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   VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807   

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VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807 (https://dejure.org/2016,28173)
VG München, Entscheidung vom 26.08.2016 - M 7 S 16.2807 (https://dejure.org/2016,28173)
VG München, Entscheidung vom 26. August 2016 - M 7 S 16.2807 (https://dejure.org/2016,28173)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 - juris Rn. 25).

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11

    Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Es sei keine Tatbestandsvariante des § 267 StGB erfüllt, vielmehr liege lediglich eine schriftliche Lüge vor, was unter Verweise auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) ausgeführt wird.

    Im Übrigen sind die vom Antragsteller vorgebrachten Überlegungen nicht tragfähig, soweit er unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) geltend macht, dass lediglich eine straflose schriftliche Lüge vorläge.

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch bei Straftaten ohne Waffenbezug

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B.v. 21.7.2008- 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 99.06

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung einer gegen den Widerruf

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung (st. Rspr. des BVerwG, B.v. 21.12.2006 - 6 B 99/06 - juris Rn. 4 m. w. N.) waren die Bescheide des Antragsgegners vom 25. Mai und 12. August 2016 formell und materiell rechtmäßig.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Die Behörde darf bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B.v. 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N.; BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Angesichts der von Schusswaffen ausgehenden erhöhten Gefahr für die Allgemeinheit, hat der Antragsteller auch die damit verbundene Einschränkung seiner Grundrechte hinzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1995 - 1 C 32/94 - juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 CS 09.1430

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; rechtskräftige

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Dass der Betroffene zuvor und seither strafrechtlich nicht aufgefallen ist, entkräftet die Vermutung grundsätzlich nicht (BVerwG, a. a. O.; BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 CS 09.1430 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Die Behörde darf bei der Anwendung des Regeltatbestandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen, wobei es wegen § 410 Abs. 3 StPO keine Rolle spielt, ob sie durch Strafbefehl oder Strafurteil erfolgt ist (BayVGH, B.v. 25.11.2008 - 21 CS 08.2753 - juris Rn. 6 m. w. N.; BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).
  • VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf

    Auszug aus VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
    Am 23. Juni 2016 ließ der Antragsteller gegen den am 27. Mai 2016 zugestellten Bescheid durch seinen Bevollmächtigten Klage (M 7 K 16.2806) erheben und im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen,.
  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 21 CS 16.1907

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Urkundenfälschung

    Das Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag mit Beschluss vom 26. August 2016 abgelehnt (M 7 S 16.2807).
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