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   VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860   

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https://dejure.org/2011,66471
VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860 (https://dejure.org/2011,66471)
VG München, Entscheidung vom 24.05.2011 - M 16 K 10.860 (https://dejure.org/2011,66471)
VG München, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - M 16 K 10.860 (https://dejure.org/2011,66471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis einer Kommune gegen Planfeststellungsbeschluss für eine Rohrfernleitung zum Transport von Kerosin und anderen Treibstoffen;Planrechtfertigung bei Vorliegen militärischer Zwecke;Berücksichtigung kommunaler Trinkwasserversorgung im Rahmen der Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.06.2011)

    Germering: Kerosin darf weiterhin fließen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.05.2011)

    Germering zieht vor Gericht: Nato-Pipeline soll gekappt werden

Sonstiges

  • merkur-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 28.09.2011)

    Rechststreit wegen Nato-Pipeline geht weiter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    In diesem Sinne fordert das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein planfestzustellendes Vorhaben stets vernünftigerweise geboten sein muss (grundlegend BVerwGE 48, 56; E 56, 110).

    Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270; s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95

    Recht des Schienenverkehrs - Erhebung der Einwendungen einer Gemeinde bei sich

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    Jedenfalls kann die bei einem Insichgeschäft wie dem vorliegenden zu fordernde Publizität gewahrt sein, auch wenn der Eingang nicht gesondert dokumentiert ist (BVerwG v. 18.6.1997, Az. 11 A 70/95).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270; s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    Die klagende Gemeinde kann sich dabei insbesondere auf eine negative Beeinflussung der kommunalen Infrastruktur bzw. der Wasserversorgung als gemeindlicher Einrichtung berufen (BVerwGE 90, 96; VG München v. 2.5.2006 -juris-; VG Meiningen v. 25.1.1996, NVwZ-RR 1997, 376; VG Würzburg v. 11.3.2008 -juris-; Happ , in: Eyermann, VwGO, § 42, Rn. 142).
  • VG Meiningen, 25.01.1996 - 5 E 735/95
    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    Die klagende Gemeinde kann sich dabei insbesondere auf eine negative Beeinflussung der kommunalen Infrastruktur bzw. der Wasserversorgung als gemeindlicher Einrichtung berufen (BVerwGE 90, 96; VG München v. 2.5.2006 -juris-; VG Meiningen v. 25.1.1996, NVwZ-RR 1997, 376; VG Würzburg v. 11.3.2008 -juris-; Happ , in: Eyermann, VwGO, § 42, Rn. 142).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    In diesem Sinne fordert das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein planfestzustellendes Vorhaben stets vernünftigerweise geboten sein muss (grundlegend BVerwGE 48, 56; E 56, 110).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

    Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
    Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270; s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
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