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   VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850   

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VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850 (https://dejure.org/2013,62413)
VG München, Entscheidung vom 24.07.2013 - M 7 K 13.2850 (https://dejure.org/2013,62413)
VG München, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - M 7 K 13.2850 (https://dejure.org/2013,62413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung; Fotografierverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 28.06.2013 - 10 CS 13.1356

    Versammlungsrecht; Beschränkungen; Beschränkung der technischen

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Juni 2013 (Az.: 10 CS 13.1356) zurück.

    Sie hat dabei die Belange der Anwohner, Passanten, der Beschäftigten in den nahen Büros und Läden sowie von deren Kunden (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und die grundrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen umliegender Geschäfte und gastronomischer Betriebe (Art. 12 und 14 GG) berücksichtigt (vgl. BayVGH v. 28.6.2013, 10 CS 13.1356).

    Die Abbildungsfreiheit findet ihre Grenze in der Verbreitung von Bildnissen mit negativer Tendenz (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 19.8.2010, DVBl 2010, 1569/1571; BayVGH v. 28.6.2013, 10 CS 13.1356).

    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Versammlungsteilnehmer, sondern der Polizei, Straftaten Dritter zu dokumentieren (vgl. VG Würzburg v. 24.4.2013, W 5 S 13.347 - juris Rn. 25; BayVGH v. 28.6.2013, 10 CS 13.1356).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ist nicht nur dann gegeben, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (vgl. BVerfG v. 12.5.2010, NVwZ-RR 2010, 625).

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG v. 12.5.2010, NVwZ-RR 2010, 625).

    Es ist Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts hinzuwirken (vgl. BVerfG v. 12.5.2010, NVwZ-RR 2010, 625).

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Auch diese Beschwerden, in denen die Geschäftsleute zum Teil massive Umsatzeinbußen beklagen, haben dazu geführt, dass die anfangs noch höher festgesetzten Lärmwerte für den Einsatz des Megaphons (vgl. M 7 K 13.640) reduziert wurden.

    Januar 2013 wird auf die Ausführungen in dem Urteil der Kammer vom 24. Juli 2013 (Az. M 7 K 13.640) Bezug genommen.

    In seiner Entscheidung vom 24. Juli 2013 in dem Verfahren M 7 K 13.640 hat die Kammer zudem auf Verlinkung des Blogs ... mit der Internetseite des Klägers und die teilweise Identität der dahinter stehenden Personen hingewiesen.

  • VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347

    Versammlungsverbot; Auflagen

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    So kommt ein Verbot des Fotografierens von Gegendemonstranten und unbeteiligten Dritten in Betracht, wenn damit eine einschüchternde Wirkung erzielt werden soll (vgl. BayVGH v. 9.10.2007, 24 B 06.3067 - juris Rn. 30; VG Würzburg v. 24.4.2013, W 5 S 13.347 - juris Rn. 25).

    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Versammlungsteilnehmer, sondern der Polizei, Straftaten Dritter zu dokumentieren (vgl. VG Würzburg v. 24.4.2013, W 5 S 13.347 - juris Rn. 25; BayVGH v. 28.6.2013, 10 CS 13.1356).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Art. 8 GG gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerfG v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315/343).

    Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315/352).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Aber auch schon das Fotografieren einer Person, die sich in der Öffentlichkeit aufhält, ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen (vgl. BGH v. 25.4.1995, NJW 1995, 1955).

    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung von Bildern unzulässig ist, ist anhand einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und einer Güter- und Interessenabwägung der schutzwürdigen Rechtspositionen der Beteiligten festzustellen (vgl. BGH v. 25.4.1995 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg v. 8.5.2008 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.05.2012 - 8 A 514/12

    Lautsprecherverbot als unverhältnismäßige versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Das Selbstbestimmungsrecht umfasst daher grundsätzlich auch das Recht, technische Schallverstärker zum Zwecke der Binnen- und Außenkommunikation einzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 18.11.2008, NVwZ-RR 2009, 370; HessVGH v. 31.5.2012, DVBl 2012, 1117/1118; VG München v. 8.5.2013, M 7 K 12.2426).

    Die zeitliche Begrenzung des Lautsprechereinsatzes, um die "lästigen" Nebenwirkungen einer verstärkten Beschallung unbeteiligter Personen in Grenzen zu halten, ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. HessVGH v. 31.5.2012, DVBl 2012, 1117/1119).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betroffenen in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst (BVerfG v. 15.12.1999, BVerfGE 101, 361/380; VGH Baden-Württemberg v. 8.5.2008, NVwZ-RR 2008, 700/701).

    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung von Bildern unzulässig ist, ist anhand einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und einer Güter- und Interessenabwägung der schutzwürdigen Rechtspositionen der Beteiligten festzustellen (vgl. BGH v. 25.4.1995 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg v. 8.5.2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst mit der Einhaltung der Rechtsordnung auch die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes, weiter ist das Recht am eigenen Bild Ausfluss des durch Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG v. 15.12.1999, BVerfGE 101, 361/381).

    Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betroffenen in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst (BVerfG v. 15.12.1999, BVerfGE 101, 361/380; VGH Baden-Württemberg v. 8.5.2008, NVwZ-RR 2008, 700/701).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
    Für die Rechtmäßigkeit der Beschränkung kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand der Versammlungsbehörde im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung an (vgl. OVG Lüneburg v. 10.11.2010, NVwZ-RR 2011, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04

    Recht am eigenen Bild: Übersendung von Papierabzügen von im Internet zugänglichen

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
  • VG München, 28.06.2013 - M 7 S 13.2849

    Versammlungsrechtliche Auflagen; Immissionsschutzrechtliche Beschränkung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 B 2.07

    Einsatz technischer Schallverstärker bei Demonstrationen

  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 B 06.3067
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94

    Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 11 LA 1/13

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung gegenüber Mitgliedern der

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

    Insoweit war zu berücksichtigen, dass die polarisierende Versammlung der Antragstellerin den Einsatz zahlreicher Polizeieinsatzkräfte erforderlich machen dürfte, die ihren Dienst nahe der Emissionsquellen verrichten (vgl. dazu VG München, Urt. v. 24.07.2013 - M 7 K 13.2850 -, juris Rn. 21).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Wie die Messungen in dem Parallelverfahren M 7 K 13.2850 ergeben haben, war der Kläger bei einer Maximallautstärke seines Schallverstärkers von 85 dB(A), gemessen 5 m vor der Mündung des Schalltrichters seines Megaphons, bei einem Umgebungsgeräusch von 63 - 65 dB(A) in 30 m Entfernung noch mit 68 dB(A) zu vernehmen.
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2774
    Vielmehr hat sie auch in der Folgezeit Beschränkungen mit ähnlich lautendem Wortlaut und entsprechender Begründung gegen den Kläger erlassen, z.B. in Nr. 5.2 des versammlungsrechtlichen Bescheids vom 27. Juni 2013, der Gegenstand des Verfahrens Az.: M 7 K 13.2850 ist.
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