Rechtsprechung
VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2271 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Verhältnis von Familiennachzugsvorschriften und humanitärer Aufenthaltserlaubnis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07
Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher …
Auszug aus VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2271
Eine Ausnahme würde nur im Falle eines Anspruchs auf Erteilung gelten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG), wobei in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt ist, dass es sich insoweit um einen strikten Rechtsanspruch handeln muss, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, während ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG v. 16.12.2008 - 1 C 37.07). - BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2271
Denn der Behörde bleibt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen praktisch kein Spielraum, wenn man die bisherige Rechtsprechung des BVerwG zum Tatbestandsmerkmal der außergewöhnlichen Härte zugrunde legt (vgl. BVerwG v. 27.01.2009 - 1 C 40.07: "Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar"). - OVG Hamburg, 07.09.1994 - Bs IV 164/94
Regelversagungsgrund; Ausweisungsgrund; Ausweisungsverfügung; …
Auszug aus VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2271
Unerheblich ist, ob ein Bleibeinteresse besteht oder völkerrechtliche Verbote einer Abschiebung trotz Vorliegens eines Ausweisungsinteresses entgegenstehen (vgl. OVG Hamburg, B. v. 7.9.1994 - Bs IV 164/94 - NVwZ-RR 1995, 544). - BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger …
Auszug aus VG München, 24.11.2016 - M 12 K 16.2271
Unbeachtlich für die Beurteilung des Ausweisungsinteresses ist ein Rechtsverstoß nur dann, wenn er vereinzelt und geringfügig ist (BVerwG, U. v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 - juris;… Graßhof in Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 11. Edition Stand: 15.08.2016, § 54 Rn. 117).
- VG Schleswig, 18.10.2019 - 1 B 85/19
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Trotz des unterschiedlichen Gewichts der in § 54 AufenthG genannten Ausweisungsinteressen wird für die Erteilungsvoraussetzung nicht weiter unterschieden oder gar eine Ausweisungsabwägung gemäß § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG getroffen (VG München, Urteil vom 24. November 2016 - M 12 K 16.2271 -, Rn. 31, juris). - VG München, 04.05.2017 - M 9 E 17.1561
Anforderung an den grundrechtlichen Schutz der Familie vor Abschiebung
Mit anderen Worten setzt § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG also voraus, dass ein gebundener Anspruch nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG besteht, was dann, wenn § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - der lediglich eine im Ermessen der Behörde stehende Ausnahme von einer regelhaft zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzung normiert - zur Anwendung gebracht werden muss, weil das Visumsverfahren nicht beachtet wurde (und andere Befreiungstatbestände wie § 39 Nr. 5 AufenthV nicht greifen, siehe dazu unten), eben gerade nicht der Fall ist (vgl. zu diesem "zirkelschlüssig" anmutenden, aber in der Rechtsprechung anerkannten Argument z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris; VG München, U.v. 24.11.2016 - M 12 K 16.2271 - juris; B.v. 19.7.2016 - M 10 E 16.3015 - juris; VG Saarland, B.v. 23.8.2016 - 6 L 1114/16 - juris).