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   VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390   

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VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390 (https://dejure.org/2020,32268)
VG München, Entscheidung vom 30.09.2020 - M 26b E 20.4390 (https://dejure.org/2020,32268)
VG München, Entscheidung vom 30. September 2020 - M 26b E 20.4390 (https://dejure.org/2020,32268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    6. BayIfSMV § 16
    Separierung von Schülern in Pausen bei fehlendem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • rewis.io

    Separierung von Schülern in Pausen bei fehlendem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 20 NE 20.1443

    Erfolgloser Normenkontrollantrag: Mindestabstand und Präsenzunterricht in Schulen

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Die Regelung dürfte von der Ermächtigungsgrundlage § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie § 33 Satz 2 Nr. Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt sein (siehe hierzu BayVGH, B. v. 3.7.2020 - 20 NE 20.1443 - juris Rn. 21 ff.).

    Hierzu zählen insbesondere Abstandsgebote, wie Sie gegenüber den Antragstellern in Form der Separierung in den Pausen getroffen wurden, da hierdurch der physische Kontakt und damit das Infektionsrisiko reduziert wird (ausführlich zum Abstandsgebot BayVGH, B. v. 3.7.2020 - 20 NE 20.1443 - juris Rn. 38 ff.).

    (c) Angesichts der Kontagiosität des Virus, des engen physischen Kontakts zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander und des häufigeren symptomlosen bzw. milden Verlaufs stellt sich ein Mindestabstand als wesentliche Schutzvorkehrung dar, um die Infektionsgefahr einzudämmen; andere, gleich wirksame Maßnahmen sind nicht ersichtlich (BayVGH, B. v. 3.7.2020 - 20 NE 20.1443 - juris Rn. 42 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 12.6.2020 - 13 B 779/20.NE - juris Rn. 80 ff.).

  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880

    Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Insofern fehlt es an einer Regelung, die auf unmittelbare Regelungswirkung nach außen gerichtet ist (in diesem Sinne einen verschärften Verweis einordnend BayVGH, U. v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - beckonline Rn. 18 ff.; ebenso zu schulorganisatorischen Maßnahmen BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 - beckonline Rn. 17 f.).

    Ein Anordnungsanspruch setzt ein subjektiv öffentliches Recht voraus, dessen Verletzung ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung drohen würde (BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 - beckonline Rn. 19), mithin eine rechtswidrige Maßnahme, die den Antragsteller in seinen Rechten verletzt.

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Insofern fehlt es an einer Regelung, die auf unmittelbare Regelungswirkung nach außen gerichtet ist (in diesem Sinne einen verschärften Verweis einordnend BayVGH, U. v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - beckonline Rn. 18 ff.; ebenso zu schulorganisatorischen Maßnahmen BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 - beckonline Rn. 17 f.).

    Das Vorliegen einer Regelung ist nur anzunehmen, wenn die behördliche Maßnahme auf eine verbindliche Rechtsfolge gerichtet ist, mithin Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, ändert, aufhebt, mit bindender Wirkung feststellt oder verneint (BVerwG, NVwZ 2010, 133, 134; BayVGH, U. v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - beckonline Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - 13 B 1232/20
    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Diese Einschätzung, dass ab diesem Wert das Infektionsgeschehen eine Dynamik gewinnt, die ohne einschneidende Maßnahmen außer Kontrolle zu geraten droht, dürfte nicht zu beanstanden sein (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.8.2020 - 13 B 1232/20.NE - juris Rn. 51; OVG Lüneburg, B. v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    (c) Angesichts der Kontagiosität des Virus, des engen physischen Kontakts zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander und des häufigeren symptomlosen bzw. milden Verlaufs stellt sich ein Mindestabstand als wesentliche Schutzvorkehrung dar, um die Infektionsgefahr einzudämmen; andere, gleich wirksame Maßnahmen sind nicht ersichtlich (BayVGH, B. v. 3.7.2020 - 20 NE 20.1443 - juris Rn. 42 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 12.6.2020 - 13 B 779/20.NE - juris Rn. 80 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Diese Einschätzung, dass ab diesem Wert das Infektionsgeschehen eine Dynamik gewinnt, die ohne einschneidende Maßnahmen außer Kontrolle zu geraten droht, dürfte nicht zu beanstanden sein (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.8.2020 - 13 B 1232/20.NE - juris Rn. 51; OVG Lüneburg, B. v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33 f.).
  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1477

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich der

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Während die anderen Schüler insofern zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beitragen (Rahmenhygieneplan, IV. 1. (Seite 6); zur Geeignetheit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung BayVGH, B. v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 37, B. v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1477 - juris Rn. 16 f.; Robert-Koch-Institut, Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 16.9.2020), Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten? https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html), tragen die Antragsteller keine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001

    Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Während die anderen Schüler insofern zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beitragen (Rahmenhygieneplan, IV. 1. (Seite 6); zur Geeignetheit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung BayVGH, B. v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 37, B. v. 7.7.2020 - 20 NE 20.1477 - juris Rn. 16 f.; Robert-Koch-Institut, Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 16.9.2020), Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten? https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html), tragen die Antragsteller keine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), handelt es sich bei der COVID-19-Pandemie weltweit und in Deutschland um eine dynamische und ernst zu nehmende Situation, wobei die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch einzuschätzen ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 13 LA 17/13

    Rechtsschutzbedürfnis zur Wahrung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes bei

    Auszug aus VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
    Auf vorbeugende Unterlassung gerichtete Anträge erfordern daher zunächst, dass sich mit hinreichender Bestimmtheit bereits übersehen lässt, dass die befürchtete Maßnahme der Verwaltung auch tatsächlich droht (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 9.4.2014 - 13 LA 17/13 - juris Rn. 9; VG München, U. v. 27.8.2010 - M 6a K 10.2100 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

  • VG München, 27.08.2010 - M 6a K 10.2100

    Vorbeugende Unterlassungsklage; besonders qualifiziertes Rechtsschutzinteresse

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

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