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   VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984   

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https://dejure.org/2020,42153
VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984 (https://dejure.org/2020,42153)
VG München, Entscheidung vom 23.09.2020 - M 9 K 19.2984 (https://dejure.org/2020,42153)
VG München, Entscheidung vom 23. September 2020 - M 9 K 19.2984 (https://dejure.org/2020,42153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 28 Abs. 2 Nr. 1; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3; BauGB § 34 Abs. 1
    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 10.07.2014 - 9 CS 14.998

    Liegt nach Wortlaut und Sinn des Grundbucheintrags und des darin in Bezug

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Dadurch ist anders als bei einer Abstandsflächendienstbarkeit gesichert, dass der Abstand von 5 m nicht durch in den Abstandsflächen zulässige Gebäude (Art. 6 Abs. 9 BayBO) oder Vorbauten unterschritten wird (vgl. zu diesen Gründen für die fehlende Sicherung nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO durch eine bloße Abstandsflächendienstbarkeit BayVGH, B.v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998 - juris Rn. 15).

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BayVGH, B. v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998, BeckRS 2014, 54505 Rn. 16, beck-online).

  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Dabei ist Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nicht nur dann anwendbar, wenn sich der tatsächlich vorhandenen Bebauung in näheren Umgebung ein städtebauliches Ordnungssystem entnehmen lässt, sondern auch bei regelloser Bebauung (BayVGH, B.v. 25.1.2008 - 15 ZB 06.3115 - juris Rn. 16; U.v. 23.3.2010 - 1 BV 07.2363 - juris Rn. 25).

    Eine regellose Bebauung liegt vor, wenn eine im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführende Bestandsaufnahme des Vorhandenen ergibt, dass die den Maßstab bildende Bebauung Gebäude mit und ohne Grenzabstand umfasst, ohne dass eine Ordnung zu erkennen ist, die als abweichende Bauweise (vgl. § 22 Abs. 4 Satz 1 BauNVO) eingestuft werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 1 BV 07.2363 - juris Rn. 25).

  • VGH Hessen, 23.12.1980 - IV TG 99/80
    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Dabei steht ein geringfügiger Grenzabstand der Annahme einer faktischen geschlossenen Bauweise nicht entgegen (Blechschmidt in: EZBK, 138. EL Mai 2020, BauNVO § 22 Rn. 38; für einen Abstand von 0, 30 m bis 1 m vgl. HessVGH, B.v. 23.12.1980 - IV TG 99/80 - BRS Bd. 36. Nr. 126).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 57/15

    Nachbarstreit; Notwegerecht; Realverband

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Einem Nachbarn kann daher ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG gegenüber einer Baugenehmigung dann zustehen, wenn deren Umsetzung infolge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht, weil die Baugenehmigung nach Bestandskraft auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 16 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 21.1.2016 - 1 LB 57/15 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 01.12.1999 - 14 ZS 99.3256
    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Im Rahmen des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Alt. 2 BayBO reicht die Sicherung mittels eines Geh- und Fahrtrechts regelmäßig nicht aus, da das Geh- und Fahrtrecht den Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht daran hindert, die belastete Grundstücksfläche für eigene Abstandsflächen in Anspruch zu nehmen und damit eine grundsätzlich verbotene Überdeckung von Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 3 Halbs. 1 BayBO) eintreten kann (Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, 15. Ed. 1.6.2020, BayBO Art. 6 Rn. 109; BayVGH, B.v. 1.12.1999 - 14 ZS 99.3256 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 1 ZB 13.2536

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO regelt den unmittelbaren Anbau an die

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO kann in solchen Fällen ausnahmsweise entsprechend angewendet werden (vgl. zur ausnahmsweise möglichen entsprechend Anwendung BayVGH, B.v. 3.4 2014 - 1 ZB 13.2536 - juris Rn. 11; dort aber i.E. im konkreten Fall abgelehnt).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 CS 19.374

    Zur nachbarschützenden Wirkung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften über

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über Brandwände als Gebäudeabschlusswand (vgl. Art. 28 Abs. 1 Alt. 1 BayBO) dienen dem Nachbarschutz, weil sie das Übergreifen des Brandes auch auf Nachbargebäude verhindern sollen (BayVGH, B.v. 16.7.2019 - 9 CS 19.374 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Zur Begründung einer Nachbarrechtsverletzung durch eine erteilte Baugenehmigung kann allerdings im Regelfall nicht allein auf das Eigentumsgrundrecht zurückgegriffen werden, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nachbarliche Abwehrrechte im Baurecht verfassungskonform ausgestaltet und insofern unter Einschluss der Grundsätze des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitgestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40; U.v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.; U.v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Zur Begründung einer Nachbarrechtsverletzung durch eine erteilte Baugenehmigung kann allerdings im Regelfall nicht allein auf das Eigentumsgrundrecht zurückgegriffen werden, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nachbarliche Abwehrrechte im Baurecht verfassungskonform ausgestaltet und insofern unter Einschluss der Grundsätze des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitgestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40; U.v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.; U.v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Auszug aus VG München, 23.09.2020 - M 9 K 19.2984
    Einem Nachbarn kann daher ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG gegenüber einer Baugenehmigung dann zustehen, wenn deren Umsetzung infolge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht, weil die Baugenehmigung nach Bestandskraft auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 16 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 21.1.2016 - 1 LB 57/15 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 17.1984

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819

    Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog.

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 26 B 06.1460
  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 18.1525

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines Wohnhauses

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672

    Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 15 ZB 06.3115

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zulassung einer Grenzbebauung;

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 ZB 05.2572
  • VG München, 23.09.2020 - M 9 K 18.1525
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die Behördenakten in den Verfahren M 9 K 18.1290, M 9 K 18.1506, M 9 K 18.1525 und M 9 K 19.2984 sowie auf die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung vom 23. September 2020 Bezug genommen.

    Insoweit wird auf das Urteil vom selben Tag im Verfahren M 9 K 19.2984 Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493

    Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen

    Auch wenn die Errichtung der westlichen Balkonreihe in einer Entfernung von 0, 73 m nach den Maßstäben der Bayerischen Rechtsprechung als gering zu qualifizieren sein sollten (VG München, U. v. 23.9.2020 - M 9 K 19.2984 - juris Rn. 28), so führe dies mit Blick auf die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts nicht zu einem schlechthin untragbaren Missstand.
  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493

    Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung

    Auch wenn die Errichtung der westlichen Balkonreihe in einer Entfernung von 0, 73 m nach den Maßstäben der Bayerischen Rechtsprechung als gering zu qualifizieren sein sollten (VG München, U. v. 23.9.2020 - M 9 K 19.2984), so führe dies mit Blick auf die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts nicht zu einem schlechthin untragbaren Missstand.
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