Rechtsprechung
VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens;Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich;Bestandschutz für Nutzungsänderung vor Inkrafttreten der BayBO (1962);Definition eines Wohngebäudes bei teilprivilegierten Vorhaben: Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VG München, 18.02.2010 - M 11 SN 10.279
Gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Innenbereich; Außenbereich
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 20. Januar 2010 ließ der Kläger einen Antrag gemäß §§ 80 Abs. 5, 80 a Abs. 3 VwGO stellen (M 11 SN 10.279), Klage gegen den Bescheid erheben und gleichzeitig beantragen,.Durch Beschluss vom 18. Februar 2010 ordnete das Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung der Klage an (M 11 SN 10.279).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Eilverfahren (M 11 SN 10.279) und die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die trotz vorhandener Baulücken geschlossen und zusammengehörend wirkt, nach der Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BayVBl 1969, 134).Auch eine illegale Bebauung mit deren Bestehen sich die Behörden auf Dauer abgefunden haben, fällt ins Gewicht (BVerwG v. 6.11.1968 E 31, 22 = BayVBl 1969, 134; v. 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364).
- VG München, 29.03.2007 - M 11 K 06.1250
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Dem "Steinigen Graben" komme - wie das Bayerische Verwaltungsgericht München in einem früheren Verfahren (M 11 K 06.1250) entschieden habe - keine einen Bebauungszusammenhang unterbrechende Wirkung zu.Das Verfahren M 11 K 06.1250 könne nicht zur Beurteilung herangezogen werden, da die beiden Grundstücksituationen nicht vergleichbar seien.
- BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene …
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Auch eine illegale Bebauung mit deren Bestehen sich die Behörden auf Dauer abgefunden haben, fällt ins Gewicht (BVerwG v. 6.11.1968 E 31, 22 = BayVBl 1969, 134; v. 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364). - BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.2.1984 - 4 C 55.81). - VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700
Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Die hiergegen erhobene Beschwerde des Beigeladenen wurde mit Beschluss des BayVGH vom 19. August 2010 zurückgewiesen (1 CS 10.700). - BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …
Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 11 K 10.278
Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmenden städtebaulichen Charakter zu prägen (BVerwG, Urteil v. 14.9.1992 - 4 C 15.90).
- VG München, 18.02.2010 - M 11 SN 10.279 Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 20. Januar 2010 ließ der Antragsteller Klage gegen den Bescheid erheben (M 11 K 10.278) und gleichzeitig gemäß §§ 80 Abs. 5, 80 a Abs. 3 VwGO beantragen,.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Klageverfahren (M 11 K 10.278) und die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.
- VG München, 02.07.2020 - M 11 K 18.1331
Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Außenbereich errichteten Wohnhauses …
Auch damals sollte der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden (vgl. VG München, U.v. 28.10.2010 - M 11 K 10.278).