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   VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291   

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VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291 (https://dejure.org/2014,8037)
VG München, Entscheidung vom 28.01.2014 - M 16 K 11.2291 (https://dejure.org/2014,8037)
VG München, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - M 16 K 11.2291 (https://dejure.org/2014,8037)
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  • VGH Bayern, 20.09.2011 - 10 BV 10.2449

    Fehlt die erforderliche Erlaubnis der für Bayern zuständigen Behörde für den

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei der Vermittlung von Glücksspielen die Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages nicht nur isoliert hinsichtlich der jeweiligen Vermittlertätigkeit, sondern auch hinsichtlich des jeweils vermittelten Glücksspiels zu gewährleisten ist (vgl. LT-Drs. 15/8601 S. 8 und BayVGH, U.v. 20.9.2011 - 10 BV 10.2449 - juris Rn. 20 zur identischen Vorschrift des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV in der vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2012 geltenden Fassung).

    Unabhängig von einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit eines staatlichen Wettmonopols - sei es normiert, sei es faktisch - bleiben der Erlaubnisvorbehalt in § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und ebenso die entsprechenden Regelungen des AGGlüStV, etwa Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV, davon unberührt (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2011 - 10 BV 10.2449 - juris; U.v. 7.2.2012 - 10 CS 11.1212 - juris).

    Die Regelung trägt einzig dem Umstand Rechnung, dass bei der Vermittlung von Glücksspielen die Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages nicht nur isoliert hinsichtlich der jeweiligen Vermittlertätigkeit, sondern auch hinsichtlich des jeweils vermittelten Glücksspiels zu gewährleisten ist (vgl. LT-Drs. 15/8601 S. 8 und BayVGH, U.v. 20.9.2011 - 10 BV 10.2449 - juris Rn. 20 zur identischen Vorschrift des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV in der vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2012 geltenden Fassung).

    Der Streitwert wird auf EUR 40.000,- festgesetzt (§ 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz -GKG-; vgl. BayVGH, U. v. 20.9.2011 - 10 BV 10.2449 - juris).

  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Aus den gerichtlichen Entscheidungen, die von der Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen aufgrund der Annahme eines tatsächlichen Hindernisses durch das andauernde Konzessionsverfahren für die Erteilung von Vermittlungserlaubnissen ausgehen, kann kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hergeleitet werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3; a.A. VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434 - juris Rn. 4: auch während des laufenden Konzessionsverfahrens bleibt die Vermittlung von Sportwetten unerlaubt und kann untersagt werden; unklar OVG RhPf, U.v.10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 32 f.).

    Diese haben ausschließlich Untersagungsverfügungen zum Gegenstand und enthalten keine Aussagen darüber, ob eine isolierte Vermittlungserlaubnis rechtlich zulässig ist und welche Voraussetzungen ggf. erfüllt sein müssen (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3).

    Vielmehr stellt das VG Hamburg (S. 14) ausdrücklich fest, dass zwar eine tatsächliche Unmöglichkeit der Erlangung einer Erlaubnis angesichts des noch laufenden Konzessionsverfahrens einer Untersagungsverfügung entgegensteht, allerdings ist diese Begründung gerade darauf gestützt, dass die Erlaubniserteilung zur Vermittlung von bisher nicht konzessionierten Sportwetten ausgeschlossen und den Betroffenen eine formelle Legalisierung eines vielmehr unerlaubt veranstalteten Glücksspiels verwehrt ist (vgl. auch OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10: "vorher wäre ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis aussichtslos"; VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1424 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 16.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Das Bundesverwaltungsgericht gehe in seinen Entscheidungen vom 16. Mai 2013 (8 C 16/12 u.a.) davon aus, dass die Untersagung eines unerlaubten Glücksspiels generell ausgeschlossen sei, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis vorlägen, unabhängig davon, ob die Behörde die offensichtliche Erlaubnisfähigkeit anerkenne.

    Auch die vom Klägerbevollmächtigten in diesem Zusammenhang benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 16.5.2013 - 8 C 16/12 u.a.) betreffen ausschließlich Untersagungsverfügungen und deren Voraussetzungen.

    Im Übrigen stellt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich fest, dass grundsätzlich, solange nicht offensichtlich ist, dass die materielle Legalität vorliegt oder jedenfalls allein mit Nebenbestimmungen gesichert werden kann, die Untersagung möglich ist (vgl. U.v. 16.5.2013 - 8 C 16/12 - juris Rn. 56 a.E.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 574/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Aus den gerichtlichen Entscheidungen, die von der Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen aufgrund der Annahme eines tatsächlichen Hindernisses durch das andauernde Konzessionsverfahren für die Erteilung von Vermittlungserlaubnissen ausgehen, kann kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hergeleitet werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3; a.A. VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434 - juris Rn. 4: auch während des laufenden Konzessionsverfahrens bleibt die Vermittlung von Sportwetten unerlaubt und kann untersagt werden; unklar OVG RhPf, U.v.10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 32 f.).

    Diese haben ausschließlich Untersagungsverfügungen zum Gegenstand und enthalten keine Aussagen darüber, ob eine isolierte Vermittlungserlaubnis rechtlich zulässig ist und welche Voraussetzungen ggf. erfüllt sein müssen (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3).

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Es ist fraglich, ob die Feststellungen der Rechtsprechung für den Fall, dass die Behörde bei Unionrechtswidrigkeit der ein staatliches Sportwettenmonopol normierenden Regelungen mangels Kohärenz verpflichtet ist, Erlaubnisanträge Privater auch während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung zu prüfen und ggf. nach unionsrechtskonformen Maßstäben zu bescheiden (vgl. EuGH, U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a. - Stanleybet u.a. - juris Rn. 39 ff.; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 42/12 - juris Rn. 32; U.v. 20.6.2013 - 8 C 10/12 - juris Rn. 68), auf den Fall eines faktischen Fortbestehens des staatlichen Sportwettenmonopols übertragbar sind.

    Zum einen ist der jeweilige Mitgliedsstaat auch bei der Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Gemeinschaftsrecht, wenn er eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts, etwa durch die Erteilung von Erlaubnissen zur Vermittlung von Sportwetten durch Private, mit dem von ihm angestrebten Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung nicht für vereinbar hält, nicht zu einer derartigen Liberalisierung und somit zur Vergabe von isolierten Erlaubnissen verpflichtet (EuGH, U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a. - Stanleybet u.a. - juris Rn. 46).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 1 S 44.12

    Beschwerde; sofort vollziehbare Untersagungsverfügung; Glücksspielveranstalter

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Aus den gerichtlichen Entscheidungen, die von der Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen aufgrund der Annahme eines tatsächlichen Hindernisses durch das andauernde Konzessionsverfahren für die Erteilung von Vermittlungserlaubnissen ausgehen, kann kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hergeleitet werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3; a.A. VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434 - juris Rn. 4: auch während des laufenden Konzessionsverfahrens bleibt die Vermittlung von Sportwetten unerlaubt und kann untersagt werden; unklar OVG RhPf, U.v.10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 32 f.).

    Diese haben ausschließlich Untersagungsverfügungen zum Gegenstand und enthalten keine Aussagen darüber, ob eine isolierte Vermittlungserlaubnis rechtlich zulässig ist und welche Voraussetzungen ggf. erfüllt sein müssen (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 42.12

    Ausgestaltung, normative; Dienstleistungsfreiheit; Ermessensfehler; Ermessen,

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Es ist fraglich, ob die Feststellungen der Rechtsprechung für den Fall, dass die Behörde bei Unionrechtswidrigkeit der ein staatliches Sportwettenmonopol normierenden Regelungen mangels Kohärenz verpflichtet ist, Erlaubnisanträge Privater auch während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung zu prüfen und ggf. nach unionsrechtskonformen Maßstäben zu bescheiden (vgl. EuGH, U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a. - Stanleybet u.a. - juris Rn. 39 ff.; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 42/12 - juris Rn. 32; U.v. 20.6.2013 - 8 C 10/12 - juris Rn. 68), auf den Fall eines faktischen Fortbestehens des staatlichen Sportwettenmonopols übertragbar sind.
  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1371

    Passivlegitimiert für Rechtsbehelfe, die die Erteilung von Konzessionen für die

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Danach kann keinesfalls eine Vermittlungserlaubnis erteilt werden, ohne im Besitz einer Veranstaltungserlaubnis zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1371 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 CS 11.1212

    Untersagung einer Hausverlosung; Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Unabhängig von einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit eines staatlichen Wettmonopols - sei es normiert, sei es faktisch - bleiben der Erlaubnisvorbehalt in § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und ebenso die entsprechenden Regelungen des AGGlüStV, etwa Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV, davon unberührt (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2011 - 10 BV 10.2449 - juris; U.v. 7.2.2012 - 10 CS 11.1212 - juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291
    Es ist fraglich, ob die Feststellungen der Rechtsprechung für den Fall, dass die Behörde bei Unionrechtswidrigkeit der ein staatliches Sportwettenmonopol normierenden Regelungen mangels Kohärenz verpflichtet ist, Erlaubnisanträge Privater auch während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung zu prüfen und ggf. nach unionsrechtskonformen Maßstäben zu bescheiden (vgl. EuGH, U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a. - Stanleybet u.a. - juris Rn. 39 ff.; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 42/12 - juris Rn. 32; U.v. 20.6.2013 - 8 C 10/12 - juris Rn. 68), auf den Fall eines faktischen Fortbestehens des staatlichen Sportwettenmonopols übertragbar sind.
  • VG Regensburg, 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434

    Sportwettenuntersagung nach neuem Recht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13

    Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

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