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   VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257   

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VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257 (https://dejure.org/2017,26806)
VG München, Entscheidung vom 27.06.2017 - M 21 K 17.257 (https://dejure.org/2017,26806)
VG München, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - M 21 K 17.257 (https://dejure.org/2017,26806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 44a, § 75 S. 1, § 102 Abs. 2, § 117 Abs. 3 S. 2; VwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 2
    Kein "isolierter" Anspruch auf Begründung erfolgloser Aufstiegsprüfung

  • rewis.io

    Kein "isolierter" Anspruch auf Begründung erfolgloser Aufstiegsprüfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257
    Im Anwendungsbereich des § 44a VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, ist anerkannt, dass es derartige, zur Unanwendbarkeit der genannten Vorschrift führende Konstellationen geben kann (vgl. die Kommentierung von Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 44a, Rn. 6a u. 8; BVerwG vom 30.06.1983 - 2 C 76.81 - ZBR 1984, 43 = DVBl 1984, 53 = Buchholz 237.0 § 113 LBG BW Nr. 1).

    Gibt es etwa von vornherein kein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Behördenverfahren, in welches sich eine der Vorbereitung dieser Entscheidung dienende behördliche Verfahrenshandlung unselbständig einfügen könnte, wie es etwa der Fall ist, wenn der Dienstherr einen Beamten zu einer medizinischen Untersuchung auffordert, ohne sich bereits schlüssig zu sein, ob das Ergebnis in ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit einmünden könnte, oder hat sich das den Rahmen für die unselbständige Verfahrenshandlung bildende Behördenverfahren anderweitig erledigt (so in dem eben zitierten Fall, vgl. BVerwG vom 30.06.1983, a.a.O.), so kann in der Tat ein Begehren, Behördenakten offenzulegen oder eine bisher nicht gegebene Begründung nachzuholen, zur Hauptsache werden.

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - ZBR 1983, 182 = Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1), der sich die Kammer mit dem Urteil vom 21. Dezember 2011 (Az. M 21 K 10.4901) angeschlossen hat, besteht bei Aufstiegsprüfungen kein Anspruch des Beamten auf Erläuterung (= Begründung) der Prüfungsergebnisse, weil nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG hinsichtlich der Tätigkeit der Behörden bei Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen die in § 39 VwVfG normierte Begründungspflicht von Verwaltungsakten ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257
    Ähnlich der Mitteilung des Ergebnisses einer Auswahlentscheidung an Beamte des Inhalts, dass z.B. ihre Bewerbung auf einen Beförderungsdienstposten keinen Erfolg gehabt habe, ist auch der hier ergangene der Bescheid vom 18. Mai 2016 ein belastender Verwaltungsakt, dessen Anfechtung im Verwaltungsstreitverfahren darauf abzielt, zur gerichtlichen Überprüfung der ihm zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung zu führen (vgl. BVerwG vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 = NVwZ 1989, 158 = DVBl 1989, 197 = DÖV 1989, 164 = DRiZ 1989, 141 = RiA 1989, 159 = BayVBl 1989, 439 = ZBR 1989, 280 = DÖD 1989, 267= Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4).
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131

    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juni 2017 - M 21 K 17.257 - wird zurückgewiesen.
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