsfrei Normen, aus denen sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Wohnraum und damit auch von Ersatzwohnraum ergibt, § 7 Abs. 3 ZeS (a.A. offenbar BayVGH B.v.19.7.2021 - 12 CS 21.507 aber ohne Begründung; andererseits so auch BayVGH B.v.16.12.2020 - 12 N 19.1179 zum Rechtsschutzbedürfnis einer Normenkontrolle).
  • BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15

    Unzulässige Vorlagen in Bezug auf die Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07

    Straßenausbaubeitrag; Kommunalabgabe; Verjährung; Abgabenordnung;

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • VG München, 22.08.2019 - M 9 S 18.3233

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch nicht nur untergeordnete gewerbliche Nutzung

  • VG München, 14.01.2021 - M 9 S 20.6832

    Erfolgloser Eilantrag gegen zweckentfremdungsrechtliche Anordnung

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 12 CS 21.507
    Die aufschiebende Wirkung der zum Verwaltungsgericht München erhobenen Klage (Az.: M 9 K 20.4909) wird hinsichtlich der Ziffern I., II., IV., und V. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 3. September 2020 angeordnet.
  • VG München, 14.01.2021 - M 9 S 20.6832
    Mit am 6. Oktober 2020 beim Verwaltungsgericht München eingegangenen Schriftsatz erhob der Bevollmächtigte des Klägers Klage (M 9 K 20.4909) und beantragte mit Schriftsatz vom 23.12.2020:.
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