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   VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923   

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VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923 (https://dejure.org/2017,39771)
VG München, Entscheidung vom 27.04.2017 - M 6 S 16.5923 (https://dejure.org/2017,39771)
VG München, Entscheidung vom 27. April 2017 - M 6 S 16.5923 (https://dejure.org/2017,39771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 2 S. 3, § 4 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6; VwGO § 80 Abs. 5, § 117 Abs. 3; VwZVG Art. 3 Abs. 2, Art. 9; GG Art. 2; RDGEG § 3, § 5
    Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923
    Daher fehlt es dem Antragsteller für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich Nr. 3 des Bescheids am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (BayVGH, B. v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris).

    Demgegenüber hat sich durch die Abgabe des Führerscheins die Verpflichtung hierzu in Nr. 2 des Bescheids nicht erledigt, denn diese stellt den Rechtsgrund für das vorläufige behalten dürfen dieses Dokuments für die Fahrerlaubnisbehörde dar (BayVGH, B. v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris).

  • OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Prüfung des

    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923
    Da die Verwarnung dem Antragsteller nach Überzeugung des Gerichts zugegangen ist, kann hier auch dahinstehen, ob sich der Antragsteller möglicherweise wegen Rechtsmissbrauchs nicht auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung der an ihn gerichteten Verwarnung berufen kann, weil er bei der Verwaltungsbehörde einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt unter Verstoß gegen die Meldegesetze herbeigeführt hat und es folglich eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn er sich nun auf die fehlerhafte Ersatzzustellung beruft, obwohl er den Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (OLG Stuttgart, B. v. 10.01.2017 - 1 Ss 732/16 - juris).
  • VG München, 28.02.2018 - M 6 K 16.5922
    Auszug aus VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichts- und Verwaltungsakten einschließlich der Gerichtsakte zum Verfahren M 6 K 16.5922 ergänzend Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 VwGO).
  • VG München, 28.02.2018 - M 6 K 16.5922

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Nr. 1 der Gründe (Tatbestand) des Beschlusses vom 27. April 2017, M 6 S 16.5923, Bezug genommen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten, auch diejenigen des Verfahrens M 6 S 16.5923, ergänzend Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).

    Zur Begründung im Übrigen wird auf die Nr. 11 der Gründe (Entscheidungsgründe) des Beschlusses vom 27. April 2017, M 6 S 16.5923, Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Am 22. Dezember 2016 ließ der Kläger durch seinen Bevollmächtigten Klage erheben und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stellen, den das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 27. April 2017 (M 6 S 16.5923) ablehnte.
  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde das in Ziffer 3 des Bescheids angedrohte Zwangsgeld entgegen der Vorschrift des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) gleichwohl noch beitreiben wird, die Zwangsgeldandrohung hat sich erledigt (VG Würzburg, U.v. 24.2.2021 - W 6 K 20.1735 - BeckRS 2021, 6971 Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - BeckRS 2015, 53539 Rn. 12; VG München, B.v. 27.4.2017 - 6 S 16.5923 - BeckRS 2017, 128048 Rn. 22).
  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 S 20.897

    Inhalt der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer

    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde das in Ziffer 3 des Bescheids angedrohte Zwangsgeld entgegen der Vorschrift des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) gleichwohl noch beitreiben wird (vgl. VG München B.v. 27.4.2017 - 6 S 16.5923 - BeckRS 2017, 128048 Rn. 22).
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