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   VG München, 28.07.2010 - M 18 K 10.2468   

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VG München, 28.07.2010 - M 18 K 10.2468 (https://dejure.org/2010,70175)
VG München, Entscheidung vom 28.07.2010 - M 18 K 10.2468 (https://dejure.org/2010,70175)
VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - M 18 K 10.2468 (https://dejure.org/2010,70175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang des Anspruchs einer notwendigen Arbeitsassistenz, die auch Bereitschaftszeiten miterfasst;Abgrenzung zur Grundversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Halle, 28.08.2008 - 4 A 49/07

    Erstattung von Kosten für eine Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 10.2468
    Die Vorschrift gestaltet die Arbeitsassistenz im Unterschied zu allen anderen Formen begleitender Hilfen im Arbeitsleben als Anspruchsleistung aus (vgl. Lachwitz, Schellhorn, Welti, Handkommentar zum SGB IX, 3. erweiterte und aktualisierte Aufl. 2010 § 102 RdNr. 20 u. Neumann/Pahlen, SGB IX, 12. Aufl. 2010 § 102 RdNr. 33; a.A. VG Halle v. 28.8.2008 4 A 49/07), die allerdings unter dem Vorbehalt steht, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe hierfür zur Verfügung stehen.
  • VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 269/05

    Schwerbehindertenrecht - Kostenübernahme für notwendige Arbeitsassistenz gemäß §§

    Auszug aus VG München, 28.07.2010 - M 18 K 10.2468
    Entgegenstehende Rechtsvorschriften - insbesondere des SGB IX - sind hier nicht ersichtlich, da der Verordnungsgeber von der Ermächtigung des § 108 SGB IX bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. VG Mainz U. v. 23.3.2006 Az. 1 K 269/05.MZ, recherchiert in juris, dort RdNr. 17 ff.).
  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 3 K 15.163

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für Schwerbehinderten

    Der in § 102 Abs. 4 SGB IX normierte Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz ist dem Gesetzeswortlaut nach als Anspruchsleistung ausgestaltet, die allerdings unter dem Vorbehalt steht, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe hierfür zur Verfügung stehen (VG München, U.v. 28.7.2010 - M 18 K 10.2468 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Indem hierbei auf die individuelle vertraglich bzw. dienstrechtlich geschuldete Tätigkeit abgestellt wird, kommt zum Ausdruck, dass die im konkreten Einzelfall erheblichen Merkmale der Arbeitsleistung für die Bestimmung des "notwendigen" Umfangs der Arbeitsassistenz maßgeblich sind (VG München, U.v. 28.7.2010 - M 18 K 10.2468 - juris Rn. 30).

    Entgegenstehende Rechtsvorschriften - insbesondere des SGB IX - sind insoweit bezogen auf Ansprüche nach § 102 Abs. 4 SGB IX nicht ersichtlich (vgl. VG München, U.v. 28.7.2010 - M 18 K 10.2468 - juris Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2022 - L 2 SO 1906/18

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - häusliche Pflegehilfe -

    Hilfestellungen bei der Nahrungsaufnahme und dem Toilettengang oder sonstige in den Bereich der Selbstversorgung fallende betreuende und pflegerische Unterstützungsleistungen dürften mithin von § 102 Abs. 4 SGB IX nicht umfasst sein (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 17.02.2017 a.a.O.; VG München, Urteil vom 28.07.2010 - M 18 K 10.2468 - juris, Rn. 36, 38>; VG Hamburg, Urteil vom 09.07.2002 - 5 VG 3700/2001 - juris, Rn. 32>; Adloch, a.a.O.; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 4. Auflage 2015, § 102 Rn. 32).
  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 100/16

    Gebärdendolmetscher; Notwendige Arbeitsassistenz

    Indem hierbei auf die individuelle vertraglich beziehungsweise dienstrechtlich geschuldete Tätigkeit abgestellt wird, kommt zum Ausdruck, dass die im konkreten Einzelfall erheblichen Merkmale der Arbeitsleistung für die Bestimmung des "notwendigen" Umfangs der Arbeitsassistenz maßgeblich sind (vgl. auch VG München, Urteil vom 28.7.2010 - M 18 K 10.2468 -, juris).
  • VG Saarlouis, 08.04.2014 - 3 K 940/13

    Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten beim Einsatz einer Arbeitsassistenz

    Ein solcher Bereitschaftsassistenzbedarf ist zu Recht so in der Rechtsprechung anerkannt(VG München, Urteil vom 28.07.2010 -M 18 K 10.2468-, juris) und findet im Rahmen des Ziff. 4.1 der o.a. Empfehlungen ausdrücklich Berücksichtigung.
  • VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 11.1280

    Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; nebenberufliche selbständige

    Die Vorschrift gestaltet die Arbeitsassistenz - im Unterschied zu allen anderen Formen begleitender Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 3 SGB IX - als Anspruchsleistung aus (vgl. Brünner in Neumann, Handbuch SGB IX, 2. Aufl. 2004, S. 425), die allerdings unter dem Vorbehalt steht, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe hierfür zur Verfügung stehen (vgl. VG München vom 28.7.2010 Az. M 18 K 10.2468; Adlhoch/Schneider, Behindertenrecht 2001, 51 ff.).
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