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VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2; AsylG § 31 Abs. 3; AsylG § 36 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 1; RL 2011/95/EU Art. 20 ff.
Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Solche "ernstlichen Zweifel" liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 99). - VGH Bayern, 03.12.2015 - 13a B 15.50069
Erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in einem Dritt- oder Vertragsstaat; …
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Denn diese haben in aller Regel den Verfahrensablauf nicht durchschaut und können dazu deshalb auch keine verlässlichen Angaben machen (vgl. nur BayVGH, U.v. 3.12.2015 - 13a B 15.50069 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.10.2016 - 20 B 14.30320
Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung …
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Mit dem vom Bundesamt grundsätzlich zu nutzenden, sogenannten Info-Request nach Art. 21 Dublin-II-VO bzw. Art. 34 Dublin-III-VO ist unter den Mitgliedstaaten ein beschleunigtes Informationsaustauschsystem eingeführt worden, dessen Möglichkeiten zur Informationsgewinnung den Verwaltungsgerichten nicht offen stehen (vgl. nur BayVGH, U.v. 20.10.2016 - 20 B 14.30320 - juris Rn. 29, 41 m.w.N.).
- BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16
EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Zum anderen ergibt sich selbst im Fall der Bejahung eines über Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK hinausgehenden Schutzbedarfs nicht die Notwendigkeit eines weiteren Asylverfahrens, weil sich als Alternative hierzu eine aufenthaltsrechtliche Lösung bietet (vgl. zu all dem BVerwG, B.v. 27.6.2017 - 1 C 26/16 - juris Rn. 32 ff.). - BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16
Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar durch Urteil vom 21. November 2017 (- 1 C 39.16 - Leitsatz) unter Hinweis auf verschiedene, zur Sachverhaltsermittlung in Betracht kommende Wege entschieden, dass die Verwaltungsgerichte den Sachverhalt aufklären müssen, wenn in einem Asylverfahren zweifelhaft ist, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz gewährt worden ist. - OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …
Auszug aus VG München, 24.09.2018 - M 21 S 18.33539
Das Gericht schließt sich zu diesen allgemeinen Verhältnissen in Italien vollumfänglich den tatsächlichen Feststellungen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 2018 (10 LB 109/18 - juris) an.
- VG München, 01.03.2019 - M 9 S 17.40283
Erfolgloser Eilantrag wegen Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nach § 29 …
Zum anderen ergibt sich selbst im Fall der Bejahung eines über Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 EU-GRCharta hinausgehenden Schutzbedarfs nicht die Notwendigkeit eines weiteren Asylverfahrens, weil sich als Alternativen hierzu ausländerrechtliche Lösungen anbieten (…vgl. BVerwG, a. a. O.; VG München, B.v. 24.9.2018 - M 21 S 18.33539 - juris).