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   VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596   

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VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596 (https://dejure.org/2018,11997)
VG München, Entscheidung vom 24.04.2018 - M 7 S 18.596 (https://dejure.org/2018,11997)
VG München, Entscheidung vom 24. April 2018 - M 7 S 18.596 (https://dejure.org/2018,11997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines sog. "Reichsbürgers"

  • rewis.io

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines sog. "Reichsbürgers"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310 - juris Rn. 14 ff.).

    So ist es ebenfalls eine "reichsbürgertypische" Verhaltensweise, eine Eintragung in das EStA-Register und entsprechende EStA-Registerauszüge mit dem Inhalt "Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 RuStAG, Stand 1913" zu erwirken (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310 - juris Rn. 19).

    Auch die Angabe des Landes "Königreich Bayern" zum Sterbeort des Vaters legt "reichsbürgertypisch" nahe, dass sich der Antragsteller nicht als zur Bundesrepublik Deutschland zugehörig ansieht (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 25.1.2018 a.a.O. Rn. 19).

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).

    Hat sich jedoch bereits der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzlichen Grundentscheidung abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310 - juris Rn. 14 ff.).

    Den Antragsteller entlastet auch nicht, dass er den Rechtsweg beschreitet oder den Verpflichtungen des Bescheids freiwillig Folge leistet (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Hat sich jedoch bereits der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzlichen Grundentscheidung abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).
  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Insofern werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gera im Urteil vom 16. September 2015 (2 K 525/14 - beckRS 2016, 42908) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Durch die Folgeentscheidungen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG und § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG wird gerade sichergestellt, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Hierzu werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 20. September 2016 (VG 3 K 305/16 - juris Rn 19) sowie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. Juni 2017 - M 7 S 17.1202 - juris Rn. 3 ff.) Bezug genommen.
  • VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.1202

    Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen bei "Reichsbürger"

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Hierzu werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 20. September 2016 (VG 3 K 305/16 - juris Rn 19) sowie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. Juni 2017 - M 7 S 17.1202 - juris Rn. 3 ff.) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
    Vielmehr genügt es eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

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