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   VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944   

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VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944 (https://dejure.org/2010,67126)
VG München, Entscheidung vom 28.10.2010 - M 24 K 09.5944 (https://dejure.org/2010,67126)
VG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - M 24 K 09.5944 (https://dejure.org/2010,67126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenumstufung; Verkehrsbedeutung; Kreisstraße; Gemeindeverbindungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1173
    Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944
    Nur in Zweifelsfällen gibt das Klassifizierungsmerkmal der Verkehrsfunktion den Ausschlag (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, 8 B 01.1173, juris RdNr. 13).

    In geringerem Maße gilt das auch für die Kreisstraßen, da sie dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayStrWG) (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O.).

    Denn die teilweise oder zeitweise Übernahme von Verkehrsfunktionen übergeordneter Straßen führt nicht zu einer bei der Einstufung in Straßenklassen zu berücksichtigenden Teilhabe an deren Netzfunktion (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O., RdNr. 15).

    Etwas anderes hätte allenfalls dann zu gelten, wenn die neue Straße ihre Funktion überhaupt nicht erfüllen würde und somit keine Verbindung für den weiträumigen Verkehr auf der Neubaustrecke bestünde (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O., RdNr. 16), wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen.

    Entscheidend ist, dass Gemeindestraßen - anders als Staats- und Kreisstraßen, denen durch Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayStrWG eine besondere Zweckbestimmung hinsichtlich des überörtlichen Verkehrs zugewiesen ist - eine solche Netzfunktion fehlt (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
    Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944
    Bei der Beurteilung, welche Verkehrsbedeutung einer Straße zukommt und in welche Straßenklasse sie demzufolge einzuteilen ist, steht den zuständigen Behörden weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative zu; vielmehr unterliegt das Tatbestandsmerkmal als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit (BayVGH, Urt. v. 24.2.1999, 8 B 98.1627 u.a., juris RdNr. 27).
  • VGH Hessen, 21.06.1988 - 2 UE 2651/84
    Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944
    Beide können aber nur in ihrer Gesamtheit gerichtlich überprüft und aufgehoben werden (HessVGH, Urt. v. 21.6.1988, NVwZ-RR 1989, 338, 339), weil eine Straße nicht ohne klar festgelegte Straßenbaulastträgerschaft gewidmet sein darf.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944
    Die zweite - hier rechtswidrige Entscheidung - beinhaltet die Neueinstufung in die sich aus Landesrecht ergebende Straßenklasse (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992, 4 B 105/09, juris RdNr. 3; Urt. v. 22.8.1979, IV C 34.76, juris RdNr. 15).
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