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   VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239   

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VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239 (https://dejure.org/2018,34874)
VG München, Entscheidung vom 27.09.2018 - M 10 S 18.3239 (https://dejure.org/2018,34874)
VG München, Entscheidung vom 27. September 2018 - M 10 S 18.3239 (https://dejure.org/2018,34874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 11 Abs. 1, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 81 Abs. 4
    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 18 B 301/12

    Erledigung einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung durch die

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Damit erledigte sich die vom Bundesamt bereits erlassene Abschiebungsandrohung (Pietzsch in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.8.2018, § 34 Rn. 25; BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 12/99 - NVwZ-Beil. 2000, 25; OVG Münster, B.v. 6.6.2012 - 18 B 301/12 - BeckRS 2012, 52066).

    Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels entfällt die Ausreisepflicht des Ausländers (vgl. § 50 Abs. 1 AufenthG) und damit auch die Grundlage der im Asylverfahren erfolgten Abschiebungsandrohung, welche die Aufenthaltsbeendigung gerade vorbereiten sollte (BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 12/99 - a.a.O.; OVG Münster, B.v. 6.6.2012 - 18 B 301/12 - a.a.O.).

    Die erledigte Abschiebungsandrohung kann auch nicht im Hinblick auf eine später durch den Wegfall des Aufenthaltstitels neu entstehende Ausreisepflicht der Aufenthaltsbeendigung zugrunde gelegt werden; wird der Aufenthalt eines Ausländers nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens aus asylverfahrensunabhängigen Gründen erlaubt, so wird vielmehr die Ausländerbehörde für den Erlass einer Abschiebungsandrohung zuständig (so ausführlich: OVG Münster, B.v. 6.6.2012 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Dies genügt für die Auslösung der Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 AufenthG (vgl. schon BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 - juris Rn. 26, HessVGH, B.v. 17.8.1995 - 13 TH 3304/94 - noch zu den entsprechenden Vorschriften des AuslG, NVwZ-RR 1996, 112 = juris Ls 1).

    Allerdings verlangt die bereichsspezifisch auf das Ausländerrecht bezogene Einschränkung des § 80 Abs. 1 VwGO durch § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, welche es einer Behörde ermöglicht, durch den bloßen Erlass einer Ausweisungsverfügung selbst die Grundlagen für die Auslösung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu schaffen, wegen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG die inzidente summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Verfahren des § 80 Abs. 5 VwGO, für den Fall, dass eine Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter Bezugnahme auf eine gleichzeitig erlassene, nicht mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehene Ausweisungsverfügung ablehnt (HessVGH, B.v. 17.8.1995 a.a.O. juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Damit erledigte sich die vom Bundesamt bereits erlassene Abschiebungsandrohung (Pietzsch in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.8.2018, § 34 Rn. 25; BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 12/99 - NVwZ-Beil. 2000, 25; OVG Münster, B.v. 6.6.2012 - 18 B 301/12 - BeckRS 2012, 52066).

    Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels entfällt die Ausreisepflicht des Ausländers (vgl. § 50 Abs. 1 AufenthG) und damit auch die Grundlage der im Asylverfahren erfolgten Abschiebungsandrohung, welche die Aufenthaltsbeendigung gerade vorbereiten sollte (BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 12/99 - a.a.O.; OVG Münster, B.v. 6.6.2012 - 18 B 301/12 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Schließlich sprechen, wie auch der Antragsgegner im angegriffenen Bescheid zu Recht festgestellt hat, auch generalpräventive Aspekte für eine Ausweisung des Antragstellers aus der Bundesrepublik Deutschland (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. insoweit schon BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77 - NJW 1979; vgl. auch BT-Drs. 18/4097, 49 sowie BayVGH München, B.v. 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 - BeckRS 2016).
  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602

    Keine Ausweisung eines faktischen Inländers bei offenen Erfolgsaussichten im

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Nicht (mehr) erheblich ist das Ausweisungsinteresse nur dann, wenn es mit hinreichender Sicherheit nicht mehr aktuell vorliegt, was heißt, dass ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 10 AS 16.1602 - BeckRS 2016, 51505; Maor in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.8.2018, § 5 AufenthG Rn. 8.1).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Maßgeblich ist im Einzelfall der nachweisbar betätigte Wille, mit der Partnerin bzw. dem Partner als wesentlicher Bezugsperson ein gemeinsames Leben zu führen (BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - BeckRS 2013, 52673).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08

    Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Die Geltungsfrist der - lediglich deklaratorischen - Bescheinigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Dauer der Aufenthaltsfiktion (VGH BW, U.v. 28.4.2009 - 13 S 3086/08 - BeckRS 2009, 34119), vielmehr ist diese gesetzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung eines Aufenthaltstitels befristet (Kluth in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.8.2018, § 81 AufenthG Rn. 47, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Vorliegend besitzt die Anlasstat mit Blick auf die von ihr angegriffenen Rechtsgüter der sexuellen Selbstbestimmung auch erhebliches Gewicht und bedarf der ordnungsrechtlichen Prävention (vgl. dazu BVerwG, B.v. 2.2.1979 - 1 B 238/78 - DÖV 1979, 375; B.v. 16.08.1995 - 1 B 43.95 - InfAuslR 1995, 404).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Vorliegend besitzt die Anlasstat mit Blick auf die von ihr angegriffenen Rechtsgüter der sexuellen Selbstbestimmung auch erhebliches Gewicht und bedarf der ordnungsrechtlichen Prävention (vgl. dazu BVerwG, B.v. 2.2.1979 - 1 B 238/78 - DÖV 1979, 375; B.v. 16.08.1995 - 1 B 43.95 - InfAuslR 1995, 404).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239
    Schließlich sprechen, wie auch der Antragsgegner im angegriffenen Bescheid zu Recht festgestellt hat, auch generalpräventive Aspekte für eine Ausweisung des Antragstellers aus der Bundesrepublik Deutschland (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. insoweit schon BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77 - NJW 1979; vgl. auch BT-Drs. 18/4097, 49 sowie BayVGH München, B.v. 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 - BeckRS 2016).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 ZB 15.2656

    Ausweisung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • VG München, 22.11.2018 - M 10 K 18.3238

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
  • VG München, 22.11.2018 - M 10 K 18.3238

    Ausweisungsverfügung nach sexuellem Missbrauch von Kindern

    Gleichzeitig hat er den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Ausweisungsbescheid wiederherzustellen (Az. M 10 S 18.3239).

    (Mit Beschluss vom 27. September 2018 - M 10 S 18.3239 - lehnte das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ab.).

    Sein Gesuch auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Gericht mit Beschluss vom 27. September 2018 - M 10 S 18.3239 - abgelehnt.

  • OVG Sachsen, 10.10.2019 - 3 B 235/19

    Abschiebung; Sperrfrist; Vorwegnahme der Hauptsache; Rechtsschutzbedürfnis;

    Denn die Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde in der Sache bedeuten, dass keine Sperrfrist gelten und die Einreisesperre des § 11 Abs. 1 AufenthG unbegrenzt wirksam wäre (vgl. hierzu VG München, Beschl. v. 27. September 2018 - M 10 S 18.3239 -, juris Rn. 61; Funke-Kaiser, in: ders., Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: Juli 2019, § 84 Rn. 46 m. w. N.).7 Die von der Antragstellerin für die von ihr vertretene Gegenauffassung angeführte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris) enthält hierzu keine Aussage und ist daher in diesem Zusammenhang nicht verwertbar.
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