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   VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099   

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https://dejure.org/2017,74458
VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099 (https://dejure.org/2017,74458)
VG München, Entscheidung vom 25.10.2017 - M 9 K 17.1099 (https://dejure.org/2017,74458)
VG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - M 9 K 17.1099 (https://dejure.org/2017,74458)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1100

    Behördliche Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer eines

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen.

    Auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2017 im Verfahren Az. M 9 K 17.1100 wird Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481

    Beseitigungsanordnung; Rechtsgrundlage; Änderung der Rechtslage; Auswechseln der

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Eine "Ruine" sei nicht mehr geschützt, auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2010 (Az. 9 B 10.481) werde verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 22 A 1004/01

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die beabsichtigte

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Der Umstand, dass § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) BauGB, auf den § 35 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 BauGB grundsätzlich verweist, in Bayern nicht gilt (Art. 82 Abs. 6 BayBO, § 245b Abs. 2 BauGB), hat damit nichts zu tun, weil es auf die Wahrung der Frist in diesem Fall der Nutzungsänderung eines bereits vorher entprivilegierten Gebäudes von vorneherein nicht ankommt (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 30.7.2003 - 22 A 1004/01 - juris Ls. 2 Satz 2 und Rn. 21 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB; das gilt genauso für den neuen § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96

    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Die eingetretene Unbenutzbarkeit - nicht die vom Landratsamt angesprochene Nicht-Nutzung - lässt eine vorhandene Genehmigung entfallen (BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2; ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 2 N 15.713

    Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks im Bebauungsplan

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Es existiere nämlich ein bestandskräftiger Vorbescheid vom 16. April 2015, der noch auf der Grundlage des zwischenzeitlich erlassenen, mit Normenkontrollurteil vom 30. Juni 2016 (Az. 2 N 15.713) aber mittlerweile aufgehobenen Bebauungsplans des Klägers ergangen sei.
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1428

    Abgewiesene Klage im Streit um Beseitigungsanordnung für Nebengebäude

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - 7 A 1029/15

    Beseitigungsanordnung für verfallenes Wohngebäude

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Sowohl § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als auch § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB privilegieren jeweils nur die erste Nutzungsänderung (OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 13.6.2016 - 7 A 1029/15 - juris Ls. 4 und Rn. 18 sowie Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 163a mit Verweis auf Rn. 138), nicht aber Fälle wie den vorliegenden, wo bereits zwischenzeitlich andere Nutzungen als die landwirtschaftlich privilegierte aufgenommen wurden.
  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 1 ZB 14.68

    Fehlende Genehmigungsfähigkeit der Nachgenehmigung eines vor über einem Jahrzehnt

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Die eingetretene Unbenutzbarkeit - nicht die vom Landratsamt angesprochene Nicht-Nutzung - lässt eine vorhandene Genehmigung entfallen (BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2; ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3).
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.4482
    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen.
  • VG München, 28.02.2019 - M 9 SN 18.6251

    Überwiegendes Suspensivinteresse der Gemeinde bei einer Baugenehmigung, die auf

    Wegen der Vorgeschichte im Übrigen wird auf das Verfahren Az. M 9 K 17.1099 und auf das in diesem Verfahren ergangene Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2017 Bezug genommen.

    Die Normenkontrollentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2016 (Az. 2 N 15.713) hat zur Folge, dass der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage der Vorbescheid erteilt wurde - und nach dem Urteil des Gerichts 25. Oktober 2017 im Verfahren Az. M 9 K 17.1099 steht auch fest, dass der Bebauungsplan die einzige Rechtsgrundlage gewesen wäre, auf Grund derer ein entsprechender Vorbescheid hätte rechtmäßig genehmigt werden können - als von Anfang an unwirksam anzusehen ist.

  • VGH Bayern, 01.08.2019 - 1 CS 19.611

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch die Gemeinde nach Erteilung des

    Diese, vom Antragsteller zur Begründung der planungsrechtlichen Unzulässigkeit herangezogenen Umstände, die nach seinen Ausführungen in der Beschwerdeerwiderung (erst) nach dem Erlass des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2017 - M 9 K 17.1099 - festgestanden hätten, waren bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Einvernehmensfiktion existent.
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1428

    Abgewiesene Klage im Streit um Erteilung einer Baugenehmigung

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1099, M 9 K 17.1100, M 9 K 17.1101, M 9 K 17.1102, M 9 K 17.4482 und M 9 K 06.1760 Bezug genommen.
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