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   VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404   

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VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404 (https://dejure.org/2013,44579)
VG München, Entscheidung vom 29.10.2013 - M 18 S 13.4404 (https://dejure.org/2013,44579)
VG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - M 18 S 13.4404 (https://dejure.org/2013,44579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Es ist zudem zu beachten, dass Gefahr in Verzug im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. BayVwVfG voraussetzt, dass durch die vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass der Zweck der zu treffenden Regelung nicht oder nur in geringerem Ausmaß als erforderlich erreicht würde (BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 3 C 27/82 - BVerwGE 68, 267).

    Dabei ist sich das Gericht bewusst, dass es ausreichend ist, wenn die Behörde nach ihrer ex-ante-Sicht aufgrund der Umstände sofortiges Handeln für geboten halten durfte, auch wenn sie sich diesbezüglich in einem entschuldbaren Irrtum befand (BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 3 C 27/82 - juris Rn. 55 ff.).

    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, sei es durch den Austausch von Schriftsätzen, sei es durch Stellungnahmen in der mündlichen Verhandlung, genügen jedenfalls in den Fällen, in denen die Behörde - wie im vorliegenden Fall - eine Ermessensentscheidung getroffen hat, zur Nachholung der Anhörung nicht (BVerwG, U.v. 24.6.2010, 3 C 14/09 - juris Rn. 37; BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 3 C 27/82 - juris Rn. 64).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Der Antragsgegner hat bislang die Einwände der Antragstellerin nicht in einem behördlichen Verfahren außerhalb des gerichtlichen Verfahrens (vgl. OVG Koblenz, B.v. 17.1.1979, 2 B 268/78 - juris Rn. 4; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008, § 28 Rn. 72; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 45 Rn. 27) gewürdigt und nicht ausgeführt, warum er sie im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids nicht für durchschlagend hält.

    Die Anhörung gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG ist Teil des Verwaltungsverfahrens und ist daher, auch wenn sie zeitlich während des Gerichtsverfahrens nachgeholt wird, grundsätzlich auch auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens nachzuholen (OVG Koblenz, B.v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 - juris Rn. 4; Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, § 28 Rn. 72; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 45 Rn. 27).

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69
    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzes nur dann nicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV zu besorgen, wenn hierfür keine, auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, eine Gesundheitsschädigung also nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.03.2000 - 25 B 96.2188
    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Die Behörde ist schon dann zum Einschreiten befugt, wenn - wie vorliegend angesichts der Beprobungsergebnisse seit dem Jahr 2012 - ein durch Tatsachen erhärteter bloßer Verdacht besteht, der eine Gesundheits gefährdung als wahrscheinlich erscheinen lässt (BayVGH, U.v. 15.3.2000 - 25 B 96.2188 - juris Rn. 20) Der Schutz der Gesundheit der Wasserverbraucher und damit die Verhinderung einer - angesichts der Wasserproben aus der Vergangenheit und des noch nicht beseitigten Defekts in der Kanalisation in unmittelbarer Nähe der Wasserversorgungsanlage - nicht unwahrscheinlichen Gefahr für diese ist Ziel der streitgegenständlichen Anordnungen.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, sei es durch den Austausch von Schriftsätzen, sei es durch Stellungnahmen in der mündlichen Verhandlung, genügen jedenfalls in den Fällen, in denen die Behörde - wie im vorliegenden Fall - eine Ermessensentscheidung getroffen hat, zur Nachholung der Anhörung nicht (BVerwG, U.v. 24.6.2010, 3 C 14/09 - juris Rn. 37; BVerwG, U.v. 15.12.1983 - 3 C 27/82 - juris Rn. 64).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Da die von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG statuierte Pflicht zur Anhörung das wichtigste Recht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren darstellt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 28 Rn. 1) und im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (OVG Lüneburg, B.v. 28.4.1989 - 1 B 114/88 - juris Rn. 9) sowie dem Schutz der materiellen (Grund-)Rechtsposition der Beteiligten dient (BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 4 C 48/82 - juris Rn. 12), ist bei der Annahme einer Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäß Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG eine strenger Maßstab anzuwenden (BGH, U.v. 10.1.2002 - III ZR 212/01 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Da die von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG statuierte Pflicht zur Anhörung das wichtigste Recht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren darstellt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 28 Rn. 1) und im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (OVG Lüneburg, B.v. 28.4.1989 - 1 B 114/88 - juris Rn. 9) sowie dem Schutz der materiellen (Grund-)Rechtsposition der Beteiligten dient (BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 4 C 48/82 - juris Rn. 12), ist bei der Annahme einer Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäß Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG eine strenger Maßstab anzuwenden (BGH, U.v. 10.1.2002 - III ZR 212/01 - juris Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 212/01

    Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung im Umlegungsverfahren

    Auszug aus VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404
    Da die von Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG statuierte Pflicht zur Anhörung das wichtigste Recht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren darstellt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 28 Rn. 1) und im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (OVG Lüneburg, B.v. 28.4.1989 - 1 B 114/88 - juris Rn. 9) sowie dem Schutz der materiellen (Grund-)Rechtsposition der Beteiligten dient (BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 4 C 48/82 - juris Rn. 12), ist bei der Annahme einer Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäß Art. 28 Abs. 2 BayVwVfG eine strenger Maßstab anzuwenden (BGH, U.v. 10.1.2002 - III ZR 212/01 - juris Rn. 9).
  • VG München, 21.08.2014 - M 18 S 14.445

    Trinkwasserversorgung; coliforme Keime; Enterokokken; E.coli; Partikelfilter

    Gleichzeitig beantragten die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung dieser Anfechtungsklage anzuordnen (M 18 S 13.4404).

    "Da das Verwaltungsgericht München in seiner Eilentscheidung vom 29. Oktober 2013, Az.: M 18 S 13.4404, davon ausgeht, dass der Einbau eines entsprechenden Filters in Ziffer 2 des Bescheids vom .

  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957

    Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag

    Da bloße Möglichkeiten allerdings nie völlig ausgeschlossen werden können, ist die Formulierung "nicht zu besorgen" dahingehend zu deuten, dass keine auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit bestehen darf, was im Ergebnis darauf hinausläuft, dass eine Gesundheitsgefährdung nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein muss (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 14.7.2014 - W 6 S 14.485 - juris Rn. 63; VG München, B.v. 29.10.2013 - M 18 S 13.4404 - juris Rn. 61; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: Juli 2016, § 4 TrinkwV Rn. 6).
  • VG Würzburg, 07.07.2014 - W 6 S 14.545

    Sofortverfahren; Anordnungen zum Trinkwasserschutz; öffentliche

    Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen geht daher zu Lasten der Antragstellerin aus, zumal zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber bei der Regelung zum Trinkwasser durch das Prinzip der Gefahrenvorsorge und dem Besorgnisgrundsatz ein hohes Schutzniveau vorsieht, das das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 20 CS 13.2418 - juris; OVG LSA, B.v. 25.11.2013 - 3 R 53/13 - ZLR 2014, 351; München, B.v. 29.10.2013 - M 18 S 13.4404 - juris).
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