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   VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208   

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VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208 (https://dejure.org/2009,73086)
VG München, Entscheidung vom 24.07.2009 - M 16 K 09.50208 (https://dejure.org/2009,73086)
VG München, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - M 16 K 09.50208 (https://dejure.org/2009,73086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf; arabischer Moslem aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Abschiebungshindernis wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Für die ab 1. Januar 2005 geltenden Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht (v. 24.6.2008 BVerwGE 131, 198) hinsichtlich der Bestimmung des Streitgegenstands nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes eine Neubewertung vorgenommen.

    Der Begriff des internationalen wie auch des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist unter Berücksichtigung der Bedeutung dieses Begriffs im humanitären Völkerrecht auszulegen (BVerwG v. 24.6.2008 BVerwGE 131, 198).

    Denn die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzungen von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist danach richtlinienkonform dahin auszulegen, dass sie nicht die Fälle erfasst, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung subsidiären Schutzes nach Art. 15 QualRL erfüllt sind (BVerwG v. 24.6.2008 Az.: 10 C 43/07 BVerwGE 131, 198).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG v. 21.4.2009 Az. 10 C 11.08) führt hierzu jüngst aus: "Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt ... eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt.

    (1) Die Ermittlungen der 4. Kammer zur Zusammensetzung der Bevölkerung beruhen auf folgenden Quellen: Nach den Angaben der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Verfahren 10 C 11.08 vor dem Bundesverwaltungsgericht lebten im Irak etwa 8 bis 10 Millionen Sunniten, was etwa einem Drittel der irakischen Bevölkerung entspräche.

  • VG München, 23.06.2009 - M 4 K 08.50041

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten aus dem Zentral-Irak

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    In Anwendung dieser Grundsätze kommt das Gericht in Anlehnung an die Entscheidung der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (Az. M 4 K 08.50041) ebenfalls zu der Überzeugung, dass derzeit für den Kläger als Mitglied einer Gruppe eine Verfolgung im Irak nicht bejaht werden kann.

    Allerdings besteht für sie eine Fluchtalternative in diesem Gebiet (s. hierzu U. der 4. Kammer v. 23.6.2009 Az. M 4 K 08.50041).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 (C 465/07, Rn. 35, 37, 39) ist das Adjektiv "individuell" in Art. 15 c der Richtlinie, wonach als ernsthafter Schaden eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts gilt, dahin zu verstehen, dass es sich auf schädigende Eingriffe bezieht, die sich gegen Zivilpersonen ungeachtet ihrer Identität richten, wenn der Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein.
  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Allenfalls dann könnte auf eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge verzichtet werden; in solchen Sondersituationen könnte auch die Feststellung ausreichen, dass derartige Übergriffe "an der Tagesordnung" sind (etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin, vgl. Beschluss vom 23.12.2002 - BVerwG 1 B 42.02 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49 m.w.N.).
  • VG München, 18.07.2008 - M 16 K 08.50256

    Folgeantrag nach Widerruf; irakischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Infolge der inzwischen eingetretenen grundlegenden Änderung der Verhältnisse besteht nach Überzeugung des Gerichts weder zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in absehbarer Zukunft mangels abschiebungsschutzrelevanter Rückkehrgefährdung ein Anspruch auf die Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG (ständige Kammerrechtsprechung, siehe nur U. v. 18.7.2008, Az. M 16 K 08.50256).
  • VG München, 23.06.2009 - M 4 K 08.50005

    Widerruf der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Das Gericht schließt sich hierbei der Rechtsprechung der 4. Kammer an (v. 23.6.2009 Az. M 4 K 08.50005).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG München, 24.07.2009 - M 16 K 09.50208
    Zwar hat das BVerwG mit Beschluss vom 7. Februar 2008 (BVerwG 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 19) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG zur Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 1 und 3, Art. 68 Abs. 1 EG vorgelegt.
  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30410

    Fristen für Widerruf; Ermessen; EuGH v. 2.3.2010; arabischer Moslem aus Khaneqin

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30294

    Fristen für Widerruf; Ermessen; EuGH v. 2.3.2010; kurdischer Sunnit aus Mosul;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 28.01.2010 - M 16 K 09.50530

    Yezidin; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Abschiebungshindernis wegen

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) und speziell zu Yeziden vom 17. August 2009 im Verfahren M 4 K 08.50049 verwiesen.

  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30313

    Sunnit aus Khanaqin; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 05.03.2010 - M 16 K 09.50533

    Widerrufsverfahren; Irak; Sunnitischer Kurde aus Khanakin; Bindungswirkung eines

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 28.10.2009 - M 16 K 09.50219

    Erstantrag; kurdische Sunnitin aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 27.10.2009 - M 16 K 09.50337

    Arabischer Volkszugehöriger aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 16.10.2009 - M 16 K 09.50207

    Widerruf; Arabischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 13.10.2009 - M 16 K 09.50296

    Arabischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 13.10.2009 - M 16 K 09.50344

    Kurdischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

    Hierzu wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208, das sich wiederum auf die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) stützt, sowie den angegriffenen Bescheid verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, § 77 Abs. 2 AsylVfG.

    Auch hierzu wird Bezug genommen auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 24. Juli 2009 im Verfahren M 16 K 09.50208 und die Urteile der 4. Kammer vom 23. Juni 2009 (M 4 K 08.50005 und M 4 K 08.500041) verwiesen.

  • VG München, 13.10.2009 - M 16 K 09.50330

    Arabischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.50196

    Widerruf; sunnitischer Kurde aus Mosul; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 23.07.2009 - M 16 K 09.50204

    Widerruf; aArabischer Moslem aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 06.07.2009 - M 16 K 09.50110

    Widerruf; arabischer Moslem aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 13.10.2009 - M 16 K 09.50224

    Yezide aus ... (...); Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 25.10.2010 - M 16 K 10.30776

    Folgeantrag; kurdischer Sunnit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure

  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30757

    Folgeantrag; arabischer Schiit aus ...; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30363

    Sunnit aus Faide; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Abschiebungshindernis

  • VG München, 12.05.2010 - M 16 K 09.50547

    Widerrufsverfahren

  • VG München, 18.08.2009 - M 16 K 09.50102

    Folgeantrag; keine neue Sachlage; Ferntrauung

  • VG München, 25.10.2010 - M 16 K 10.30724

    Kurdischer Sunnit aus .../Dohuk; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure;

  • VG München, 15.02.2010 - M 16 K 09.50302

    Sunnit aus Mosul; Sippenhaftung

  • VG München, 25.10.2010 - M 16 K 10.30683

    Yezide aus de-jure kurdisch verwaltetem ... (Niniveh); Verfolgung durch

  • VG München, 15.02.2010 - M 16 K 09.50496

    Folgeantrag; unglaubwürdiges und verspätetes Vorbringen; Antragsfrist; grobes

  • VG München, 18.11.2009 - M 11 K 07.50474

    Irak; Schiit aus ...; innerstaatliche Schutzalternative; spezifische

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