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   VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505   

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VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 (https://dejure.org/2020,6746)
VG München, Entscheidung vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 (https://dejure.org/2020,6746)
VG München, Entscheidung vom 24. März 2020 - M 21a S 19.4505 (https://dejure.org/2020,6746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; BBG § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BBG § 61 Abs. 1
    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens

  • rewis.io

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Missbrauchs polizeilicher Fahndungssysteme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Diese ist allerdings keine disziplinarrechtliche, sondern eine beamtenrechtliche und somit der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemäß § 113, 114 VwGO unterliegende Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 280).

    Das Gericht hat insoweit auf die einschlägige oder, in Ermangelung derselben, auf mutmaßliche Rechtsprechung der für das förmliche Disziplinarverfahren zuständigen Gerichte abzustellen (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 280; OVG Schleswig, B.v. 18.4.2019 - 2 MB 21/18 - juris Rn. 17; VG München, B.v. 4.3.2002 - M 5 S 02.681).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26/01 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter,

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt bereits die Motivation der Neugierde den Tatbestand der Eigennützigkeit (BVerwG, U.v. 19.5.1998 - 1 D 20-96 - NVwZ 1999, 662/663), sodass dies erst recht bei einer Gefälligkeit für Dritte im Rahmen eines Auftrags bzw. einer Weisung gelten muss, insbesondere wenn der sensible und sicherheitsrelevante Bereich von polizeilichen Auskunftssystemen betroffen ist (vgl. auch Werres in BeckOK BeamtenR Bund, 18. Edition 2019, § 61 BBG, Rn. 11.1).
  • VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107

    Polizeivollzugsbeamter; Fundunterschlagung; unerlaubte Datenabfragen; nicht

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Insbesondere hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 16.2.2012 - 16a D 10.107 - juris Rn. 108) bei einer Kumulation unerlaubter Datenabfragen wohl eine Entfernung aus dem Dienst für möglich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13

    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Für eine gezielte Ermessenskontrolle besteht nur dann Veranlassung, wenn besondere Umstände vorliegen sollten, die es ausnahmsweise als ermessengerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen (VG München, B.v. 4.3.2002 - M 5 S 02.681; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2013 - OVG 6 S 1.13 - juris Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2005 - 2 MB 1/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung, Gleichstellungsbeauftragte, Kommunalrecht,

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Die Bezugnahme auf den vorherigen Inhalt des Verwaltungsakts ist dabei zulässig, wenn erkennbar bleibt, worin das allgemeine Erlassinteresse besteht und was das spezifische Interesse an der sofortigen Vollziehung ausmacht (Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. Lfg. 2019, § 80 Rn. 248 mit Hinweis auf OVG Schleswig, B.v. 2.3.2005 - 2 MB 1/05 - NVwZ-RR 2007, 187).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Das Gericht hat insoweit auf die einschlägige oder, in Ermangelung derselben, auf mutmaßliche Rechtsprechung der für das förmliche Disziplinarverfahren zuständigen Gerichte abzustellen (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 280; OVG Schleswig, B.v. 18.4.2019 - 2 MB 21/18 - juris Rn. 17; VG München, B.v. 4.3.2002 - M 5 S 02.681).
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Art. 19 Abs. 4 GG ist deshalb verletzt, wenn die Anordnung überhaupt keine Begründung enthält (vgl. BVerfG, B.v. 16.7.1974 - 1 BvR 75/74 - BVerfGE 38, 52/58 f.).
  • VGH Bayern, 13.08.2008 - 16b DZ 07.2822

    Disziplinarrecht; unberechtigte Datenabfrage durch Polizeibeamten; Besorgnis der

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    So hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei einer Weitergabe von KfZHalterdaten an Dritte die Verhängung einer Geldbuße bestätigt (BayVGH, B.v. 13.8.2008 - 16b DZ 07.2822 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung;

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505
    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die unerlaubte Datenabfrage durch eine Beamtin auf Widerruf aus reiner Neugierde - also sogar ohne einen Auftrag außenstehender Dritter - in Kombination mit weiteren Dienstvergehen als für eine Entlassung ausreichend erachtet (BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 36).
  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

    Fehlt es an einer einschlägigen Rechtsprechung, müssen Behörden und Gerichte unter Heranziehung disziplinarrechtlicher Grundsätze und der in der Rechtsprechung erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen eine eigene Bewertung des dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltens vornehmen (vgl. BVerwG , Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24/79 -, BVerwGE 62, 280-289; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 53).

    Vielmehr besteht für besondere Ermessenserwägungen des Dienstherrn und eine gezielte Ermessenskontrolle des Gerichts nur dann Anlass, wenn konkrete Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise als ermessensgerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.06.2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris Rn. 55; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen unberechtigter Datenabfrage

    Auf die überzeugende Begründung des erstinstanzlichen Beschlusses - und des dort in Bezug genommenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2020 - M 21a S 19.4505 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - wird verwiesen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
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