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VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986 |
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BauGB § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2; BauNVO § 8, § 15 Abs. 1
Bordellbetrieb im Bereich festgesetzter Entsorgungsfläche/Autoverwertung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15
Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Die sich aus dem Milieu von Bordellbetrieben ergebenden Begleiterscheinungen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32/15 - juris), sowie der Wunsch potentieller Kunden hiermit nicht in Verbindung gebracht zu werden, können durchaus erheblichen negativen Einfluss auf deren Akquisition und damit letztlich auf das Geschäftsergebnis des Autoverwertungsbetriebes haben.Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bordelle oder bordellähnliche Betriebe als "Gewerbebetriebe aller Art" im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO anzusehen (BVerwG, B.v. 5.6.2014 - 4 BN 8/14 und B.v. 2.11.2015 - 4 B 32/15 - beide juris) weshalb sie in festgesetzten und/oder faktischen Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sind.
Dennoch sind Bordellbetriebe Einrichtungen, für die sich in Hinblick auf die sich aus dem "Milieu" ergebenden Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedenen Kunden, organisierte Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutende Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht und Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten (…BVerwG, B. v. 5.06.2014 und 2.11.2015 jeweils a.a.O.) eher ein Standort eignet, der außerhalb oder allenfalls am Rande des "Blickfelds" und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegt (BVerwG, B.v. 2.11.2015, a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat einige der negativen Auswirkungen von Bordellbetrieben auf ihre Umgebung mehreren Entscheidungen benannt (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21/83, NJW 1984 und juris; B.v. 5.6.2014 - 4 BN 8/14 und B.v. 21.1.2015 - 4 B 32/15 - beide juris).
- BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14
Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bordelle oder bordellähnliche Betriebe als "Gewerbebetriebe aller Art" im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO anzusehen (BVerwG, B.v. 5.6.2014 - 4 BN 8/14 und B.v. 2.11.2015 - 4 B 32/15 - beide juris) weshalb sie in festgesetzten und/oder faktischen Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sind.Das Bundesverwaltungsgericht hat einige der negativen Auswirkungen von Bordellbetrieben auf ihre Umgebung mehreren Entscheidungen benannt (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21/83, NJW 1984 und juris; B.v. 5.6.2014 - 4 BN 8/14 und B.v. 21.1.2015 - 4 B 32/15 - beide juris).
Von einem Bordellbetrieb gehen aber gleichwohl Nachteile wie Belästigungen und Unzuträglichkeiten wie "Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs", "milieubedingte Unruhe", "mögliches anstößiges Verhalten von Besuchern des Betriebs" sowie eine "mögliche dem Ansehen anderer Unternehmen in dem Gebiet abträgliche Wirkung", sowie organisierte Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutende Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstoße gegen das Waffenrecht und Gewaltdelikte aus (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2014 - a.a.O.).
- BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 40.91
Bauplanungsrecht: Nutzfläche einer Spielhalle im Kerngebiet, Grenzen des § 15 …
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Auch der Gesichtspunkt der Verhinderung der Verdrängung anderer gewerblicher Nutzungen kann eine Rolle spielen, wenn - wie hier - schon zahlreiche Bordellbetriebe vorhanden sind (vgl. BVerwG, B. v. 29.7.1991 - 4 B 40/91 - NVwZ 1991, 1078, zum Fall einer Spielhalle im Kerngebiet).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 1 LA 77/16
Befreiung; Grundzüge der Planung; Planungshoheit
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Es kann dabei offen bleiben, ob es sich um eine Art ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal handelt, oder ob der Grundsatz nunmehr darüber Eingang in die Dogmatik des § 31 Abs. 2 BauGB gefunden hat, dass auch detailbezogene Planungsabsichten zu den Grundzügen der Planung gehören, wenn sich die Gemeinde über einen bestimmten Anwendungsfall ihrer Festsetzungen einen dezidierten Willen gebildet hat (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 02.12.2016 - 1 LA 77/16 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 3 S 1643/12
Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes - kein Planungsersatz
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Die behördliche Befreiung darf kein Vehikel sein, eine von der Gemeinde getroffene planerische Festsetzung beiseite zu schieben (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.05.2013 - 3 S 1643/12 - juris; BVerwG, B. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99, BauR 1999, 1280). - BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Eine Regelung, die nicht für einen konkreten Fall erfolgt, läuft immer Gefahr, mit ihren Aussagen besonders gelagerten Fällen - d.h. Sachverhalten, die aus tatsächlichen Gründen "aus der Regel fallen" - nicht gerecht zu werden (BVerwG. Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70). - BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - juris Rn. 37). - BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Die behördliche Befreiung darf kein Vehikel sein, eine von der Gemeinde getroffene planerische Festsetzung beiseite zu schieben (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.05.2013 - 3 S 1643/12 - juris; BVerwG, B. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99, BauR 1999, 1280). - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet
Auszug aus VG München, 31.07.2017 - M 8 K 16.1986
Das Bundesverwaltungsgericht hat einige der negativen Auswirkungen von Bordellbetrieben auf ihre Umgebung mehreren Entscheidungen benannt (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21/83, NJW 1984 und juris; B.v. 5.6.2014 - 4 BN 8/14 und B.v. 21.1.2015 - 4 B 32/15 - beide juris).