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   VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16.A   

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VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16.A (https://dejure.org/2017,70)
VG Münster, Entscheidung vom 02.01.2017 - 8 L 1443/16.A (https://dejure.org/2017,70)
VG Münster, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 8 L 1443/16.A (https://dejure.org/2017,70)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16
    Für die hier allein zu treffende Entscheidung kann damit offen bleiben, ob eine solche für einen Asylbewerber negative Feststellung, wenn sie erlassen und bestandskräftig geworden wäre, angesichts des Gewichts der Rechtsgüter des Art. 3 EMRK unbeachtlich wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

    Die Ausländerbehörde bleibt zwar für die Durchführung der Abschiebung, in diesem Rahmen aber allein für Entscheidungen über inlandsbezogene und sonstige tatsächlichen Vollstreckungshindernisse zuständig (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 10 B 39.12 -, www.bverwg.de, Rn. 4 = juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris, Rn. 14 a. E. = InfAuslR 2000, 459).

    Diese ausdrückliche Vorgabe des Gesetzgebers für das Asylrecht ist auch unter Berücksichtigung des existentiellen Gehalts der Entscheidungen des Bundesamts nicht verfassungswidrig (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

    Die gesetzliche Vorgabe des § 60 VwGO, dass wegen der Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist (auch) im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren ein Verschulden des Antragstellers für ihn nachteilig zu berücksichtigen ist, ist auch unter Berücksichtigung des existentiellen Gehalts der Entscheidungen des Bundesamts mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. zur Zurechnung selbst des Fremdverschuldens eines Prozessbevollmächtigten BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16
    Für die hier allein zu treffende Entscheidung kann damit offen bleiben, ob eine solche für einen Asylbewerber negative Feststellung, wenn sie erlassen und bestandskräftig geworden wäre, angesichts des Gewichts der Rechtsgüter des Art. 3 EMRK unbeachtlich wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

    Diese ausdrückliche Vorgabe des Gesetzgebers für das Asylrecht ist auch unter Berücksichtigung des existentiellen Gehalts der Entscheidungen des Bundesamts nicht verfassungswidrig (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

    Die gesetzliche Vorgabe des § 60 VwGO, dass wegen der Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist (auch) im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren ein Verschulden des Antragstellers für ihn nachteilig zu berücksichtigen ist, ist auch unter Berücksichtigung des existentiellen Gehalts der Entscheidungen des Bundesamts mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. zur Zurechnung selbst des Fremdverschuldens eines Prozessbevollmächtigten BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris = InfAuslR 2000, 459).

  • VG Münster, 22.10.2015 - 8 K 436/15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; sicherer Drittstaat; Bulgarien;

    Auszug aus VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16
    Der aufgrund des Bescheids vom 30. Juni 2016 drohenden Abschiebung des Antragstellers nach Bulgarien steht ein zielstaatbezogenes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK entgegen (vgl. VG Münster, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 8 K 436/15.A -, www.nrwe.de, Rn. 30 ff. = juris).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

    Auszug aus VG Münster, 02.01.2017 - 8 L 1443/16
    Die Ausländerbehörde bleibt zwar für die Durchführung der Abschiebung, in diesem Rahmen aber allein für Entscheidungen über inlandsbezogene und sonstige tatsächlichen Vollstreckungshindernisse zuständig (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 10 B 39.12 -, www.bverwg.de, Rn. 4 = juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 -, juris, Rn. 14 a. E. = InfAuslR 2000, 459).
  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 3 B 227/20

    Dublin-Verfahren nach § 29 Abs 1 Nr 1 Buchst. a) AsylG (juris: AsylVfG 1992);

    Anspruchsgrundlage ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (vgl. VG Münster, Beschluss vom 02.01.2017 - 8 L 1443/16.A -, juris).
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