Rechtsprechung
VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayIfSMV § 12 Abs. 1 der 11.
Der Betrieb eines Pfandleihgeschäfts unter der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Bei Feststellungsklagen i.S.v. § 43 VwGO - und entsprechend auch bei auf einstweilige Feststellung gerichteten Eilanträgen nach § 123 VwGO -, denen (wie hier) ein Streit um die Anwendbarkeit von Normen zugrunde liegt, kommt als Beklagter und Antragsteller im Regelfall nur der Rechtsträger derjenigen Behörde in Betracht, die über die Einhaltung der jeweiligen Normen zu wachen hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 29;… U.v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 - juris Rn. 22;… Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl.2019, § 43 Rn. 45). - VGH Bayern, 26.08.2020 - 20 CE 20.1806
Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Normanwender in diesem Sinne ist vorliegend die Antragsgegnerin zu 2 als für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständige Kreisverwaltungsbehörde (§ 54 Satz 1 IfSG, § 65 ZustV, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 GO, vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2020 - 20 CE 20.1806 - juris Rn. 14). - BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81
Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Es war eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen, welche die Teilerledigung und auch den streitig entschiedenen Teil umfasst (BVerwG, B.v. 03.11.1981 - 4 B 140/81 -, Rn. 3, juris).
- BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96
Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung; …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Entscheidendes Kriterium für die Verteilung der Kosten nach Billigkeit ist im Ausgangspunkt, wer aus der Perspektive des insoweit maßgeblichen Zeitpunkts der Erledigung den Rechtsstreit voraussichtlich gewonnen hätte (BVerwG, B.v. 24.03.1998 - 1 C 5/96 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Ein einstweiliger Rechtsschutzantrag mit dem Ziel, die Wirksamkeit einer Norm im Wege einer vorläufigen Feststellung zu suspendieren, wäre hingegen nicht statthaft (BayVGH, B.v. 18.06.2020 - 20 CE 20.1388 -, Rn. 4 juris). - BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Bei Feststellungsklagen i.S.v. § 43 VwGO - und entsprechend auch bei auf einstweilige Feststellung gerichteten Eilanträgen nach § 123 VwGO -, denen (wie hier) ein Streit um die Anwendbarkeit von Normen zugrunde liegt, kommt als Beklagter und Antragsteller im Regelfall nur der Rechtsträger derjenigen Behörde in Betracht, die über die Einhaltung der jeweiligen Normen zu wachen hat (…vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 29; U.v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 - juris Rn. 22;… Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl.2019, § 43 Rn. 45).