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   VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948   

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VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948 (https://dejure.org/2017,46229)
VG München, Entscheidung vom 27.06.2017 - M 23 K 16.948 (https://dejure.org/2017,46229)
VG München, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - M 23 K 16.948 (https://dejure.org/2017,46229)
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  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 53.69

    Verkehrsunterricht - Kenntnisse - Straßenverkehrsrecht - Verantwortungsbewußtsein

    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948
    Vielmehr kommt eine solche auch in Betracht, wenn der Betroffene sich über die Folgen seines verkehrswidrigen Verhaltens nicht im Klaren ist oder zu erkennen gegeben hat, dass es ihm am erforderlichen Verantwortungsbewusstsein fehlt (BVerwG, U.v. 18.9.1970 - VII C 53.69 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.10.1990 - 11 B 90.655 - juris; B.v. 25.10.2012 - 11 ZB 12.985 juris Rn. 14 ff.).

    Liegen dem Sachverhalt aber konkrete Umstände zugrunde, welche beim Betroffenen erkennbar ein fehlendes Verantwortungsbewusstsein aufweisen, so rechtfertigen zur Hebung der Verkehrsdisziplin selbst weniger gewichtige Verkehrsverstöße eine Ladung zum Verkehrsunterricht (BayVGH, U.v. 18.9.1970 - VII C 53.69 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.10.1990 - 11 B 90.655
    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948
    Vielmehr kommt eine solche auch in Betracht, wenn der Betroffene sich über die Folgen seines verkehrswidrigen Verhaltens nicht im Klaren ist oder zu erkennen gegeben hat, dass es ihm am erforderlichen Verantwortungsbewusstsein fehlt (BVerwG, U.v. 18.9.1970 - VII C 53.69 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.10.1990 - 11 B 90.655 - juris; B.v. 25.10.2012 - 11 ZB 12.985 juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 11 ZB 12.985

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorladung zum Verkehrsunterricht;

    Auszug aus VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948
    Vielmehr kommt eine solche auch in Betracht, wenn der Betroffene sich über die Folgen seines verkehrswidrigen Verhaltens nicht im Klaren ist oder zu erkennen gegeben hat, dass es ihm am erforderlichen Verantwortungsbewusstsein fehlt (BVerwG, U.v. 18.9.1970 - VII C 53.69 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.10.1990 - 11 B 90.655 - juris; B.v. 25.10.2012 - 11 ZB 12.985 juris Rn. 14 ff.).
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