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   VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173   

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VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173 (https://dejure.org/2017,2682)
VG München, Entscheidung vom 26.01.2017 - M 4 S 16.36173 (https://dejure.org/2017,2682)
VG München, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - M 4 S 16.36173 (https://dejure.org/2017,2682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 88, § 122 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1 - 4, § 84 Abs. 1 S. 2; AsylG § 3d, § 3e, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1, 3 S. 1, Abs. 4 S. 1, § 75; GG Art. 16a Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1
    Keine Verfolgung im Senegal - Posttraumatische Belastungsstörung

  • rewis.io

    Keine Verfolgung im Senegal - Posttraumatische Belastungsstörung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173
    Diese ernstlichen Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (grundlegend zur Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" und zum Umfang der gerichtlichen Prüfung: BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/189 ff. = juris Rn. 86 ff.).

    Dies ist zwar der gesetzlichen Regelung des § 36 AsylG nicht ausdrücklich zu entnehmen, jedoch gebieten die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die diesbezügliche Berücksichtigung auch im Verfahren nach § 36 AsylG (vgl. zur Rechtslage nach dem dem Abschiebungsverbot gemäß § 60 AufentG entsprechenden § 51 Ausländergesetz 1990: BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/221).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung

    Auszug aus VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173
    Ein derartiger Antrag wäre mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig (NdsOVG, B.v. 14.12.2015 - 8 PA 199/15 - juris Rn. 5; ausführlich ebenso VG München, B.v. 19.1.2016 - M 21 S 16.30019 - S. 8 f. des BA zur Notwendigkeit einer Verpflichtungsklage für die Befristungsentscheidung m. umfangr. Nachw.).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173
    Daraus muss sich u. a. nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG. U. v. 11.09.2007, Az. 10 C 17/07, juris).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173
    Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d. h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m. w. N.; BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG München, 26.01.2017 - M 4 S 16.36173
    Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d. h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m. w. N.; BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20).
  • VG Cottbus, 05.06.2018 - 5 L 212/18

    Dublin-Verfahren; Flüchtigkeit des Asylbewerbers; Mitteilung eines Fristendes an

    Ohne das Vorliegen eines Traumas kann die Diagnose einer PTBS nicht gestellt werden (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Januar 2017 - M 4 S 16.36173 -, juris Rn. 36).
  • VG Cottbus, 20.04.2017 - 1 L 598/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Regelmäßig soll die PTBS keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG darstellen und deshalb auch nicht einer Abschiebung entgegenstehen, es sei denn, die Abschiebung würde zu einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung bis hin zu einer Selbstgefährdung führen (vgl. BT-Drs. 18/7538, Seite 18; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 26. Januar 2017 - M 4 S 16.36173 -, juris Rn. 38; Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 23. März 2017 - AN 4 S 17.30922 (u.a.) -, juris Rn. 45).

    So kommt nach den Darlegungen als traumatisierendes Ereignis (vgl. zu dessen Erforderlichkeit: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 26. Januar 2017 - M 4 S 16.36173 -, juris Rn. 36) allenfalls die behauptete Inhaftierung und Folterung des Antragstellers zu 1. im Jahre 2003 und damit ein sehr lang zurückliegendes Geschehen in Betracht, ohne dass der Antragsteller zu 1. bis zum Jahr 2016 ersichtlich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat.

  • VG Lüneburg, 14.08.2018 - 1 B 27/18

    Alleinerziehende; Kind (behindert); Nepal

    Ohne das Vorliegen eines Traumas kann die Diagnose dieser Erkrankung folglich nicht gestellt werden (vgl. VG München, Beschl. v. 26.01.2017 - M 4 S 16.36173 -, juris).
  • VG Cottbus, 28.04.2017 - 1 L 568/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Regelmäßig soll die PTBS keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG darstellen und deshalb auch nicht einer Abschiebung entgegenstehen, es sei denn, die Abschiebung würde zu einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung bis hin zu einer Selbstgefährdung führen (vgl. BT-Drs. 18/7538, Seite 18; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 26. Januar 2017 - M 4 S 16.36173 -, juris Rn. 38; Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 23. März 2017 - AN 4 S 17.30922 (u.a.) -, juris Rn. 45).
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