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VG München, 28.05.2014 - M 18 K 13.1879 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Auskunftsverlangen; Anspruch auf Rückzahlung von Zwangsgeldern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
Auszug aus VG München, 28.05.2014 - M 18 K 13.1879
Als Rechtsgrundlage für den Rückzahlungsanspruch kommt nur Art. 28 Abs. 1 VwZVG in Betracht, nicht Art. 39 VwZVG, weil es sich hier um die Rückerstattung des beigetriebenen Zwangsgeldes selbst und nicht um die Beseitigung von Vollstreckungsfolgen handelt, denn das Zwangsgeld ist ein Mittel der Vollstreckung und nicht die unmittelbare Folge der Vollstreckung (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.22, BayVBl 1994, 310 (311)).