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   VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221   

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https://dejure.org/2011,67426
VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221 (https://dejure.org/2011,67426)
VG München, Entscheidung vom 24.02.2011 - M 15 K 10.3221 (https://dejure.org/2011,67426)
VG München, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - M 15 K 10.3221 (https://dejure.org/2011,67426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung aufgrund nachträglich angerechneten Vermögens;Nachträgliche teilweise Abänderung der Berechtigung aus einem Vorsorgesparplan durch die Großmutter;Überweisung an den Vater wegen Darlehensvertrags zwischen dem Vater und den Geschwistern Ausbildungsförderung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
    Derjenige, der eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Anweisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft gleichzeitig dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (BayVGH vom 11.11.2009 Az. 12 BV 08.1293 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).

    Eine anderweitige Absprache zwischen ihr und den Eltern des Klägers ändert hieran nichts, denn wenn nicht derjenige, der in den schriftlichen Kontounterlagen als Kontoinhaber bezeichnet ist, sondern ein Dritter - hier: die Geschwister des Klägers - im Verhältnis zur Bank einen Anspruch auf das Kontoguthaben erhalten sollen, muss sich dies aus den schriftlichen Kontounterlagen ergeben (BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis;

    Auszug aus VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
    Derjenige, der eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Anweisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft gleichzeitig dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (BayVGH vom 11.11.2009 Az. 12 BV 08.1293 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
    Eine anderweitige Absprache zwischen ihr und den Eltern des Klägers ändert hieran nichts, denn wenn nicht derjenige, der in den schriftlichen Kontounterlagen als Kontoinhaber bezeichnet ist, sondern ein Dritter - hier: die Geschwister des Klägers - im Verhältnis zur Bank einen Anspruch auf das Kontoguthaben erhalten sollen, muss sich dies aus den schriftlichen Kontounterlagen ergeben (BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen

    Auszug aus VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
    Zumindest hätte der Kläger insoweit beim Beklagten nachfragen müssen und nicht eigenmächtig von der Angabe der entsprechenden Vermögenswerte absehen dürfen (BayVGH v. 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 m. w. N.).
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