Rechtsprechung
   VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66391
VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173 (https://dejure.org/2011,66391)
VG München, Entscheidung vom 31.05.2011 - M 2 K 10.5173 (https://dejure.org/2011,66391)
VG München, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - M 2 K 10.5173 (https://dejure.org/2011,66391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,66391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verböserung durch Widerspruchsbehörde; eigener Wirkungskreis; unterbliebene Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 15.09.2005 - 23 BV 05.1129
    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Nach § 79 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 78 Abs. 2 VwGO ist der Freistaat Bayern vorliegend passiv legitimiert, weil der Kläger seine (Teil-)anfechtungsklage bereits mit Klageerhebung auf den verbösernden Teil des Widerspruchsbescheides vom ... Oktober 2010 beschränkt hat (BVerwG vom 29.8.1986, Az.: 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215 = Juris, RdNr. 11 a.E.; BayVGH vom 15.9.2005, Az.: 23 BV 05.1129, Juris, RdNr. 27).

    Vielmehr widerspräche es der gebotenen Verfahrensökonomie, wenn die Widerspruchsbehörde erst eine Beanstandung nach Art. 112 GO und anschließend ggf. eine Ersatzvornahme nach Art. 113 GO vornehmen müsste (dafür aber BayVGH vom 15.9.2005, Az.: 23 BV 05.1129, BayVBl. 2006, 434 = Juris, RdNr. 28; s.a. OVG Thüringen vom 21.7.2010, Az.: 4 KO 173.08, Juris).

    Bei der Verböserung des Ausgangsbescheides durch den von der Rechtsaufsichtsbehörde zu erlassenden Widerspruchsbescheid handelt es sich nicht um einen unzulässigen Selbsteintritt (so aber BayVGH vom 15.9.2005, a.a.O.).

    Die Berufung war nach § 124 Abs. 2 Nr. 4, § 124 a Abs. 1 Satz 1 zuzulassen (Abweichung von BayVGH vom 15.9.2005, Az.: 23 BV 05.1129).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren,

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Daraus folgt erst recht die Pflicht, etwaige Veranlagungsfehler schon im Vorverfahren auch zu Lasten des Widerspruchsführers zu korrigieren (vgl. BVerwG vom 5.3.1997, Az.: 8 B 37.97, Juris, RdNr. 5).

    Zwar trifft das vom Bundesverwaltungsgericht (vom 18.3.1988, Az.: 8 C 115.86, NVwZ 1988, 938/939; vom 5.3.1997, Az.: 8 B 37.97, Juris, RdNr. 5) herangezogene Argument, die bundesrechtlich geregelte Abgabenpflicht lasse keinen Spielraum für eine abweichende und eine Verböserung ausschließende landesrechtliche Regelung, auf die Rechtslage in Bayern nicht mehr zu, nachdem hier die §§ 127 ff. BauGB durch die Verweisung in Art. 5 a Abs. 1 KAG als Landesrecht gelten (vgl. dazu Mattloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, RdNr. 8).

    Im Übrigen ist die Festsetzung des Erschließungsbeitrages und damit auch die Korrektur einer zu niedrigen Beitragsfestsetzung im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsbehörde keine Ermessens-, sondern eine gebundene Entscheidung (BVerwG vom 5.3.1997, a.a.O., RdNr. 5), weshalb die Aufhebung des Widerspruchsbescheides wegen eines Verfahrensfehlers auch dann nicht mehr verlangt werden könnte, wenn er nicht geheilt worden wäre (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) KAG, § 127 AO).

  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Nach § 79 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 78 Abs. 2 VwGO ist der Freistaat Bayern vorliegend passiv legitimiert, weil der Kläger seine (Teil-)anfechtungsklage bereits mit Klageerhebung auf den verbösernden Teil des Widerspruchsbescheides vom ... Oktober 2010 beschränkt hat (BVerwG vom 29.8.1986, Az.: 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215 = Juris, RdNr. 11 a.E.; BayVGH vom 15.9.2005, Az.: 23 BV 05.1129, Juris, RdNr. 27).

    Ob im Widerspruchsverfahren die Reformatio in peius zulässig ist, ist nicht in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt, sondern richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden formellen und materiellen Bundes- oder Landesrecht (BVerwG vom 12.11.1976, Az.: 4 C 34.75, BayVBl. 1977, 409, und Juris, RdNr. 28; vom 29.8.1986, Az.: 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215 = Juris, RdNr. 13).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Zwar trifft das vom Bundesverwaltungsgericht (vom 18.3.1988, Az.: 8 C 115.86, NVwZ 1988, 938/939; vom 5.3.1997, Az.: 8 B 37.97, Juris, RdNr. 5) herangezogene Argument, die bundesrechtlich geregelte Abgabenpflicht lasse keinen Spielraum für eine abweichende und eine Verböserung ausschließende landesrechtliche Regelung, auf die Rechtslage in Bayern nicht mehr zu, nachdem hier die §§ 127 ff. BauGB durch die Verweisung in Art. 5 a Abs. 1 KAG als Landesrecht gelten (vgl. dazu Mattloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 6 CS 04.3182

    Erschließungsbeitragssache; Widerspruch einer Erbengemeinschaft; Rechtsstellung

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Insbesondere ist die abgerechnete Anlage eine Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die erstmalig endgültig hergestellt wurde; die planungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 125 Abs. 1 BauGB) sind gegeben; die Festsetzungsverjährung (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) bb) KAG, § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) war bei Erlass des Beitragsbescheides vom ... Januar 2004 nicht eingetreten, da die Rechnung der Justizkasse ... erst am 8. August 2002 bei der Beigeladenen eingegangen war (vgl. insoweit BayVGH vom 14.1.2008, Az.: 6 CS 04.3182, S. 6 f. UA, in einem Parallelfall); das klägerische Grundstück Fl.Nr. ... liegt an der abgerechneten Anlage an und wird von dieser erschlossen.
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173
    Ob im Widerspruchsverfahren die Reformatio in peius zulässig ist, ist nicht in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt, sondern richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden formellen und materiellen Bundes- oder Landesrecht (BVerwG vom 12.11.1976, Az.: 4 C 34.75, BayVBl. 1977, 409, und Juris, RdNr. 28; vom 29.8.1986, Az.: 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215 = Juris, RdNr. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht