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VG München, 30.10.2008 - M 12 K 08.3489 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Elterliche Sorge; Totenfürsorgerecht; Anhörung; Umbettung einer Urne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 14.04.1988 - 9 U 50/87
Achtung vor dem letzten Willen des Verstorbenen und seinem noch fortwirkenden …
Auszug aus VG München, 30.10.2008 - M 12 K 08.3489
Diese obliegt nach allgemeiner Meinung den Familienangehörigen deshalb, weil sie auf der persönlichen Verbundenheit der Familienangehörigen beruht und nur dieser familienrechtliche Bezug gewährleistet, das Andenken des Verstorbenen zu wahren und den Wunsch des Toten zu achten (OLG Karlsruhe v. 14.4.1988, 9 U 50/87, ).
- VG Magdeburg, 26.08.2014 - 9 A 317/13
Bestattungsrecht: Kostenerstattungspflichtiger für "Notbestattung"
Deshalb ist der Gemeinde die "Sorge" um die Bestattung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BestattG LSA zudem nur dann auferlegt, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind und kein anderer die Bestattung veranlasst [ggf. zivilrechtlicher Totenfürsorgeberechtigter; vgl. VG München, Urt. v. 30.10.2008, M 12 K 08.3489; zusammenfassend AG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2009, 31 C 223/08, m. w. N., beide JURIS].