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   VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114   

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VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114 (https://dejure.org/2009,73558)
VG München, Entscheidung vom 25.05.2009 - M 15 E 09.2114 (https://dejure.org/2009,73558)
VG München, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - M 15 E 09.2114 (https://dejure.org/2009,73558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Als regelmäßig den Eltern gewährte Familienlastenausgleichsleistung soll es die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen und deren Unterhaltslast senken (BVerfGE 22, 28; 29, 71; BGH v. 26.10.2005 Az. XII ZR 34/05), um dadurch der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (BFHE 159, 146).
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Als regelmäßig den Eltern gewährte Familienlastenausgleichsleistung soll es die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen und deren Unterhaltslast senken (BVerfGE 22, 28; 29, 71; BGH v. 26.10.2005 Az. XII ZR 34/05), um dadurch der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (BFHE 159, 146).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Als regelmäßig den Eltern gewährte Familienlastenausgleichsleistung soll es die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen und deren Unterhaltslast senken (BVerfGE 22, 28; 29, 71; BGH v. 26.10.2005 Az. XII ZR 34/05), um dadurch der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (BFHE 159, 146).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Zwar ist unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen früheren Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 14.12.1994 Az. 11 C 22/93 - FamRZ 1995, 703) und der Gesetzgebungsgeschichte dieser Norm (vgl. BT-Drs. 14/4731 S. 40) das unterhalb der Freibeträge der §§ 23 ff. BAföG liegende Einkommen auch im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs nach § 36 BAföG nicht zu berücksichtigen (Ramsauer/Stallbaum/Sternal a.a.O. § 36 Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06

    Berücksichtigung von Kindergeld bei Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe;

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
  • VG Bremen, 14.12.2007 - S8 V 3445/07
    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    AusbildungsförderungsrechtElternunabhängige Förderung; Vorausleistung von

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Am 7. Mai 2009 hat die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht München Klage erhoben (Az. M 15 K 09.2113) und zudem beantragt,.
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458
    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Auf diese Weise sollen Härtefälle aufgefangen werden, die durch die typisierende und pauschalierende Anrechnung des Elterneinkommens (§ 11 Abs. 2 BAföG) auf den Bedarf des Auszubildenden entstehen (BayVGH v. 4.12.2008 Az. 12 ZB 07.458).
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114
    Zum anderen schließen sie die Lücke zwischen dem bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsrecht und dem Ausbildungsförderungsrecht, die dadurch entsteht, dass sich die Höhe des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern nach den individuellen Bedürfnissen und der konkreten wirtschaftlichen Leistungskraft der Beteiligten richtet, während der nach dem BAföG vorausgesetzte Unterhaltsbeitrag der Eltern pauschaliert ermittelt wird (vgl. BT-Drs. VI/1975 S. 35).
  • VG Hannover, 12.05.2011 - 3 A 44/09

    Die Leistung von Kindergeld an den Auszubildenden steht deshalb einer Gefährdung

    Die durch das AföRG erfolgten Änderungen rechtfertigen nicht den Schluss, dass das Kindergeld, weil es seitdem nicht mehr als Einkommen gilt, einer Ausbildungsgefährdung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG in der seit dem 01.04.2001 geltenden Fassung entgegenstünde (so aber VG München, Beschl. v. 25.05.2009, Az. M 15 E 09.2114, juris, bestätigt durch VGH München, Beschl. v. 06.09.2009, Az. 12 CE 09.1359 und 12 C 09.1361, juris; VG Hannover, Az. 9 A 6014/07, V.n.b., Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.10, Az. 4 PA 174/10, V.n.b.).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    vgl. VGH München, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - 12 CE 09.1359, 1361 - , vom 20. August 2009 - 12 C 09.1909 - und vom 2. Dezember 2009 - 12 ZB 09.2266 - VG München, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 15 E 09.2114 - und Urteil vom 27. August 2009 - M 15 K 09.2113 - ; alle veröffentlicht in Juris.

    Ebenso zu § 36 BAföG: VG München, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 15 E 09.2114 - und Urteil vom 27. August 2009 - M 15 K 09.2113 - ; VGH München, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - 12 CE 09.1359, 1361 - und vom 2. Dezember 2009 - 12 ZB 09.2266 - alle veröffentlicht in Juris.

  • VG München, 20.09.2012 - M 15 K 12.18

    Keine elternunabhängige Ausbildungsförderung für den Besuch der Fachoberschule

    2.2 Die Ausbildung ist darüber hinaus auch insoweit nicht gefährdet, als die Mutter der Klägerin dieser seit September 2011 Kindergeld in Höhe von 184,- EUR monatlich weitergeleitet hat, das nach § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und ebenfalls zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung steht (vgl. BayVGH v. 6.7.2009 - 12 CE 09.1359/12 C 09.1361; v. 2.9.2009 - 12 ZB 09.2266; VG München v. 25.5.2009 - M 15 E 09.2114; v. 27.8.2009 - M 15 K 09.2113).
  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Mit Beschluss der Kammer vom 25. Mai 2009 (M 15 E 09.2114) wurde der Antrag nach § 123 VwGO abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss des BayVGH vom 6. Juli 2009 (12 CE 09.1359 und 12 C 09.1361) zurückgewiesen.
  • VG München, 07.04.2011 - M 15 K 10.1104

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen (hier: ...); Verwertbarkeit;

    Diesbezüglich hat der Beklagte eine Vorausleistung mit Bescheid vom 23. Februar 2010 jedoch ebenfalls zu Recht abgelehnt, weil die Ausbildung des Klägers in Höhe des im Bescheid vom 10. Dezember 2009 angerechneten Unterhaltsbeitrags von 123, 03 EUR nicht gefährdet ist, da das von der Mutter an den Kläger weitergereichte Kindergeld in Höhe von monatlich 160 EUR eine Unterhaltsleistung darstellt und dementsprechend den Unterhaltsbedarf mindert (vgl. § 1612b BGB; BayVGH v. 2.12.2009 Az. 12 ZB 09.2266 und v. 6.7.2009 Az. 12 CE 09.1359; VG München v. 25.5.2009 Az. M 15 E 09.2114 und v. 27.8.2009 Az. M 15 K 09.2113).
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