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   VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879   

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VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879 (https://dejure.org/2021,22914)
VG München, Entscheidung vom 30.06.2021 - M 32 K 20.2879 (https://dejure.org/2021,22914)
VG München, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - M 32 K 20.2879 (https://dejure.org/2021,22914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayUIG Art. 3; BayUIG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1; BayUIG Art. 8 Abs. 1 Nr. 1; DSGVO Art. 2 und 4; DSGVO Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c und e; DSGVO Art. 6 Abs. 2 und 3; DSGVO Art. 86; VwGO § 75
    Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG (bejaht), Keine offensichtlich missbräuchliche Antragstellung, Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen nicht dargelegt, Begriff der Emission im BayUIG, Vereinbarkeit des BayUIG mit der DSGVO, ...

  • rewis.io

    Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG (bejaht), Keine offensichtlich missbräuchliche Antragstellung, Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen nicht dargelegt, Begriff der Emission im BayUIG, Vereinbarkeit des BayUIG mit der DSGVO, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Die Abgrenzung dieser beiden Rechtmäßigkeitstatbestände ist für den Fall, dass wie hier Verantwortlicher eine öffentliche Stelle ist, fließend (siehe einerseits für den speziellen Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes - VIG - BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 5 CS 19.2087 - juris Rn. 25, worin auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c DSGVO rekurriert wird; andererseits für die nationalen Informationszugangsgesetze generell Schiedermair in BeckOK DatenschutzR, 35. Ed. 1.11.2020, DS-GVO Art. 86 Rn. 3, worin auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. e DSGVO rekurriert wird; zur Verflochtenheit der beiden Tatbestände siehe auch Buchner/Petri in Kühling/Buchner, DS-GVO BDSG, 3. Auflage 2020, DS-GVO Art. 6 Rn. 114, 115).

    Das erkennende Gericht hegt keine Bedenken, dass die hier in Rede stehende nationale Regelung des BayUIG, eines Informationszugangsgesetzes nach Art. 6 Abs. 2 letzter Halbsatz, Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz, Art. 86 DSGVO, mit den Bestimmungen der DSGVO vereinbar ist (zur Konformität des VIG mit dem DSGVO siehe BayVGH, B.v. 15.4.2020 - 5 CS 19.2087 - juris Rn. 25; zur Konformität des IFG, UIG und VIG mit der DSGVO siehe Schnabel in Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, 1. Auflage 2019, Rn. 41 ff.) und deshalb der hier gewährte Informationszugang nach dem BayUIG nicht im Widerspruch zur DSGVO steht.

  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18

    Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Die Akten des Landratsamts zur Bohrgenehmigung erfüllen den Begriff des Dateisystems, da sie die Daten nach bestimmten Kriterien, nämlich über das aus bestimmten Kennziffern bestehende Vorgangsaktenzeichen, erschließen (zur Eigenschaft von Behördenakten als Dateisystem nach der DSGVO siehe die instruktiven Darlegungen des VG Gelsenkirchen, U.v. 27.4.2020 - 20 K 6392/18 - juris Rn. 63 - 74).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 12 B 13.12

    Informationszugang; Umweltinformationen; Umwandlung von Wald-flächen; Ausgleichs-

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Soweit das Landratsamt und wohl auch der Vertreter der Beigeladenen sowie Stimmen in der Literatur zu dem praktisch identischen Ablehnungsgrund nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG die Auffassung vertreten, dass diese zusätzliche Bedingung deswegen obsolet sei, weil bereits die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten zu einer relevanten Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen, losgelöst von der individuellen Betroffenensituation, führe (siehe für die Stimmen in der Literatur etwa Karg a.a.O. Rn. 11 ff.), folgt das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht (so auch OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 12.2.2015 - OVG 12 B 13/12 - NVwZ-RR 2015, 801, 802); VG Hamburg, U.v. 25.2.2004 - 7 K 1422/03 - juris Rn. 57; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: EL Dezember 2020, UIG § 9 Rn. 13).
  • VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Glyphosat;

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Aus dem Satzteil "sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt" kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Emissionen um einen Sonderfall des Merkmals der Freisetzung von Stoffen in die Umwelt handelt (so für die gleichlautende Definition in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - juris; das Bundesverwaltungsgericht folgert sogar, dass die Stoffe von einer Anlage ausgehen müssen; ebenso VG Braunschweig, U.v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 - juris).
  • VG Hamburg, 14.01.2004 - 7 VG 1422/03

    Herausgabe umweltrechtlicher Informationen an Dritte

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Soweit das Landratsamt und wohl auch der Vertreter der Beigeladenen sowie Stimmen in der Literatur zu dem praktisch identischen Ablehnungsgrund nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG die Auffassung vertreten, dass diese zusätzliche Bedingung deswegen obsolet sei, weil bereits die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten zu einer relevanten Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen, losgelöst von der individuellen Betroffenensituation, führe (siehe für die Stimmen in der Literatur etwa Karg a.a.O. Rn. 11 ff.), folgt das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht (so auch OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 12.2.2015 - OVG 12 B 13/12 - NVwZ-RR 2015, 801, 802); VG Hamburg, U.v. 25.2.2004 - 7 K 1422/03 - juris Rn. 57; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: EL Dezember 2020, UIG § 9 Rn. 13).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Aus dem Satzteil "sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt" kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Emissionen um einen Sonderfall des Merkmals der Freisetzung von Stoffen in die Umwelt handelt (so für die gleichlautende Definition in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - juris; das Bundesverwaltungsgericht folgert sogar, dass die Stoffe von einer Anlage ausgehen müssen; ebenso VG Braunschweig, U.v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 - juris).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen

    Auszug aus VG München, 30.06.2021 - M 32 K 20.2879
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Antrag auf Informationszugang nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden darf (BVerwG, U.v. 15.12.2020 - 10 C 24.19 - juris Rn. 12 ff.).
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