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   VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791   

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VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791 (https://dejure.org/2018,38916)
VG München, Entscheidung vom 24.10.2018 - M 25 K 18.3791 (https://dejure.org/2018,38916)
VG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - M 25 K 18.3791 (https://dejure.org/2018,38916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Ausweisung eines bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    Bindungen zwischen erwachsenen Personen genießen auch nicht unbedingt den Schutz nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, es sei denn, es sind zusätzliche Elemente der Abhängigkeit dargelegt, die über die gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (vgl. EGMR, U.v. 17.4.2003 - 52853/99 Yilmaz/Deutschland - juris Rn. 44).
  • VG München, 24.10.2018 - M 25 S 18.3601

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Ausweisungsverfügung und Versagung der

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    Zudem beantragte sie, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung wiederherzustellen (M 25 S 18.3601).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    Die Ausweisung des Klägers erweist sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12) als rechtmäßig.
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    Dieser Status kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund des Einwachsens in die hiesigen Verhältnisse (Verwurzelung) bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem "Heimatland" so eng mit der Bundesrepublik verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzusetzen sind, während sie mit ihrem "Heimatland" im Wesentlichen nur noch das Band der Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2017, Az.: 10 B 17.818).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    In diesem Rahmen sind auch verfassungsrechtliche Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 GG) sowie die Vorgaben aus Art. 7 Grundrechtscharta, Art. 8 EMRK zu berücksichtigen (BVerwG, U.v.13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 24.10.2018 - M 25 K 18.3791
    Unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelten Boultif-Üner Kriterien (EGMR, U.v. 2.8.2001 - 54273, Boultif; U. Große Kammer v. 18.10.2006 - 46410/99 Üner) erweist sich die Ausweisung des Klägers als verhältnismäßig.
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