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VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2226 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Lärmschutz gegenüber Standortschießanlage der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2226
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2059
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; …
Auszug aus VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2226
Nachdem die Standortschießanlage vor Inkrafttreten der Bayerischen Bauordnung im Jahre 1962 (vgl. aber auch Art. 103 BayBO 1962 sowie Art. 73 Abs. 4 BayBO) und vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vom 23. Februar 1960 errichtet war, scheidet auch insoweit eine Genehmigungspflicht aus; die Anlage genießt - wie jede andere bauliche Anlage - bis zur ihrer endgültigen Aufgabe auch insoweit Bestandsschutz (BVerwG v. 21.11.2000 Az. 4 B 36/00 ). - BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2226
Das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm beschränkt sich aber nicht auf die generalisierende Festlegung von Richtwerten, sondern lässt für die einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze durchaus Raum (vgl. BVerwG v. 29.8.2007 Az. 4 C 2/07 m. w. N.) und trifft auch eine Regelung für bestehende Konfliktlagen.