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VG München, 30.03.2012 - M 10 E 12.1515 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Duldung; bevorstehende Eheschließung; Anordnungsanspruch (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.03.2012 - M 10 E 12.1515
- VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VG München, 30.03.2012 - M 10 E 12.1515
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (BayVGH vom 27.2.2008 Az. 19 CS 08.216 Rdnr. 13 m.w.N.).
- VG Hamburg, 02.07.2012 - 15 E 1603/12
Duldung bis zur Eheschließung
Voraussetzung für einen derartigen Anspruch ist, dass der eine Duldung beanspruchende Ausländer einen deutschen Staatsangehörigen oder aber einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten will, der in Deutschland ein gesichertes Aufenthaltsrecht besitzt (vgl. zu letzterem z.B. VG München, Beschluss vom 11.11.2009, M 9 E 09.5143, Juris Rn. 17, und Beschluss vom 3.3.2012, M 10 E 12.1515, Juris Rn. 8; VG Saarlouis, Beschluss vom 29.8.2011, 10 L 687/11, Juris Rn. 13; OVG Saarland, Beschluss vom 7.7.2009, 2 B 393/09 Juris Rn. 6; Thür.