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   VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544   

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VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544 (https://dejure.org/2012,36990)
VG München, Entscheidung vom 26.04.2012 - M 24 K 11.2544 (https://dejure.org/2012,36990)
VG München, Entscheidung vom 26. April 2012 - M 24 K 11.2544 (https://dejure.org/2012,36990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermessensausweisung rechtswidrig; Dauer des Aufenthalts; kein Anspruch auf Aufenthaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht (BVerwG vom 27.06.2006, 1 C 14.05, juris RdNr. 15).

    Dabei ist eine freiwillige Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG aus rechtlichen Gründen unmöglich, wenn ihr rechtliche Hindernisse entgegenstehen, welche die Ausreise als unzumutbar erscheinen lassen (BVerwG vom 27.06.2006, 1 C 14.05, juris RdNr. 17 m.w.N.).

    Rechtliche Hindernisse können sich ergeben aus Abschiebungsverboten, da bei deren Vorliegen nach dem Gesetzeskonzept die zwangweise Rückführung des betroffenen Ausländers unterbleiben müsste und diesem daher in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG wäre (BVerwG vom 27.06.2006, 1 C 14.05, juris RdNr. 17 m.w.N.).

    Eine Unzumutbarkeit der freiwilligen Ausreise aus rechtlichen Gründen kann sich auch ergeben, wenn einer Abschiebung zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG entgegenstehen würden (BVerwG vom 27.06.2006, 1 C 14.05, juris RdNr. 17 m.w.N.; OVG NW vom 7.2.2007, 18 A 4349/05 - juris RdNr. 7-11; GK-AufenthG, § 25 Rdnr. 123).

  • VGH Bayern, 25.03.2008 - 19 ZB 08.342

    Anforderungen an Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist dabei grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß im genannten Sinn (BayVGH vom 25.03.08, 19 ZB 08.342, juris RdNr. 24 m.w.N.) Einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften hat der Kläger hier begangen, weil er zweimal verurteilt worden ist.

    Auch diese staatsanwaltschaflichten Ermittlungen können grundsätzlich zur Begründung einer Ausweisung gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG herangezogen werden, wenn der Rechtsverstoß, der zur Grundlage der Ausweisung gemacht wird, zweifelsfrei feststeht (BayVGH vom 25.03.08, 19 ZB 08.342, juris RdNr. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Eine bereits erloschene Aufenthaltsgenehmigung konnte auch während der Geltungsdauer des Ausländergesetzes nicht verlängert werden (BVerwG vom 19.08.1993, 1 B 49/93, juris RdNr. 6; hierauf nimmt BVerwG vom 22.06.11, 1 C 5/10, juris RdNr. 14 Bezug).

    Die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG hat besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (BVerwG vom 30.03.2010, 1 C 6.09, BVerwG vom 22.06.2011, 1 C 5/10, juris RdNr. 16; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 81 RdNr. 44; a.A.: OLG Nürnberg vom 30.01.2012, 2 St OLG Ss 208/11, juris RdNr. 10, das die Strafbarkeit eines Ausländers nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, 4 AufenthG wegen unerlaubten Aufenthalts verneint, wenn dieser verspätet einen Verlängerungsantrag gestellt hatte; es fehle an der vollziehbaren Ausreisepflicht, da nach den Maßstäben des Strafrechts zugunsten des Ausländers die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG eingreife).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Abzustellen ist bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ausweisungsverfügungen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG vom 15.11.2007, Az. 1 C 45.06, juris RdNr. 12 ff.).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2012 - 2 St OLG Ss 208/11

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Fortgeltungsfiktion eines

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG hat besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (BVerwG vom 30.03.2010, 1 C 6.09, BVerwG vom 22.06.2011, 1 C 5/10, juris RdNr. 16; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 81 RdNr. 44; a.A.: OLG Nürnberg vom 30.01.2012, 2 St OLG Ss 208/11, juris RdNr. 10, das die Strafbarkeit eines Ausländers nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, 4 AufenthG wegen unerlaubten Aufenthalts verneint, wenn dieser verspätet einen Verlängerungsantrag gestellt hatte; es fehle an der vollziehbaren Ausreisepflicht, da nach den Maßstäben des Strafrechts zugunsten des Ausländers die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG eingreife).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Die Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG setzte einen rechtmäßigen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung voraus und griff daher nicht mehr bei verspäteter Antragstellung ein (so VGH BW vom 26.02.1992, 13 S 2973/91, juris RdNr. 4, OVG NW vom 6.6.1994, 17 B 1010/94, juris; Funke-Kaiser, GK-AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, § 69 RdNr. 41; Hailbronner, AuslR, Stand: 31.12.2004, § 69 Abs. 3 AuslG 1990, RdNr. 36).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Eine bereits erloschene Aufenthaltsgenehmigung konnte auch während der Geltungsdauer des Ausländergesetzes nicht verlängert werden (BVerwG vom 19.08.1993, 1 B 49/93, juris RdNr. 6; hierauf nimmt BVerwG vom 22.06.11, 1 C 5/10, juris RdNr. 14 Bezug).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1994 - 17 B 1010/94
    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Die Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG setzte einen rechtmäßigen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung voraus und griff daher nicht mehr bei verspäteter Antragstellung ein (so VGH BW vom 26.02.1992, 13 S 2973/91, juris RdNr. 4, OVG NW vom 6.6.1994, 17 B 1010/94, juris; Funke-Kaiser, GK-AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, § 69 RdNr. 41; Hailbronner, AuslR, Stand: 31.12.2004, § 69 Abs. 3 AuslG 1990, RdNr. 36).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Der Aufenthalt während der Zeiten der Fiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG galt dann als rechtmäßig, wenn wie hier anschließend die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel verlängert und damit sein Aufenthaltsrecht endgültig anerkannt wird (BVerwG vom 10.05.1995, 1 B 72/95, juris RdNr. 3, zur Rechtslage nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 im Hinblick auf den Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80; Hess. VGH vom 9.11.1995, 12 TG 2783/95, juris, RdNr. 22, ebenfalls zur Rechtslage nach § 69 Abs. 3 AuslG im Hinblick auf die Frage des ordnungsgemäßen Aufenthalts im Sinne des Art. 3 ENA; dem folgend Funke-Kaiser, GK-AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, § 69 RdNr. 44; Hailbronner, AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, zu § 69 Abs. 3 AuslG 1990, RdNr. 50.).
  • BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95

    Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6

    Auszug aus VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
    Der Aufenthalt während der Zeiten der Fiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG galt dann als rechtmäßig, wenn wie hier anschließend die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel verlängert und damit sein Aufenthaltsrecht endgültig anerkannt wird (BVerwG vom 10.05.1995, 1 B 72/95, juris RdNr. 3, zur Rechtslage nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 im Hinblick auf den Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80; Hess. VGH vom 9.11.1995, 12 TG 2783/95, juris, RdNr. 22, ebenfalls zur Rechtslage nach § 69 Abs. 3 AuslG im Hinblick auf die Frage des ordnungsgemäßen Aufenthalts im Sinne des Art. 3 ENA; dem folgend Funke-Kaiser, GK-AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, § 69 RdNr. 44; Hailbronner, AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, zu § 69 Abs. 3 AuslG 1990, RdNr. 50.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

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