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   VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916   

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VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916 (https://dejure.org/2017,56481)
VG München, Entscheidung vom 24.05.2017 - M 25 K 16.5916 (https://dejure.org/2017,56481)
VG München, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - M 25 K 16.5916 (https://dejure.org/2017,56481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nrn. 3 und 5; AufenthG § 56
    Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen Handlungen den Tatbestand der Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der terroristischen Vereinigung gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 31).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und, wie bereits erwähnt, auch die Vorfeldunterstützung durch Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 29).

    Darauf, dass gegen den Kläger, worauf der Bevollmächtigte hingewiesen, nicht beispielsweise im Zusammenhang mit §§ 89a, 89b StGB oder § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 5, § 129b Abs. 1 StGB ermittelt wurde, kommt es nicht an, da § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG der präventiven Gefahrenabwehr dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 29).

    (l) Im Rahmen der Abwägung ist für den Fall des Verbleibs des Klägers im Kosovo des Weiteren zu berücksichtigen, dass der Kläger jederzeit nach § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zur Wahrung schutzwürdiger Belange oder bei Wegfall des Zwecks des Verbots, mithin bei eindeutiger und glaubhafter Abstandnahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 58), einen Antrag auf Verkürzung oder sogar Aufhebung der von der Beklagten festgesetzten Frist stellen kann.

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Bestimmung der Länge der Frist

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.

    Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Der insoweit pauschale Klageantrag, den Bescheid aufzuheben, ist nach § 88 VwGO auch ohne ausdrücklichen Antrag hinsichtlich der Befristungsregelung entsprechend dem Rechtsschutzziel dahin auszulegen, dass für den Fall einer verwaltungsgerichtlichen Aufhebung der Ausweisungsverfügung auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben wird und für den Fall einer verwaltungsgerichtlichen Bestätigung der Ausweisungsverfügung eine angemessene Verkürzung der Dauer der Befristung auf unter acht Jahre oder zumindest eine Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung hinsichtlich der Dauer der Frist begehrt wird (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 48; U.v. 20.6.2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 4).

    Sie dient gleichzeitig auch dem Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger - also ausländische junge Männer mit langer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet - es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zur Zulässigkeit: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10).

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17

    Verwerfung einer unmittelbar gegen mehrere Normen des

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Trotz der Unschärfe des Terrorismusbegriffs liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine völkerrechtlich geächtete Verfolgung politischer Ziele mit terroristischen Mitteln jedenfalls dann vor, wenn politische Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 19 m.w.N. und B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 18).

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist der sogenannte Islamische Staat eine derartige terroristische Vereinigung (vgl. BVerwG, B. v. 30.8.2017 - 1 VR 5/17, 1 VR 5/17 (1 A 6/17), juris Rn. 23, 25; B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3/17, 1 VR 3/17 (1 A 4/17), juris Rn. 59; B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 25; U.v. BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 2 und 14).

  • VG München, 13.01.2017 - M 25 S 16.5917

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag eines Salafisten gegen Ausweisung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ab (M 25 S 16.5917).

    Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten in dem vorliegenden Verfahren, insbesondere die Niederschrift über die mündliche Verhandlung, die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten in dem Verfahren M 25 S 16.5917 sowie die beigezogenen Strafakten Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14

    Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Die Androhung eines Zwangsmittels zur Durchsetzung eines Grundverwaltungsaktes erledigt sich mit Erledigung des Grundverwaltungsaktes (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.07.2017 - 10 N 46.14, juris Rn. 11).

    Mit Erledigung des Grundverwaltungsaktes erledigt sich auch ein zu dessen Durchsetzung angedrohtes Zwangsmittel (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.07.2017 - 10 N 46.14, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 2.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Trotz der Unschärfe des Terrorismusbegriffs liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine völkerrechtlich geächtete Verfolgung politischer Ziele mit terroristischen Mitteln jedenfalls dann vor, wenn politische Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 19 m.w.N. und B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 18).

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist der sogenannte Islamische Staat eine derartige terroristische Vereinigung (vgl. BVerwG, B. v. 30.8.2017 - 1 VR 5/17, 1 VR 5/17 (1 A 6/17), juris Rn. 23, 25; B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3/17, 1 VR 3/17 (1 A 4/17), juris Rn. 59; B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 25; U.v. BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 2 und 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Eine terroristische Vereinigung liegt - zusammengefasst - insbesondere vor, wenn eine Organisation Gewaltakte von erheblicher Schwere gegen die Zivilbevölkerung und staatliche Einrichtungen einsetzt, auf eine Art und Weise, welche Angst in der Zivilbevölkerung verbreitet und mit dem Ziel, die bestehenden politischen oder gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern (vgl. VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 53 ff.).

    Die eine Unterstützung der Vereinigung bezweckende Zielrichtung des Handelns muss für den Ausländer regelmäßig erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein, nicht vorausgesetzt wird, dass diese ihm auch bekannt ist und er sich dessen bewusst sein muss (vgl. VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 82).

  • VG Osnabrück, 19.04.2017 - 1 A 3/17

    Afghanistan, Iran, Auslandsaufenthalt, Existenzgrundlage, Existenzminimum,

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Trotz der Unschärfe des Terrorismusbegriffs liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine völkerrechtlich geächtete Verfolgung politischer Ziele mit terroristischen Mitteln jedenfalls dann vor, wenn politische Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 19 m.w.N. und B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 18).

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist der sogenannte Islamische Staat eine derartige terroristische Vereinigung (vgl. BVerwG, B. v. 30.8.2017 - 1 VR 5/17, 1 VR 5/17 (1 A 6/17), juris Rn. 23, 25; B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3/17, 1 VR 3/17 (1 A 4/17), juris Rn. 59; B.v. 21.3.2017 - 1 VR 2/17, 1 VR 2/17, 1 PKH 12/17 (1 A 3/17) - juris Rn. 25; U.v. BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 2 und 14).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
    Die Frist muss sich zudem an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes und den Vorgaben der EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. insgesamt zu § 11 AufenthG a.F: BVerwG, U.v. 6.03.2014 - 1 C 2/13 - juris Rn. 12).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • EGMR, 14.06.2011 - 38058/09

    OSMAN v. DENMARK

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 11 S 171/94

    Vertrauensschutz für Aussiedler, die Registrierscheine als Aussiedler und

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 B 17.135

    Kein Anspruch auf Verpflichtung zur Festsetzung einer Sperrfrist von unter fünf

  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413

    Ausweisung wegen Unterstützung des "Islamischen Staates"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 13 A 1158/12

    Erforderlichkeit der Anwesenheit eines Beteiligten (hier: Asylbewerber) in der

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

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