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   VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730   

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https://dejure.org/2021,9254
VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730 (https://dejure.org/2021,9254)
VG München, Entscheidung vom 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730 (https://dejure.org/2021,9254)
VG München, Entscheidung vom 25. März 2021 - M 1 S9 20.5730 (https://dejure.org/2021,9254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a, § 162 Abs. 3
    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Beiladung, Kostenentscheidung, Anhörungsrüge, Außergerichtliche Kosten, Abänderungsverfahren, Kostenerstattungsanspruch, selbständiges Beweisverfahren, Abänderungsbeschluß, Eilverfahren, Aufschiebende Wirkung, Rechtliches Gehör, Verfahrensbeteiligte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 - juris Rn. 68 m.w.N.) gewährt Art. 103 Abs. 1 GG den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, im Verfahren zu Wort zu kommen, Anträge zu stellen und Ausführungen zu dem in Rede stehenden Sachverhalt, den Beweisergebnissen sowie zur Rechtslage zu machen.

    103 Abs. 1 GG verbietet auch sog Überraschungsentscheidungen (BVerfG, B.v. 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 - juris Rn. 69 m.w.N.).

    Dies kann mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden, weil Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine in Augen der Antragspartei "richtige" Entscheidung gewährt (BVerfG, B.v. 31.3.2016 - 2 BvR 1576/13 - juris Rn. 71).

  • VG München, 29.09.2020 - M 1 SN 20.3658

    Abgrabungsgenehmigung für Kiesgrube

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    Mit Beschluss vom 29. September 2020 im Verfahren M 1 SN 20.3658 hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage (M 1 K 20.3474) des Antragstellers gegen eine abgrabungsrechtliche Genehmigung, die der Antragsgegner der Beigeladenen erteilt hat, angeordnet.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren sowie der Verfahren M 1 SN 20.3658 und M 1 S7 20.5463 Bezug genommen.

  • VG München, 29.10.2020 - M 1 S7 20.5463

    Interessenabwägung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    Dieser Beschluss ist gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO durch Beschluss vom 29. Oktober 2020 (M 1 S7 20.5463) dahingehend geändert worden, dass bestimmte - im Tenor näher bezeichnete - Tätigkeiten der Beigeladenen nicht von der aufschiebenden Wirkung des Beschlusses vom 29. September 2020 umfasst sind.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren sowie der Verfahren M 1 SN 20.3658 und M 1 S7 20.5463 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 20.07.2018 - 8 C 18.614

    Kostenentscheidung - Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    Aus der von der Antragspartei bemühten Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 20.7.2018 - 8 C 18.614 - juris) lässt sich nichts Gegenteiliges schließen.
  • VG Augsburg, 25.08.2010 - Au 4 E 10.1130

    Abänderung eines Beschlusses von Amts wegen

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    Dem Vortrag, es habe "unter keinen Umständen" damit gerechnet werden können, dass das Gericht die Kosten der Beigeladenen als erstattungsfähig anerkennt, kann auch anhand vorhandener Rechtsprechung, die in Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO die Kosten des Beigeladenen als erstattungsfähig ansehen, nicht gefolgt werden (vgl. etwa VG Augsburg, B.v. 25.8.2010 - Au 4 E 10.1130 u.a. - juris Rn. 7; VG Würzburg, B.v. 7.4.2011 - W 5 S 11.272 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 07.04.2011 - W 5 S 11.272

    Änderungsbeschluss von Amts wegen

    Auszug aus VG München, 25.03.2021 - M 1 S9 20.5730
    Dem Vortrag, es habe "unter keinen Umständen" damit gerechnet werden können, dass das Gericht die Kosten der Beigeladenen als erstattungsfähig anerkennt, kann auch anhand vorhandener Rechtsprechung, die in Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO die Kosten des Beigeladenen als erstattungsfähig ansehen, nicht gefolgt werden (vgl. etwa VG Augsburg, B.v. 25.8.2010 - Au 4 E 10.1130 u.a. - juris Rn. 7; VG Würzburg, B.v. 7.4.2011 - W 5 S 11.272 - juris Rn. 16).
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