Rechtsprechung
VG München, 25.09.2018 - M 9 S 18.3803 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayZwEWG Art. 1 Satz 2 Nr. 1; BayZwEWG Art. 1 Satz 2 Nr. 3, Art. 3 Abs. 2; ZeS § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ZeS § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ZeS § 4 Ab. 2 Nr. 3, § 13 Abs. 1, § 13 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
Zweckentfremdung durch Untervermietung zur Fremdenbeherbergung sowie von Schlafplätzen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Die Zweckentfremdung von Wohnraum
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154
Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als …
Auszug aus VG München, 25.09.2018 - M 9 S 18.3803
Auch die Annahme der Antragsgegnerin, dass in der Nutzung der Schlafplätze von vorneherein kein Wohnen im Sinne des Zweckentfremdungsrechts gesehen werden kann, sondern entsprechend der von der Antragsgegnerin genannten Entscheidung des Gerichts (VG München, U.v. 29.7.2015 - M 9 K 15.1154 - juris Rn. 27 - 29) eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist nicht zu beanstanden. - VG München, 15.02.2017 - M 9 K 16.4641
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus VG München, 25.09.2018 - M 9 S 18.3803
Das grundsätzliche Vorgehen der Beklagten - Nachweis des Tatbestands durch Ortseinsichten mit dokumentierten Beobachtungen/Ermittlungen des Außendienstes - ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Gerichts nicht zu beanstanden (vgl. statt aller VG München, U.v. 15.2.2017 - M 9 K 16.4641 - juris und BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 12 ZB 15.2287 - juris).