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   VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307   

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https://dejure.org/2020,37863
VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307 (https://dejure.org/2020,37863)
VG München, Entscheidung vom 24.09.2020 - M 10 K 18.6307 (https://dejure.org/2020,37863)
VG München, Entscheidung vom 24. September 2020 - M 10 K 18.6307 (https://dejure.org/2020,37863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 4, § 25 Abs. 3, Abs. 5, § 54 Abs. 1 Nr. 4; BZRG § 51 Abs. 1, § 52, § 63 Abs. 4
    Vorhalte- und Verwertungsverbot hinsichtlich richterlicher Weisung nach Jugendgerichtsgesetz bei der Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307
    Maßgeblich für den Erfolg der vorliegend erhobenen Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16/14 - juris Rn. 14; U.v. 15.8.2019 - 1 C 23/18 - BVerwGE 166, 219 Rn. 12; VG München, B.v. 20.11.2006 - M 10 S 06.3720 - BeckRS 2006, 32476).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307
    Maßgeblich für den Erfolg der vorliegend erhobenen Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16/14 - juris Rn. 14; U.v. 15.8.2019 - 1 C 23/18 - BVerwGE 166, 219 Rn. 12; VG München, B.v. 20.11.2006 - M 10 S 06.3720 - BeckRS 2006, 32476).
  • VG München, 20.11.2006 - M 10 S 06.3720
    Auszug aus VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307
    Maßgeblich für den Erfolg der vorliegend erhobenen Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16/14 - juris Rn. 14; U.v. 15.8.2019 - 1 C 23/18 - BVerwGE 166, 219 Rn. 12; VG München, B.v. 20.11.2006 - M 10 S 06.3720 - BeckRS 2006, 32476).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307
    Abstrakt gesehen sind die Tat der Volksverhetzung und eine dementsprechende Wiederholung zwar dazu geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Länder zu gefährden (vgl. die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum weitgehend ähnlich formulierten § 6 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, nach der der Begriff der inneren Sicherheit auch das friedliche Zusammenleben der Völker umfasst, U.v. 23.11.2010 - C-145/09 - juris Rn. 43 f. m.w.N.).
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