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   VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860   

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VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860 (https://dejure.org/2017,44071)
VG München, Entscheidung vom 25.09.2017 - M 21 K 14.2860 (https://dejure.org/2017,44071)
VG München, Entscheidung vom 25. September 2017 - M 21 K 14.2860 (https://dejure.org/2017,44071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPersVG § 8, § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3; BetrVG § 37 Abs. 2, Abs. 4; BLBV § 5 Abs. 1; BBesG § 42a Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Auf die weiteren Ausführungen des Beklagten unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013 (Az. 6 P 5.12) wird Bezug genommen.

    Innerhalb des Verwaltungsgerichts München ist entgegen der Tenorierung des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht die für das Personalvertretungsrecht zuständige Fach-, sondern die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts München zur Entscheidung über beamtenrechtliche Streitigkeiten berufene Bundesbeamtenkammer zuständig, da der geltend gemachte Besoldungsanspruch seinem Wesen nach eine individualrechtliche Rechtsposition ist, auf welche aus personalvertretungsrechtlichem Anlass - die Tätigkeit des freigestellten Personalratsmitgliedes - die Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG einwirkt (vgl. BVerwG vom 30.01.2013 - 6 P 5.12 - BVerwGE 145, 368 = PersR 2013, 178 = DokBer 2013, 146 = PersV 2013, 298 = RiA 2013, 176 = Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 4).

    Ist eine Vergleichsperson wirksam benannt worden und erhält diese die Prämie, kann nicht mehr angenommen werden, dass damit nur eine persönliche und individuelle Leistung prämiert werde, die nicht unter das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG fällt." (im Ergebnis ebenso, wenn auch zur Herleitung des Anspruchs auf § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückgreifend OVG Hamburg vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB - PersV 2012, 346 = PersR 2012, 370; weniger überzeugend OVG Münster vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - juris sowie vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12 - IÖD 2014, 237 = Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.6 Nr. 11, welche sich auf die zu der hier strittigen Frage unergiebig verhaltenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerwG vom 30.01.2013, a.a.O., Rn. 26 stützen, wo es aber - wie in der gesamten Entscheidung - ausschließlich um die dort verneinte personalvertretungsrechtliche Frage geht, ob eine Leistungsbesoldung für einzelne Personalratsmitglieder aus eigenem Recht des Personalrats als Gremium geltend gemacht werden kann).

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1022

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung;

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgetragen, der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar 2008 (Az. 14 B 06.1022) sei in ihrer Rn. 17 eindeutig zu entnehmen, dass freigestellte Personalratsmitglieder wie Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Beteiligung an Prämien und Zulagen für besondere Leistungen hätten.

    Unter dem 30. Juni 2016 wies der Kläger noch ergänzend auf die weiteren inzwischen bekannt gewordenen, den geltend gemachten Anspruch stützenden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH vom 12.02.2008 - 14 B 06.1022 - juris) und des OVG Münster (OVG Münster vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12) hin.

    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 1 A 2885/12

    Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitglieder im Wege der Nachzeichnung

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Unter dem 30. Juni 2016 wies der Kläger noch ergänzend auf die weiteren inzwischen bekannt gewordenen, den geltend gemachten Anspruch stützenden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH vom 12.02.2008 - 14 B 06.1022 - juris) und des OVG Münster (OVG Münster vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12) hin.

    Ist eine Vergleichsperson wirksam benannt worden und erhält diese die Prämie, kann nicht mehr angenommen werden, dass damit nur eine persönliche und individuelle Leistung prämiert werde, die nicht unter das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG fällt." (im Ergebnis ebenso, wenn auch zur Herleitung des Anspruchs auf § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückgreifend OVG Hamburg vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB - PersV 2012, 346 = PersR 2012, 370; weniger überzeugend OVG Münster vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - juris sowie vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12 - IÖD 2014, 237 = Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.6 Nr. 11, welche sich auf die zu der hier strittigen Frage unergiebig verhaltenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerwG vom 30.01.2013, a.a.O., Rn. 26 stützen, wo es aber - wie in der gesamten Entscheidung - ausschließlich um die dort verneinte personalvertretungsrechtliche Frage geht, ob eine Leistungsbesoldung für einzelne Personalratsmitglieder aus eigenem Recht des Personalrats als Gremium geltend gemacht werden kann).

  • OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Ebenso hätten das VG Düsseldorf mit Urteil vom 16. November 2012 (Az. 13 K 4793/11) und das OVG Hamburg mit Beschluss vom 21. Mai 2012 (Az. 7 Bf 161/11.PVB) entschieden.

    Ist eine Vergleichsperson wirksam benannt worden und erhält diese die Prämie, kann nicht mehr angenommen werden, dass damit nur eine persönliche und individuelle Leistung prämiert werde, die nicht unter das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG fällt." (im Ergebnis ebenso, wenn auch zur Herleitung des Anspruchs auf § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückgreifend OVG Hamburg vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB - PersV 2012, 346 = PersR 2012, 370; weniger überzeugend OVG Münster vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - juris sowie vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12 - IÖD 2014, 237 = Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.6 Nr. 11, welche sich auf die zu der hier strittigen Frage unergiebig verhaltenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerwG vom 30.01.2013, a.a.O., Rn. 26 stützen, wo es aber - wie in der gesamten Entscheidung - ausschließlich um die dort verneinte personalvertretungsrechtliche Frage geht, ob eine Leistungsbesoldung für einzelne Personalratsmitglieder aus eigenem Recht des Personalrats als Gremium geltend gemacht werden kann).

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung;

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Mit Schreiben vom 3. Januar 2012, welches zur Vergabe des weiteren Aktenzeichen 14 P 10.3217 führte, teilte der Beklagte mit, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 (Az. 2 B 25.08) die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im - eine Beteiligung freigestellter Personalratsmitglieder an Prämien und Zulagen für besondere Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden - Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar 2008 (Az. 14 B 06.1119) zurückgewiesen habe; gleiches gelte für ein Parallelverfahren (BVerwG vom 20.11.2008 - 2 B 26.08).

    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16

    Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort;

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht, seine ständige Rechtsprechung zusammenfassend, zuletzt wörtlich ausgeführt (BVerwG vom 04.05.2017 - 2 C 60.16 - juris):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Ist eine Vergleichsperson wirksam benannt worden und erhält diese die Prämie, kann nicht mehr angenommen werden, dass damit nur eine persönliche und individuelle Leistung prämiert werde, die nicht unter das Arbeitsentgelt im Sinn des § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG fällt." (im Ergebnis ebenso, wenn auch zur Herleitung des Anspruchs auf § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG zurückgreifend OVG Hamburg vom 21.05.2012 - 7 Bf 161/11.PVB - PersV 2012, 346 = PersR 2012, 370; weniger überzeugend OVG Münster vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - juris sowie vom 29.07.2014 - 1 A 2885/12 - IÖD 2014, 237 = Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.6 Nr. 11, welche sich auf die zu der hier strittigen Frage unergiebig verhaltenden Ausführungen in der Entscheidung des BVerwG vom 30.01.2013, a.a.O., Rn. 26 stützen, wo es aber - wie in der gesamten Entscheidung - ausschließlich um die dort verneinte personalvertretungsrechtliche Frage geht, ob eine Leistungsbesoldung für einzelne Personalratsmitglieder aus eigenem Recht des Personalrats als Gremium geltend gemacht werden kann).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Jahresprämie; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    In seiner demnach einschlägigen Entscheidung führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu wörtlich folgendes aus (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 - juris-Rn. 4 und 5):.
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Es hat sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitnahen Geltendmachung von sich nicht unmittelbar aus Gesetz ergebenden Besoldungsansprüchen berufen (z.B. BVerfG vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 = DVBl 1990, 817 = FamRZ 1990, 839 = ZBR 1990, 297 = PersV 1990, 449 = NVwZ 1990, 1061).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 4793/11

    Leistungsprämie Freistellung Personalrat

    Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860
    Ebenso hätten das VG Düsseldorf mit Urteil vom 16. November 2012 (Az. 13 K 4793/11) und das OVG Hamburg mit Beschluss vom 21. Mai 2012 (Az. 7 Bf 161/11.PVB) entschieden.
  • VG Augsburg, 30.04.2008 - Au 2 K 08.491

    Leistungsprämie für Mitglied des Personalrates

  • BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 26.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen insbesondere im

  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 25.08

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes mit der Behauptung eines Widerspruchs

  • VG München, 08.01.2019 - M 21 K 17.135

    Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Leistungsprämien bei

    Das ergibt sich daraus, dass § 42a BBesG, in dem die Leistungsprämien (wie auch die Leistungszulagen) geregelt sind, Teil des 4. Abschnitts des BBesG ist, der mit "Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen" überschrieben ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447 - juris; VG Köln, U. v. 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris; VG München, U.v. 25.9.2017 - M 21 K 14.2860 - juris, m.w.N.).
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