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VG Münster, 07.09.2011 - 3 K 2393/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzungsfrist im Rahmen der Heranziehung eines Sportvereins zu einem Wasserentnahmeentgelt für die Veranlagungsjahre 2004 bis 2007; Voraussetzungen für die Geltung der sog. Zehn-Jahres-Frist im Wasserentnahmerecht beim Fehlen jeglicher Angaben; Schweigen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 07.09.2011 - 3 K 2393/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2205/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97
Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags …
Auszug aus VG Münster, 07.09.2011 - 3 K 2393/10
vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 8 C 27.97 -, juris Rdnr. 18; die Unzulässigkeit des Analogieschlusses im Abgabenrecht ebenfalls bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 9 A 1423/09 -, juris Rdnr. 13. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 9 A 1423/09
Entstehung einer Gebührenschuld nach § 11 Abs. 1 S. 1 Gebührengesetz für das Land …
Auszug aus VG Münster, 07.09.2011 - 3 K 2393/10
vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 8 C 27.97 -, juris Rdnr. 18; die Unzulässigkeit des Analogieschlusses im Abgabenrecht ebenfalls bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 9 A 1423/09 -, juris Rdnr. 13. - VG Münster, 30.12.2010 - 3 L 689/10
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Wasserentnahmeentgelt; Voraussetzungen …
Auszug aus VG Münster, 07.09.2011 - 3 K 2393/10
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten zum Verfahren 3 L 689/10 sowie den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Münster, 30.12.2010 - 3 L 689/10 Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2393/10 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 00.00.0000 betreffend die Veranlagungsjahre 2004, 2005, 2006 und 2007 wird angeordnet.
die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2393/10 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 00.00.0000 anzuordnen, 3.