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   VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196   

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VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196 (https://dejure.org/2021,1583)
VG München, Entscheidung vom 28.01.2021 - M 26a E 21.196 (https://dejure.org/2021,1583)
VG München, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - M 26a E 21.196 (https://dejure.org/2021,1583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayIfSMV § 12 Abs. 1 der 11.
    Der Betrieb eines Pfandleihgeschäfts unter der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Bei Feststellungsklagen i.S.v. § 43 VwGO - und entsprechend auch bei auf einstweilige Feststellung gerichteten Eilanträgen nach § 123 VwGO -, denen (wie hier) ein Streit um die Anwendbarkeit von Normen zugrunde liegt, kommt als Beklagter und Antragsteller im Regelfall nur der Rechtsträger derjenigen Behörde in Betracht, die über die Einhaltung der jeweiligen Normen zu wachen hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 29; U.v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 - juris Rn. 22; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl.2019, § 43 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 20 CE 20.1806

    Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Normanwender in diesem Sinne ist vorliegend die Antragsgegnerin zu 2 als für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständige Kreisverwaltungsbehörde (§ 54 Satz 1 IfSG, § 65 ZustV, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 GO, vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2020 - 20 CE 20.1806 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81

    Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Es war eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen, welche die Teilerledigung und auch den streitig entschiedenen Teil umfasst (BVerwG, B.v. 03.11.1981 - 4 B 140/81 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96

    Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung;

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Entscheidendes Kriterium für die Verteilung der Kosten nach Billigkeit ist im Ausgangspunkt, wer aus der Perspektive des insoweit maßgeblichen Zeitpunkts der Erledigung den Rechtsstreit voraussichtlich gewonnen hätte (BVerwG, B.v. 24.03.1998 - 1 C 5/96 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Ein einstweiliger Rechtsschutzantrag mit dem Ziel, die Wirksamkeit einer Norm im Wege einer vorläufigen Feststellung zu suspendieren, wäre hingegen nicht statthaft (BayVGH, B.v. 18.06.2020 - 20 CE 20.1388 -, Rn. 4 juris).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
    Bei Feststellungsklagen i.S.v. § 43 VwGO - und entsprechend auch bei auf einstweilige Feststellung gerichteten Eilanträgen nach § 123 VwGO -, denen (wie hier) ein Streit um die Anwendbarkeit von Normen zugrunde liegt, kommt als Beklagter und Antragsteller im Regelfall nur der Rechtsträger derjenigen Behörde in Betracht, die über die Einhaltung der jeweiligen Normen zu wachen hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris Rn. 29; U.v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 - juris Rn. 22; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl.2019, § 43 Rn. 45).
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