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   VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112   

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VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112 (https://dejure.org/2021,4004)
VG München, Entscheidung vom 27.01.2021 - M 23 S 20.3112 (https://dejure.org/2021,4004)
VG München, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - M 23 S 20.3112 (https://dejure.org/2021,4004)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    So setzt die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO voraus, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005, a.a.O., juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren dienen der vorsorglichen Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 18).

    Die Notwendigkeit der Anordnung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich in Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an noch aufzuklärenden strafbaren Handlungen einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Denn die Vorschrift des § 81 Alt. 2 StPO ermächtigt zu präventivpolizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 6.12-2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Da die Anordnung der Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO keinen Bedenken begegnet, ist auch nicht zu beanstanden, dass die Antragstellerin nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 15 Rn. 9) bzw. § 81b Alt. 2 StPO (so OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 7) zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen wurde.

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17; OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG SL, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51).

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    So setzt die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO voraus, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005, a.a.O., juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17; OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG SL, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51).
  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Nachdem sich der Antragsgegner dazu entschieden hat, die eigentlich nur einen Verwaltungsakt bildende Vorladung gleichsam auf Vorrat in zwei verschiedenen - eigenständige - Anordnungen aufzuteilen, hätte er folgerichtig die sofortige Vollziehung anordnen müssen, um auch für die Ersatztermine die Vollstreckungsvoraussetzungen des Art. 70 Abs. 1 PAG zu gewährleisten, zumal die (Vorladung zur) erkennungsdienstliche Behandlung nicht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (VG München, Gerichtsbescheid v. 8.1.2019 - M 7 K 17.1334 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17; OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG SL, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der letzten tatgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 10 CS 12.1855

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit konkreter

    Auszug aus VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112
    Zudem ist es im Rahmen der Abwägung hinsichtlich des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anerkannte Zielsetzung, den Betroffenen künftig von der Begehung entsprechender Straftaten abzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 10 CS 12.1855 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • VG Düsseldorf, 13.09.2012 - 18 K 7552/11

    Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Anklage wegen des Besitzes

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967

    Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen;

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