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   VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004   

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VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004 (https://dejure.org/2022,17817)
VG München, Entscheidung vom 24.01.2022 - M 8 K 21.4004 (https://dejure.org/2022,17817)
VG München, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - M 8 K 21.4004 (https://dejure.org/2022,17817)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsandrohung gegenüber dem Zustandsstörer (IVR 2022, 97)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Die Verfahren M 8 K 21.2279, M 8 K 21.4004 und M 8 K 21.5382 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Bescheid war adressiert an den Kläger, vertreten durch seinen damaligen Bevollmächtigten; er ging diesem laut dessen Eingangstempel (Anlage AST 1 zum Schriftsatz vom 28. April 2021, Gerichtsakte M 8 S 21.2310, Bl. 10 sowie Anlage K 2 zum Schriftsatz vom gleichen Tag im Verfahren M 8 K 21.2279, Gerichtsakte Bl. 14) am 29. März 2021 zu.

    Mit Klageschrift vom 28. April 2021, am selben Tag bei Gericht per Telefax eingegangen, erhob der Kläger Klage (M 8 K 21.2279).

    Die Beklagte beantragt im Verfahren M 8 K 21.2279 Klageabweisung.

    Mit Schriftsatz vom 27. Juli 2021 nahm der Kläger im Klageverfahren M 8 K 21.2279 persönlich ergänzend Stellung und trug vor, er sehe sich durch die Inanspruchnahme als Handlungsstörer und die Androhung des Zwangsgeldes in seinen Rechten verletzt.

    Dies werde vom Kläger auch in seinem Schriftsatz vom 27. Juli 2021 im Verfahren M 8 K 21.2279 bestätigt.

    Die Beklagte beantragt im Verfahren M 8 K 21.5382 Klageabweisung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren M 8 S 21.2310, M 8 S 21.4003, M 8 K 21.2279, M 8 K 21.4004 sowie M 8 K 21.5382 und die vorgelegten Behördenakten sowie das (schriftsätzliche) Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen verwiesen.

    Der Nachweis, dass das Schriftstück dem damaligen Bevollmächtigten des Klägers zuging (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VwZVG), ist durch die Einreichung der Kopie des angefochtenen Bescheids mit Eingangsstempel des damaligen Bevollmächtigten des Klägers vom 29. März 2021 zur Gerichtsakte geführt (siehe Anlage AST 1 zum Schriftsatz vom 28. April 2021, Gerichtsakte M 8 S 21.2310, Bl. 10 sowie Anlage K 2 zum Schriftsatz vom gleichen Tag im Verfahren M 8 K 21.2279, Gerichtsakte Bl. 14) Damit konnten auch etwaige Verletzungen zwingender Zustellungsvorschriften nach Art. 9 VwZVG geheilt werden, wonach das Schriftstück dem Empfänger als zu dem Zeitpunkt zugestellt gilt, in dem er es tatsächlich erhalten hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).

    bb) Die Inanspruchnahme des Klägers stellt sich in der hier vorliegenden Konstellation darüber hinaus auch als ungeeignetes Mittel dar (vgl. hierzu: OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456, weil er die Nutzungsuntersagung infolge des bestellten Nießbrauchsrechts aus Rechtsgründen nicht durchsetzen kann. Es kann dabei dahinstehen, ob es dem Kläger - wie er vorträgt - gelungen ist, die ungenehmigte Nutzung in tatsächlicher Hinsicht - jedenfalls vorübergehend - zu unterbinden. Maßgeblich ist vielmehr, dass der rechtliche Erfolg von ihm nicht erbracht werden kann. Der Kläger hat keine Möglichkeit, dem Nießbrauchsberechtigten dessen Nießbrauchsrecht einseitig zu entziehen. Dieses erlischt kraft Gesetzes mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 Satz 1 BGB), ferner mit Eintritt der in der Bestellungsurkunde vereinbarten Bedingung (Pfändungsfall oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 321/20
    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG MV, B.v. 14.6.2006 - 3 L 394/05; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999; B.v. 10.5.2019 - 1 ZB 17.1039; Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 24 Rn. 28 m.w.N.; Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 19 Rn. 46).

    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90; Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).

  • VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.2456

    Nutzungsuntersagung/Nutzungsänderung

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).

    bb) Die Inanspruchnahme des Klägers stellt sich in der hier vorliegenden Konstellation darüber hinaus auch als ungeeignetes Mittel dar (vgl. hierzu: OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456, weil er die Nutzungsuntersagung infolge des bestellten Nießbrauchsrechts aus Rechtsgründen nicht durchsetzen kann. Es kann dabei dahinstehen, ob es dem Kläger - wie er vorträgt - gelungen ist, die ungenehmigte Nutzung in tatsächlicher Hinsicht - jedenfalls vorübergehend - zu unterbinden. Maßgeblich ist vielmehr, dass der rechtliche Erfolg von ihm nicht erbracht werden kann. Der Kläger hat keine Möglichkeit, dem Nießbrauchsberechtigten dessen Nießbrauchsrecht einseitig zu entziehen. Dieses erlischt kraft Gesetzes mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 Satz 1 BGB), ferner mit Eintritt der in der Bestellungsurkunde vereinbarten Bedingung (Pfändungsfall oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

  • VG München, 27.12.2016 - M 8 S 16.5031

    Zwangsgeldandrohung gegen Rechtsnachfolger einer Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang mehrfach sowohl gegen eine frühere Betreiberin des Autoverkaufsplatzes, bei der es sich nach Aktenlage um die Schwiegertochter des Adressaten der Nutzungsuntersagung, Herrn H1., handelte (vgl. VG München, B.v. 27. Dezember 2016 - M 8 S 16.5031 - Beschlussumdruck S. 7) als auch - später - gegen die vormalige Grundstückseigentümerin (nach Aktenlage die Mutter von Herrn H1. und nach Angaben des Klägerbevollmächtigten die Großmutter des Klägers) Zwangsgelder angedroht und für fällig erklärt.

    Die hiergegen ergriffenen Rechtsmittel blieben erfolglos (siehe die unanfechtbaren Beschlüsse der Kammer vom 27. März 2018 in den Verfahren M 8 S 18.938, M 8 S 18.939, M 8 S 18.146, die rechtskräftigen Urteile vom 12. November 2018 in den Verfahren M 8 K 17.4448 und M 8 K 18.940, M 8 K 18.148 sowie den rechtskräftigen Beschluss vom 27. Dezember 2016 im Verfahren M 8 S 16.5031).

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 14 CS 13.1790

    Dienstunfall (Zeckenbiss); Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen für die

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die Behörde die Erkenntnismöglichkeiten heranzuziehen, die sich ihr vernünftigerweise bieten, und muss basierend auf allgemeinen Erfahrungssätzen grundsätzlich solchen Umständen nachgehen, die sich ihr aufdrängen oder die an sie herangetragen werden (Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 24 Rn. 26; BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790).
  • VG München, 20.07.2009 - M 8 K 09.91

    Fälligstellung; Zwangsgeld

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Zudem wäre eine Heilung auch durch rügeloses Einlegen des statthaften Rechtsbehelfs mit Klageerhebung eingetreten (VG München, U.v. 20.7.2009 - M 8 K 09.91 sowie U.v. 9.11.2020 - M 8 K 19.192 - S. 19 des Urteilsumdrucks).
  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322

    Fälligkeit eines Zwangsgelds nach Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Zwar ist die Störerauswahl grds. der Auswahlermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Grundverfügung zuzuordnen, so dass ein Vollstreckungsschuldner mit dem Vortrag, er sei zu Unrecht als Adressat einer Anordnung in Anspruch genommen worden, im Klageverfahren gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung nicht mehr gehört werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 9 ZB 19.322; B.v. 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749; B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1993 - 11 A 694/90

    Landschaftsschutzrechtliches Wiederherstellungsgebot; Ordnungspflicht einer

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90; Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 2 CS 14.1326

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Auswahlermessen

    Auszug aus VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Handlungsstörer durch seine Tätigkeit mehr zur Störung der Rechtsordnung beiträgt als etwa der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, wird es dabei regelmäßig sachgerecht sein, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.7 2014 - 2 CS 14.1326 B.v. 28.05.2001 - 1 ZB 01.664; U.v. 22.4.1992 - 2 B 90.1348 - BayVBl 1993, 147; VG Ansbach, B.v. 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014; Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 179).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.148

    Androhung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung des Abbruchs von drei Nebengebäuden

  • VGH Bayern, 02.12.2019 - 9 ZB 19.999

    Anforderungen an den Verpflichteten einer Nutzungsuntersagung

  • VG München, 22.08.2017 - M 8 S 17.3296

    Fälligstellung und erneute Androhung eines Zwangsgeldes nach

  • VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014

    Störerauswahl bei Nutzungsuntersagung für ein durch eine Gesellschaft

  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 17.926

    Isolierte Zwangsgeldandrohung - Einwendungen gegen den zu vollstreckenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15

    Vollzug einer Nutzungsuntersagungsverfügung mit Festsetzung eines Zwangsgeldes;

  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
  • VGH Bayern, 27.05.1993 - 24 B 90.1654
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2021 - 1 LB 11/17

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer; Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor

  • VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2006 - 3 L 394/05
  • VGH Bayern, 10.05.2019 - 1 ZB 17.1039

    Zwangsvollstreckung einer Besichtigungsanordnung

  • VGH Bayern, 22.04.1992 - 2 B 90.1348

    Beseitigungsanordnung gegen Eigentümer, der nicht Bauherr ist?

  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

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