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VG München, 31.05.2017 - M 18 K 16.2166 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 45, § 78b Abs. 1, § 78g Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12
Zur Mindestpersonalbemessung in Betriebserlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG München, 31.05.2017 - M 18 K 16.2166
- VGH Bayern, 04.10.2017 - 12 ZB 17.1508
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.08.2016 - 12 CE 16.1172
Einstweilige Anordnung zur Erweiterung einer Betriebserlaubnis für ein …
Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 18 K 16.2166
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des BayVGH vom 19. August 2016 als unzulässig zurückgewiesen (12 CE 16.1172).Je niedriger das Personal bemessen ist, das mindestens vom Kläger eingesetzt werden muss, desto geringer ist auch der Eingriff des Staates in die betroffenen Grundrechte des Klägers (VGH München, B.v. 19.8.2016, Az. 12 CE 16.1172 - juris Rn. 32 f.).
Daran hindern ihn die streitgegenständlichen Bescheide nicht (VGH München, B.v. 19.8.2016, Az. 12 CE 16.1172 - juris Rn. 34, 41 f.).
Mithin fehlt dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis, da er anstelle einer Abwehrfunktion der Grundrechte bezüglich des Eingriffes systemwidrig einen größeren Eingriff durch die so gering wie möglich zu haltende Gefahrenabwehr vom Beklagten fordert (VGH München, B.v. 19.8.2016, Az. 12 CE 16.1172 - juris Rn. 31, 43; vgl. u. a. VG München, Urteil v. 22.02.2017, Az. M 18 K 15.5769).
Soweit vorgetragen wird, dass in den Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen Jugendhilfeträger auf die Mindestpersonalbemessung abgestellt werde und dem Kläger deshalb auf Grund einer nach dessen Ansicht zu geringen Festsetzung des Mindestpersonals ein Nachteil drohe, ist festzustellen, dass die Ebene der Entgeltverhandlungen mit den zuständigen Jugendhilfeträgern von der Ebene der Betriebserlaubnis strikt zu trennen ist (BayVGH, B.v. 19.8.2016 - Az. 12 CE 16.1172 - juris Rd. 32).
- VGH Bayern, 02.02.2017 - 12 CE 17.71
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung bei der Erteilung von …
Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 18 K 16.2166
Soweit der Klägerbevollmächtigte einwendet, aus der Entscheidung des BayVGH vom 2. Februar 2016, 12 CE 17.71, juris Rn. 27 ergebe sich eine andere Rechtsauffassung, ist dem nicht zu folgen. - VG München, 18.05.2016 - M 18 E 16.1793
Betriebserlaubnis für Kinderschutzstelle auch ohne Nachtdienst
Auszug aus VG München, 31.05.2017 - M 18 K 16.2166
Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 lehnte das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf eine vorläufige Anhebung des Mindeststandards bis zum Ergehen einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache, ab (M 18 E 16.1793).
- VGH Bayern, 19.08.2016 - 12 CE 16.1172 Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 1. Mai 2016 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht München Verpflichtungsklage mit dem Antrag erhoben (Az.: M 18 K 16.2166), "unter Aufhebung der mit Verfügung vom 22.02.2016 erteilten Betriebserlaubnis für die Schutzstelle für Kinder, G.-Straße G., in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.04.2016 eine Betriebserlaubnis entsprechend dem Antrag des Klägers vom 15.11.2015 zu erteilen." Über die Klage ist bislang nicht entschieden.