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VG München, 30.01.2008 - M 9 K 06.1712 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Widerspruchsbescheid; erstmalige Beschwer; Verpflichtungsurteil und nachträgliche Änderung der Rechtslage durch Bebauungsplan; fehlende Beteiligung der Gemeinde
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- VG München, 20.07.2005 - M 9 K 04.6212
Auszug aus VG München, 30.01.2008 - M 9 K 06.1712
Mit Urteil vom 20. Juli 2005, der Klägerin zugestellt am 9. September 2005 und rechtskräftig seit dem 13. Oktober 2005, Az.: M 9 K 04.6212, wurde der Beklagte verpflichtet, der Beigeladenen den beantragten Vorbescheid für ein Wohnhaus mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., zu erteilen; die Frage der Erschließung war nicht mehr Gegenstand des Vorbescheidsantrages.Eine erneute Bauanfrage der Beigeladenen, die diese auf Grund des rechtskräftigen Urteiles M 9 K 04.6212 gestellt hat, wies das Landratsamt ... mit Bescheid vom 11. Januar 2006 ab.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes München vom 20. Juli 2005, M 9 K 04.6212, binde gemäß § 121 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Beteiligten.
Der nach dem Verpflichtungsurteil M 9 K 04.6212 vom 20. Juli 2005, rechtskräftig seit dem 13. Oktober 2005, am 15. September 2005 in Kraft getretene Bebauungsplan ... ist eine Änderung der Sach- und Rechtslage, die die tatsächlichen Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung betrifft und deshalb die Bindungswirkungen des rechtskräftigen Verpflichtungsurteiles nach § 121 VwGO entfallen lässt.
Unerheblich für die vorliegende Entscheidung ist auch die von der Klägerin vertretene Auffassung, dass die Erschließung des Grundstückes nicht gesichert ist, da die Erschließung nicht Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens war und da dem Urteil vom 20. Juli 2005 im Verfahren M 9 K 04.6212 zu Grunde lag, dass eine Erschließung über das eigene Grundstück der Beigeladenen tatsächlich möglich ist.
- VGH Bayern, 27.03.2002 - 2 ZB 99.1832
Auszug aus VG München, 30.01.2008 - M 9 K 06.1712
Dies ist vorliegend nicht geschehen mit der Folge, dass der Widerspruchsbescheid rechtswidrig ist und die Klägerin dadurch in eigenen Rechten als Trägerin der Planungshoheit verletzt wird (…Dürr/König, Baurecht, 4. Aufl., Rd.Nr. 240; BayVGH vom 27.3.2002, Az.: 2 ZB 99.1832, m.w.N.). - BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 13.07
Verfahrenrecht - Verpflichtungsklage auf Neubescheidung
Auszug aus VG München, 30.01.2008 - M 9 K 06.1712
Einer Vollstreckungsgegenklage bedarf es zur Durchsetzung dieses Einwandes nicht (BVerwG vom 1.6.2007, Az.: 4 B 13/07; BayVGH vom 26.1.2007, Az.: 1 BV 02.2147, - jeweils Juris -). - VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147
Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet
Auszug aus VG München, 30.01.2008 - M 9 K 06.1712
Einer Vollstreckungsgegenklage bedarf es zur Durchsetzung dieses Einwandes nicht (BVerwG vom 1.6.2007, Az.: 4 B 13/07; BayVGH vom 26.1.2007, Az.: 1 BV 02.2147, - jeweils Juris -).