Rechtsprechung
VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 4 S. 2, § 36; BayBO Art. 71; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 124, § 124 a Abs. 4, § 162 Abs. 3
Teilprivilegierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
- VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.932
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1100
Behördliche Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer eines …
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen.Auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2017 im Verfahren Az. M 9 K 17.1100 wird Bezug genommen.
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481
Beseitigungsanordnung; Rechtsgrundlage; Änderung der Rechtslage; Auswechseln der …
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Eine "Ruine" sei nicht mehr geschützt, auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2010 (Az. 9 B 10.481) werde verwiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 22 A 1004/01
Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die beabsichtigte …
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Der Umstand, dass § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) BauGB, auf den § 35 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 BauGB grundsätzlich verweist, in Bayern nicht gilt (Art. 82 Abs. 6 BayBO, § 245b Abs. 2 BauGB), hat damit nichts zu tun, weil es auf die Wahrung der Frist in diesem Fall der Nutzungsänderung eines bereits vorher entprivilegierten Gebäudes von vorneherein nicht ankommt (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 30.7.2003 - 22 A 1004/01 - juris Ls. 2 Satz 2 und Rn. 21 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB; das gilt genauso für den neuen § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB).
- BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96
Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter …
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Die eingetretene Unbenutzbarkeit - nicht die vom Landratsamt angesprochene Nicht-Nutzung - lässt eine vorhandene Genehmigung entfallen (BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2;… ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 30.06.2016 - 2 N 15.713
Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks im Bebauungsplan
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Es existiere nämlich ein bestandskräftiger Vorbescheid vom 16. April 2015, der noch auf der Grundlage des zwischenzeitlich erlassenen, mit Normenkontrollurteil vom 30. Juni 2016 (Az. 2 N 15.713) aber mittlerweile aufgehobenen Bebauungsplans des Klägers ergangen sei. - VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1428
Abgewiesene Klage im Streit um Beseitigungsanordnung für Nebengebäude
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - 7 A 1029/15
Beseitigungsanordnung für verfallenes Wohngebäude
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Sowohl § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als auch § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB privilegieren jeweils nur die erste Nutzungsänderung (OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 13.6.2016 - 7 A 1029/15 - juris Ls. 4 und Rn. 18 sowie Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 163a mit Verweis auf Rn. 138), nicht aber Fälle wie den vorliegenden, wo bereits zwischenzeitlich andere Nutzungen als die landwirtschaftlich privilegierte aufgenommen wurden. - VGH Bayern, 09.08.2017 - 1 ZB 14.68
Fehlende Genehmigungsfähigkeit der Nachgenehmigung eines vor über einem Jahrzehnt …
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Die eingetretene Unbenutzbarkeit - nicht die vom Landratsamt angesprochene Nicht-Nutzung - lässt eine vorhandene Genehmigung entfallen (…BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2; ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3). - VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.4482
Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Behördenakten zum Vorbescheid vom 16. April 2015 sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1100 - 1102, M 9 K 17.1428, M 9 K 17.4482 und M 9 K 12.1199 Bezug genommen.
- VG München, 28.02.2019 - M 9 SN 18.6251
Überwiegendes Suspensivinteresse der Gemeinde bei einer Baugenehmigung, die auf …
Wegen der Vorgeschichte im Übrigen wird auf das Verfahren Az. M 9 K 17.1099 und auf das in diesem Verfahren ergangene Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2017 Bezug genommen.Die Normenkontrollentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2016 (Az. 2 N 15.713) hat zur Folge, dass der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage der Vorbescheid erteilt wurde - und nach dem Urteil des Gerichts 25. Oktober 2017 im Verfahren Az. M 9 K 17.1099 steht auch fest, dass der Bebauungsplan die einzige Rechtsgrundlage gewesen wäre, auf Grund derer ein entsprechender Vorbescheid hätte rechtmäßig genehmigt werden können - als von Anfang an unwirksam anzusehen ist.
- VGH Bayern, 01.08.2019 - 1 CS 19.611
Anfechtung einer Baugenehmigung durch die Gemeinde nach Erteilung des …
Diese, vom Antragsteller zur Begründung der planungsrechtlichen Unzulässigkeit herangezogenen Umstände, die nach seinen Ausführungen in der Beschwerdeerwiderung (erst) nach dem Erlass des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2017 - M 9 K 17.1099 - festgestanden hätten, waren bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Einvernehmensfiktion existent. - VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1428
Abgewiesene Klage im Streit um Erteilung einer Baugenehmigung
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1099, M 9 K 17.1100, M 9 K 17.1101, M 9 K 17.1102, M 9 K 17.4482 und M 9 K 06.1760 Bezug genommen.
- VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1100
Baugenehmigung - Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1099ff. und M 9 K 12.1199 Bezug genommen. - VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.4482 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1099ff. und M 9 K 12.1527 Bezug genommen.
- VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1102 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten der Verfahren M 9 K 17.1099, M 9 K 17.1100 und M 9 K 13.4239 Bezug genommen.