Rechtsprechung
VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klagebefugnis einer Kommune gegen Planfeststellungsbeschluss für eine Rohrfernleitung zum Transport von Kerosin und anderen Treibstoffen;Planrechtfertigung bei Vorliegen militärischer Zwecke;Berücksichtigung kommunaler Trinkwasserversorgung im Rahmen der Abwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.06.2011)
Germering: Kerosin darf weiterhin fließen
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.05.2011)
Germering zieht vor Gericht: Nato-Pipeline soll gekappt werden
Sonstiges
- merkur-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 28.09.2011)
Rechststreit wegen Nato-Pipeline geht weiter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
In diesem Sinne fordert das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein planfestzustellendes Vorhaben stets vernünftigerweise geboten sein muss (grundlegend BVerwGE 48, 56; E 56, 110).Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270;… s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
- BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95
Recht des Schienenverkehrs - Erhebung der Einwendungen einer Gemeinde bei sich …
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
Jedenfalls kann die bei einem Insichgeschäft wie dem vorliegenden zu fordernde Publizität gewahrt sein, auch wenn der Eingang nicht gesondert dokumentiert ist (BVerwG v. 18.6.1997, Az. 11 A 70/95). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270;… s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
Die klagende Gemeinde kann sich dabei insbesondere auf eine negative Beeinflussung der kommunalen Infrastruktur bzw. der Wasserversorgung als gemeindlicher Einrichtung berufen (BVerwGE 90, 96; VG München v. 2.5.2006 -juris-; VG Meiningen v. 25.1.1996, NVwZ-RR 1997, 376; VG Würzburg v. 11.3.2008 -juris-;… Happ , in: Eyermann, VwGO, § 42, Rn. 142). - VG Meiningen, 25.01.1996 - 5 E 735/95
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
Die klagende Gemeinde kann sich dabei insbesondere auf eine negative Beeinflussung der kommunalen Infrastruktur bzw. der Wasserversorgung als gemeindlicher Einrichtung berufen (BVerwGE 90, 96; VG München v. 2.5.2006 -juris-; VG Meiningen v. 25.1.1996, NVwZ-RR 1997, 376; VG Würzburg v. 11.3.2008 -juris-;… Happ , in: Eyermann, VwGO, § 42, Rn. 142). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
In diesem Sinne fordert das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein planfestzustellendes Vorhaben stets vernünftigerweise geboten sein muss (grundlegend BVerwGE 48, 56; E 56, 110). - BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem …
Auszug aus VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860
Das Abwägungsgebot ist allgemein als aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit anerkannt (vgl. zum Ganzen die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 301; E 48, 56; E 64, 270;… s. außerdem Bonk/Neumann , a.a.O., § 74, Rn. 54 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).