Rechtsprechung
VG München, 30.01.2018 - M 11 M 17.47741 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 76, § 80, § 83b; RVG § 30 Abs. 1, Abs. 2
Gegenstandswert bei Klagen auf Fortsetzung des Asylverfahrens - rewis.io
Gegenstandswert bei Klagen auf Fortsetzung des Asylverfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Lüneburg, 11.07.2017 - 5 A 26/17
Asyl; Asylrecht; Bescheidungsklage; Beschwerde; Gegenstandswert; …
Auszug aus VG München, 30.01.2018 - M 11 M 17.47741
"Besondere Umstände des Einzelfalls" im Sinne dieser Vorschrift bestehen nicht schon dann, wenn die Geltendmachung eines bestimmten Klageanspruchs nach der Klageart bzw. dem Streitgegenstand einen geringeren oder höheren Arbeitsaufwand erfordert als eine "gewöhnliche" auf eine Sachentscheidung gerichtete Asylklage, sondern nur dann, wenn aufgrund - hier nicht vorliegender - konkret-individueller Gegebenheiten des Falles eine Abweichung gerechtfertigt ist (vgl. VG Lüneburg, B. v. 11.7.2017 - 5 A 26/17 - juris Rn. 4 m.w.N. zum Meinungsstand;… im Ergebnis ebenso für eine Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig BVerwG, U. v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 44;… für eine Klage auf Auskunft nach § 24 Abs. 4 AsylG BVerwG, B. v. 16.3.2016 - 1 B 19/16 - juris Rn. 12). - BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG München, 30.01.2018 - M 11 M 17.47741
"Besondere Umstände des Einzelfalls" im Sinne dieser Vorschrift bestehen nicht schon dann, wenn die Geltendmachung eines bestimmten Klageanspruchs nach der Klageart bzw. dem Streitgegenstand einen geringeren oder höheren Arbeitsaufwand erfordert als eine "gewöhnliche" auf eine Sachentscheidung gerichtete Asylklage, sondern nur dann, wenn aufgrund - hier nicht vorliegender - konkret-individueller Gegebenheiten des Falles eine Abweichung gerechtfertigt ist (…vgl. VG Lüneburg, B. v. 11.7.2017 - 5 A 26/17 - juris Rn. 4 m.w.N. zum Meinungsstand; im Ergebnis ebenso für eine Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig BVerwG, U. v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 44;… für eine Klage auf Auskunft nach § 24 Abs. 4 AsylG BVerwG, B. v. 16.3.2016 - 1 B 19/16 - juris Rn. 12). - BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 19.16
Inhalt der Auskunftpflicht des BAMF
Auszug aus VG München, 30.01.2018 - M 11 M 17.47741
"Besondere Umstände des Einzelfalls" im Sinne dieser Vorschrift bestehen nicht schon dann, wenn die Geltendmachung eines bestimmten Klageanspruchs nach der Klageart bzw. dem Streitgegenstand einen geringeren oder höheren Arbeitsaufwand erfordert als eine "gewöhnliche" auf eine Sachentscheidung gerichtete Asylklage, sondern nur dann, wenn aufgrund - hier nicht vorliegender - konkret-individueller Gegebenheiten des Falles eine Abweichung gerechtfertigt ist (…vgl. VG Lüneburg, B. v. 11.7.2017 - 5 A 26/17 - juris Rn. 4 m.w.N. zum Meinungsstand;… im Ergebnis ebenso für eine Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig BVerwG, U. v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 44; für eine Klage auf Auskunft nach § 24 Abs. 4 AsylG BVerwG, B. v. 16.3.2016 - 1 B 19/16 - juris Rn. 12).