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VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 71; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 10; GO Art. 26; BauNVO 1962 § 16 Abs. 2; BayBO 1962 Art. 107 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 2 Abs. 7
Vorbescheid für Einfamilienhaus mit Dachgeschoss, Formelle Wirksamkeit des Bebauungsplans, fehlendes Datum bei der Ausfertigung, Berücksichtigung der Gesamtumstände zur Annahme der Ausfertigung vor Bekanntmachung, Auslegung der Festsetzung einer ausschließlich ... - rewis.io
Vorbescheid für Einfamilienhaus mit Dachgeschoss, Formelle Wirksamkeit des Bebauungsplans, fehlendes Datum bei der Ausfertigung, Berücksichtigung der Gesamtumstände zur Annahme der Ausfertigung vor Bekanntmachung, Auslegung der Festsetzung einer ausschließlich ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.6101
Baugenehmigung für Sanierung und Erweiterungsbau wird nicht gewährt
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Im Verfahren Az. M 1 K 19.6101 begehrt der Kläger im Wege der Untätigkeitsklage die Verpflichtung des Beklagten, ihm eine Baugenehmigung für den Anbau und die Dachanhebung des bestehenden Wohnhauses zu erteilen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakten, auch im Verfahren M 1 K 19.6101, Bezug genommen.
Zu den Gestaltungsabsichten wird von Seiten der Stadt nachvollziehbar geäußert (vgl. S. 28 der Gerichtsakte im Verfahren M 1 K 19.6101), dass städtebaulich dort eine Bungalow-Siedlung gewünscht war.
Dass die Stadt heutzutage davon ausgeht, dass damit (nur) die Festsetzung eines Vollgeschosses erfolgt sei (vgl. S. 28 der Gerichtsakte im Verfahren M 1 K 19.6101), ist angesichts des objektiven Geltungsanspruchs der Norm unerheblich.
- VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.4678
Erfordernis eines gesonderten Befreiungsantrags
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Zunächst berührt der Umstand, dass der Unterschrift des zweiten Bürgermeisters keine Datumsangabe beigefügt ist, als solcher die Wirksamkeit der Ausfertigung nicht (…OVG NW, U.v. 22.3.2011 - 2 A 371/09 - juris Rn. 37; VG München, U.v. 8.11.2017 - M 9 K 16.4678 - juris Rn. 25 m.w.N.).Für die Feststellung der zwingenden Reihenfolge zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung wird zwar grundsätzlich die Datumsangabe verlangt, es reichen aber auch andere Indizien (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.1993 - 23 B 91.2897 - BeckRS 1993, 11516; VG München, U.v. 8.11.2017 - M 9 K 16.4678 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 27.05.2020 - 1 B 19.544
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (BayVGH, U.v. 27. Mai 2020 - 1 B 19.544 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1984 - 6 A 68/82
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Der planenden Gemeinde steht kein darüberhinausgehendes Festsetzungserfindungsrecht zu (vgl. jedoch OVG Lüneburg, U.v. 27.6.1984 - 6 A 68/82 - BRS 42 Nr. 122 und nachfolgend BVerwG, B.v. 20.9.1984 - 4 B 202.84 - BRS 42 Nr. 123 zu der Festsetzungsmöglichkeit "eingeschossig" gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO 1962, die nicht als "ein Vollgeschoss" zu verstehen sei). - BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 202.84
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Der planenden Gemeinde steht kein darüberhinausgehendes Festsetzungserfindungsrecht zu (vgl. jedoch OVG Lüneburg, U.v. 27.6.1984 - 6 A 68/82 - BRS 42 Nr. 122 und nachfolgend BVerwG, B.v. 20.9.1984 - 4 B 202.84 - BRS 42 Nr. 123 zu der Festsetzungsmöglichkeit "eingeschossig" gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO 1962, die nicht als "ein Vollgeschoss" zu verstehen sei). - VGH Bayern, 25.02.2014 - 1 ZB 12.353
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei Gartenhof und Atriumhäuser; …
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Eine Ausfertigung kann zulässigerweise auch oberhalb der Verfahrensvermerke und unterhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen (BayVGH, B.v. 25.2.2014 - 1 ZB 12.353 - juris). - VGH Bayern, 10.10.2000 - 20 N 98.3701
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Generell dürfen die Anforderungen an eine Ausfertigung nicht überspannt werden; es ist vielmehr als ausreichend anzusehen, wenn den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt wird, um den mit der Ausfertigung verfolgten Zweck zu erreichen (BayVGH, U.v. 10.10.2000 - 20 N 98.3701 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 07.10.2002 - 20 CS 02.2308
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Dies wäre auch ein zweckmäßiges Vorgehen (zu Zweckmäßigkeitserwägungen BayVGH, B.v. 7.10.2002 - 20 CS 02.2308 - juris Rn. 20), indes kommt auf eine genaue zeitliche Fixierung nicht an. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 371/09
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Zunächst berührt der Umstand, dass der Unterschrift des zweiten Bürgermeisters keine Datumsangabe beigefügt ist, als solcher die Wirksamkeit der Ausfertigung nicht (OVG NW, U.v. 22.3.2011 - 2 A 371/09 - juris Rn. 37;… VG München, U.v. 8.11.2017 - M 9 K 16.4678 - juris Rn. 25 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2007 - 25 N 04.777
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
Auszug aus VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.2599
Dieses Ergebnis gilt erst recht bei Berücksichtigung der Rechtsprechung, die für eine Ausfertigung die Unterzeichnung an anderer Stelle als auf der Originalurkunde in den Planaufstellungsakten genügen lässt, z.B. durch Unterzeichnung eines Auszugs der Sitzungsniederschrift über den Satzungsbeschluss oder mit der Unterschrift auf dem Bekanntmachungsvermerk (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris Rn. 16 m.w.N.). - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92
- VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.6101
Baugenehmigung für Einfamilienhaus und Anbau mit drei Vollgeschossen, Formelle …
Die Verpflichtungsklage (M 1 K 19.2599) auf Erteilung des Vorbescheids hat die Kammer mit Urteil vom 28. Februar 2023 abgewiesen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakte, auch im Verfahren M 1 K 19.2599, Bezug genommen.