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   VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549   

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VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549 (https://dejure.org/2022,28313)
VG München, Entscheidung vom 28.09.2022 - M 19L DK 22.549 (https://dejure.org/2022,28313)
VG München, Entscheidung vom 28. September 2022 - M 19L DK 22.549 (https://dejure.org/2022,28313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 10; StGB § 133, § 258, § 258a, § 263, § 267; StGB § 21
    Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, Nichtbearbeitung von Vorgängen sowie vollendeter und versuchter Beihilfebetrug durch Polizeibeamtin, Zu Milderungsgründen (insbes. Entgleisung während einer negativen inzwischen überwundenen ...

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vorsieht (hier sind es bis zu 5 Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    In diesem Fall kommt die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr, sondern nur im Ausnahmefall in Betracht (BVerwG, U.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 35).

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2008 - 2 B 48.08 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 36).

    Daher wird man bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen von der Erheblichkeit einer festgestellten verminderten Schuldfähigkeit ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 11; U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 37).

    Zweck der Dienstaufsicht ist nicht, den Beamten vor pflichtwidrigem Verhalten zu bewahren, sondern die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung sicherzustellen (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 58).

    Zudem ist ein Geständnis eines Beamten nur dann disziplinarrechtlich erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt, was hier nicht der Fall war (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Dieser im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigende Umstand führt aber letztlich zum Absehen von der Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).

    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 32).

    Die Situationen, in denen sich die Beklagte in den Zeiträumen der jeweiligen Tatbegehung befand, erachtet das Gericht als so gravierend, dass die Pflichtverletzungen in einem milderen Licht erscheinen, weil ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von der Beamtin nicht erwartet und damit nicht mehr vorausgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 11).

    Ein unauffälliges Verhalten in sonstigen Lebenslagen, insbesondere im dienstlichen Bereich, das dieser Annahme entgegen stünde (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 a.a.O.), steht nach Auffassung des Gerichts nicht fest.

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Eine derartige Stabilisierung indiziert, dass weitere Pflichtenverstöße gleicher Art nicht zu besorgen sind (BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 32).

    In diesem Zeitraum kamen weitere zusammenwirkende Faktoren hinzu (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 43).

    Damit erscheint die Prognose gerechtfertigt, dass mit Pflichtverstößen nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist, wobei hier ein normaler, nicht ein hoher Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Das Disziplinargericht muss vielmehr selbst die hierzu erforderlichen Tatsachen feststellen und selbst die erforderliche Rechtsentscheidung treffen, ob die Minderung der Schuldfähigkeit erheblich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29).

    Daher wird man bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen von der Erheblichkeit einer festgestellten verminderten Schuldfähigkeit ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 11; U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Bei schweren Dienstvergehen stellt sich dann vorrangig die Frage, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Dies gilt auch für den (vollendeten und versuchten) Beihilfebetrug, weil insoweit der Dienstherr geschädigt wurde bzw. werden sollte (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 29; U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.1777 - juris Rn. 24).

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vorsieht (hier sind es bis zu 5 Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Bei schweren Dienstvergehen stellt sich dann vorrangig die Frage, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Angesichts des Umstands, dass die Beklagte schon am 20. September 2016 vom Dienst suspendiert wurde, liegt es auf der Hand, dass die mit dem Disziplinarverfahren verbundenen beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile zu einer erheblichen Belastung der über ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz im Ungewissen lebenden Beamtin geführt und auf sie eingewirkt haben (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

    Auszug aus VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
    Daher wird man bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen von der Erheblichkeit einer festgestellten verminderten Schuldfähigkeit ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 11; U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.1777

    Zurückstufung in das Eingangsamt wegen Beihilfebetrug und Urkundenfälschung

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

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